Gerichtsbezirk Kaltern

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Kaltern
(italienisch: Caldaro)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Bozen
Sitz des Gerichts Kaltern
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zuständiges Landesgericht  Bozen
Fläche 139,51 km2
(1910)
Einwohner 14.362
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Kaltern war ein dem Bezirksgericht Kaltern unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasste das Überetsch sowie Teile des Südtiroler Unterlands und gehörte zum Bezirk Bozen. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Kaltern wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die acht Gemeinden Eppan, Kaltern, Kurtatsch, Kurtinig, Margreid, Pfatten, Tramin und Unterfennberg.[1]

Der Gerichtsbezirk Kaltern bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Bozen, Kastelruth, Klausen, Neumarkt und Sarnthal den Bezirk Bozen.[3] Der Gerichtsbezirk wies 1869 eine Bevölkerung von 13.743 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 14.362 Personen ausgewiesen, von denen 13.398 Deutsch (93,3 %) und 647 Italienisch oder Ladinisch (4,5 %) als Umgangssprache angaben. In Pfatten (Vadena) stellte die italienische Bevölkerung dabei mit einem Bevölkerungsanteil von 55 % die absolute Mehrheit.[5]

Die Gemeinden Kurtinig, Margreid und Unterfennberg wurden per 1. Jänner 1914 an den Gerichtsbezirk Neumarkt in Tirol umgegliedert.[6]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Kaltern zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste vor dem Ende des Ersten Weltkriegs die vier Gemeinden Eppan (Appiano), Kaltern (Caldaro), Pfatten (Vadena) und Tramin (Termeno).

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 9
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 28
  6. Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg 1913, XXII. Stück, Nr. 78: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinden Kurtatsch, Kurtinig, Margreid und Unterfennberg zum Sprengel des Bezirksgerichtes in Neumarkt in Tirol“

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)

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