Das ursprünglich als Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (BMAA) und ab 1. April 1987 (BGBl. Nr. 78/1987) Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) bezeichnete Bundesministerium wurde unter der Bundesregierung Gusenbauer und deren Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP) mit Wirkung vom 1. März 2007 (BGBl. I Nr. 6/2007) in Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (kurz: BMeiA bzw. BMEIA) umbenannt, um den Aspekt als Europaministerium zu betonen und aus EU-politischen Gründen, damit die anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem Namen nicht unter Ausland subsumiert, sondern eigens erwähnt werden. Nach der Bildung der Bundesregierung Faymann II erfolgte am 1. März 2014 (BGBl. I Nr. 11/2014) eine Umbenennung zum Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Das Außenministerium führt die Bezeichnung Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erneut seit dem 29. Jänner 2020 (BGBl. I Nr. 8/2020), als die Agenden des Integrationsministeriums auf das Bundeskanzleramt übertragen wurden.
Das Ressort für Äußeres war in der Republik seit 1918 nicht immer ein eigenständiges Ministerium, sondern zeitweise Teil des Bundeskanzleramtes, an dessen heutigem Sitz sich das Ministerium lange vor dem Kanzleramt befand.
Gemäß Bundesministeriengesetz obliegen dem BMEIA „auswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen“.[3]
Aufgelistet werden insbesondere:
Angelegenheiten der Außenpolitik in allen Bereichen der staatlichen Vollziehung
Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union mit Ausnahme der Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Mitwirkung bei der Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union und Vertretung der österreichischen Interessen in der Europäischen Union.
Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen. Dazu gehören auch die Angelegenheiten der österreichischen Delegation bei der OECD in Paris.
Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen
Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK
Organisation
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist wie folgt gegliedert (Stand: Januar 2024).[4] Oberster Beamter des Ressorts ist der Generalsekretär für auswärtige AngelegenheitenNikolaus Marschik. Leiterin des Generalinspektorates für innere Revision ist Isabel Rauscher.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Kabinett des Bundesministers
Stabsstelle Strategie und Planung
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten
Generalinspektorat: Innere Revision
Datenschutzbeauftragte/r gem. Art. 37 ff DSGVO bzw. § 5 DSG
Büro des Generalsekretärs
Abteilung I.2: Sicherheitsangelegenheiten
Abteilung I.3: Presse und Information
Sektion I: Völkerrechtsbüro und Amtssitz (Sektionsleiter: Nikolaus Marschik)
Das Budget des BMEIA für 2018 beträgt 502,6 Mio. Euro (Finanzierungsvorschlag) und für 2019 508,4 Mio. Euro (Finanzierungsvorschlag). Dies entspricht rund 0,64 % des Bundesgesamtbudgets oder rund 0,13 % des Bruttoinlandprodukts.
2018 werden 234 Mio. Euro auf operative Verwaltung aufgewendet, 263,6 Mio. auf Transferzahlungen und 44,9 Mio. Euro auf Investitionen. Die Transferzahlungen schließen insbesondere die Leistungen an die internationalen Organisationen ein.
2018 und 2019 sind 107,5 Mio. Euro bzw. 117,5 Mio. Euro für die Entwicklungszusammenarbeit budgetiert.
Als Geburtsstunde des selbstständigen österreichischen diplomatischen Dienstes gilt das Jahr 1720, als Kaiser Karl VI. als Landesherr die Verwaltung der auswärtigen Beziehungen der Habsburgermonarchie dem Ersten HofkanzlerPhilipp Ludwig Wenzel von Sinzendorf als dirigirenden Minister der auswärtigen Geschäfte übertrug. Nach seinem Tod 1742 wurde die Staatskanzlei (ab 1848 k.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern) von der Hofkanzlei getrennt. Im 1804 proklamierten Kaisertum Österreich und in der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, in der Außenpolitik zu den gemeinsamen Angelegenheiten beider Reichsteile gehörte, blieb das Äußere bis 1918 Prärogative des Monarchen und des von ihm berufenen Ministers. Dem ab 1861 berufenen bzw. gewählten Reichsrat bzw. nach dem „Ausgleich“ von 1867 mit Ungarn den Parlamenten beider Reichshälften stand Kritik am Außenminister, aber nicht Mitentscheidung zu.
1882 bewirkte Außenminister Graf Gustav Kálnoky den Dreibund (Österreich-Ungarn, Deutsches Reich, Königreich Italien) als Defensivbündnis, konnte aber infolge der engen Bindung der Monarchie an Deutschland nicht vermeiden, dass Österreich-Ungarn von vielen europäischen Staaten eher als potentieller Gegner denn als Freund empfunden wurde. Gegen den in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wachsenden Nationalismus konnte der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn kein Rezept finden.
Am Ballhausplatz wurde im Juli 1914 von Minister Leopold Berchtold das verhängnisvolle Ultimatum an Serbien formuliert, das wenige Tage später in einer Kriegserklärung Österreich-Ungarns an das Königreich resultierte. Dem 84-jährigen Kaiser Franz Joseph I. als Entscheidungsträger war von Berchtold und dem kriegsfreudigen Generalstabschef Conrad der Eindruck vermittelt worden, die Ehre der Monarchie erfordere diese Kriegserklärung. Der daraus entstandene Große Krieg wurde später als Erster Weltkrieg bezeichnet. Im Krieg gab bis November 1916 der Generalstabschef den Ton an, nicht der Außenminister, dann Kaiser Karl I., wobei die Monarchie von 1914 an auf Grund ihrer militärischen Schwäche in immer stärkere Abhängigkeit vom Deutschen Reich geriet.
Als Deutschösterreich gegründet wurde, bestanden die drei k.u.k. Ministerien noch, wurden aber, da das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich per 31. Oktober 1918 gekündigt hatte, de facto obsolet. Als der Kaiser für Deutschösterreich am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, hatte der seit 2. November 1918 von ihm mit der Leitung des Außenministeriums betrauteLudwig von Flotow das k.u.k. Außenministerium bis 1920 unter Aufsicht der republikanischen Regierung zu liquidieren.
Von 1923 bis 1938 wurden die auswärtigen Angelegenheiten aus Gründen der Sparsamkeit von einer Sektion im Bundeskanzleramt wahrgenommen. Einige Bundeskanzler der Ersten Republik fungierten daher auch als Außenminister (ohne den Titel zu führen) oder hatten (bis 1959) im Bundeskanzleramt einen Außenminister, der die außenpolitische Sektion leitete. Erst 1959 wurde auf Betreiben Bruno Kreiskys wieder ein eigenes Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten errichtet; die mit der ÖVP koalierende SPÖ hatte bei der Nationalratswahl 1959 mehr Stimmen erhalten als die Partei des Bundeskanzlers und setzte diese Verstärkung ihres Einflusses durch.
Mit Amtsantritt der Bundesregierung Gusenbauer, 2007, entschieden die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP, das Ministerium umzubenennen. Als Grund nannte Außenministerin Ursula Plassnik, die bisherige Bezeichnung habe die Verwobenheit, Vernetztheit, Partnerschaft und Solidarität, die unsere internationalen Beziehungen prägen, nicht mehr klar genug zum Ausdruck gebracht, sondern eher den Beigeschmack von Abgrenzung gehabt. Die Änderung gehe nicht mit einer Änderung der Kompetenzen einher, schaffe aber einen neuen Akzent im Selbstverständnis der österreichischen Diplomatie. Offenbar wollte man als Teil der Europäischen Union die anderen Teile der Union auch nicht mehr als Ausland bezeichnen.
2007 fanden im Ministerium anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März sowie des österreichischen Nationalfeiertags am 26. Oktober erstmals Tage der offenen Tür statt. Für interessierte Schülergruppen besteht die Möglichkeit, das Ministerium zu besuchen.
Im Zuge der Novelle des Bundesministeriengesetzes und der Angelobung von Sebastian Kurz als Außenminister am 16. Dezember 2013 wanderte auch das vormalige Staatssekretariat für Integration ins Außenministerium. Am 1. März 2014 erfolgte daher die Umbenennung des Ressorts in „Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres“.
Zeitleiste
1742: Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die Angelegenheiten der Außenpolitik
21. Dezember 1867–11. November 1918: k. u. k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern, eines der drei für die Gesamtmonarchie Österreich-Ungarn zuständigen k.u.k. Ministerien, dem Kaiser direkt unterstehend; der Minister war Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrats
27. April 1945: Die Provisorische Staatsregierung Renner 1945 und die folgenden Bundesregierungen verwalten außenpolitische Agenden im politischen Kabinettsrat der Staatsregierung bzw. im Bundeskanzleramt.
1959: Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (BMfAA, später BMAA) auf Betreiben von Bruno Kreisky (zuvor als Staatssekretär für Äußeres in der Bundesregierung Raab II und seit Einrichtung als eigenes Ministerium als Außenminister im Bundesregierung Raab III)
2005: Das Ministerium zieht aus dem Gebäude des Bundeskanzleramts aus (siehe Abschnitt Amtssitz).
2007: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (aus EU-politischen Gründen werden die anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem neuen Namen des Ministeriums nicht unter Ausland subsumiert, sondern eigens erwähnt)
2014: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (das vormalige Staatssekretariat für Integration wird im Außenministerium als eigenständige Sektion geführt)
2020: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Amtssitz des BMEIA
Nach 286 Jahren am Ballhausplatz 2, seit 1923 Adresse des österreichischen Bundeskanzleramts, übersiedelte das Außenamt wegen des dort beschränkten Platzangebots, das mehrere Dependancen erforderlich machte, 2005 in das historische Niederösterreichische Landhaus in der Herrengasse 13 und das benachbarte ehemalige Statthaltereigebäude auf Nr. 11. Die Gebäude sind mit einer gläsernen Brücke verbunden. Der Haupteingang befindet sich am Minoritenplatz 8 gegenüber dem Kanzleramt. Das Landhaus war bis 1996 Sitz der Niederösterreichischen Landesregierung und des Niederösterreichischen Landtags, die damals nach St. Pölten übersiedelten.
Im Landhaus befindet sich der ehemalige Landtagssaal mit hochbarocken Deckenfresken, bis 1883 auch Sitzungssaal des Herrenhauses des Reichsrats und von 21. Oktober bis 11. November 1918 der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. „Wappensaal“ (mit Reproduktionen historischer Landkarten aus dem Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek) und „Alois Mock-Saal“ (Historienmalerei-Zyklus von Leopold Kupelwieser) stehen für Veranstaltungen zur Verfügung.
In den beiden Gebäuden ist heute die gesamte so genannte „Zentrale“ des Außenministeriums untergebracht, lediglich die Diplomatische Akademie und die dort angesiedelte Außenpolitische Bibliothek befinden sich nicht am Minoritenplatz, sondern an ebenfalls historischer Adresse im 4. Wiener Gemeindebezirk. Ein Teil des Gebäudes an der Herrengasse wird von der Landesregierung unter dem Namen „Palais Niederösterreich“ als Veranstaltungszentrum weiter verwendet.
Rudolf Agstner: Handbuch des Österreichischen Auswärtigen Dienstes, Bd. 1: 1918–1938. Zentrale, Gesandtschaften und Konsulate. Lit Verlag, Münster/Wien 2015, ISBN 978-3643506856.