Zum 1. Juli 2021 gehören dem Übereinkommen 193 Staaten an; das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft. Zuletzt traten Brunei, Gambia, der Staat Palästina und die Salomonen dem Übereinkommen bei.[3] Für die wenigen UN-Mitgliedsstaaten, die ihm (noch) nicht beigetreten sind (Südsudan und Palau), gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.
das Zusatzprotokoll über die obligatorische Streitschlichtung, das die unterzeichnenden Staaten bei Rechtsstreitigkeiten über das Übereinkommen verpflichtet, diese vom Internationalen Gerichtshof (IGH) schlichten zu lassen.
Verletzung des Wieners Übereinkommens
Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen wurde häufig von den Vertragsstaaten verletzt.