Das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF oder Finanzministerium) ist oberste Behörde der österreichischen Finanzverwaltung und das für die Bundesfinanzen, das Finanzwesen an sich und Teile der Wirtschaftspolitik zuständige Bundesministerium.
1848–1918: k.k. Finanzministerium, bis 1867 auch für das kaiserliche Haus, das Außenministerium sowie Heer und Marine zuständig, ab 1867 nur für Cisleithanien
1867–1918 für das kaiserliche Haus, das k.u.k. Außenministerium sowie Heer und MarineÖsterreich-Ungarns zuständig: k. u. k. Finanzministerium oder Gemeinsames Finanzministerium, zuvor Reichsfinanzministerium
1918–1920 und 1945: Staatsamt für Finanzen
Aufgaben
Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für:[2]
Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
Erstellung des Bundesfinanzrahmen- sowie des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.
Allgemeine Angelegenheiten der Wirkungsorientierung der Haushaltsführung, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Budgetäre Angelegenheiten der Europäischen Union.
Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden; Angelegenheiten der Bundesverwaltungsabgaben.
Zollwesen.
Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.
Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.
Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.
Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen.
Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs.
Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht.
Punzierungswesen.
Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Verfügung über Bundesvermögen.
Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt.
Angelegenheiten der Staatskredite, der Bundeshaftungen und der Finanzschulden.
Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.
Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.
Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, eingerichteten Gesellschaften.
Angelegenheiten der ÖBIB und deren Beteiligungen.
Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den Unternehmungen im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, BGBl. I Nr. 143/1998 Art. 2.
Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen und Angelegenheiten der Aufsicht über die Abschlussprüfung einschließlich der Legistik.
Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.
Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.
Budget- und Finanzcontrolling.
Finanzcontrolling für ausgegliederte Rechtsträger des Bundes.
Angelegenheiten der IT und Organisation des Rechnungswesens, des Zahlungsverkehrs sowie des Buchhaltungswesens des Bundes
Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundesbahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.
Angelegenheiten des Bergwesens.
Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens.
Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
Dazu gehört insbesondere auch:
Allgemeine Digitalisierungsstrategie.
Angelegenheiten des E-Governments.
Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.
Angelegenheiten der BRZ GmbH.
Struktur
Das Bundesministerium für Finanzen gliedert sich wie folgt[3]: