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Der Ausschuss für Tourismus ist seit seiner Einrichtung in der 14. Wahlperiode im Jahr 1998 ein ständiger Bundestagsausschuss.
Aufgaben
Der Ausschuss ist federführend oder beratend an allen Gesetzentwürfen, Anträgen, Berichten sowie EU-Vorlagen zu jenen Themen beteiligt, die seinen Namen ausmachen.
Vorgängerausschüsse
In der Namensgebung des Ausschusses vor 1998 spiegelt sich seine Wandlung in Inhalten und Kompetenzen im Laufe der Jahre wider:
- Seit 1998: Ausschuss für Tourismus
- 1992–1998: Ausschuss für Fremdenverkehr und Tourismus
- 1990–1992: Ausschuss für Fremdenverkehr
Mitglieder der 20. Legislaturperiode
Der Ausschuss für Tourismus setzt sich in der 20. Legislaturperiode aus 19 Mitgliedern zusammen, dabei gehören 6 der SPD-Bundestagsfraktion, 5 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 3 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 der AfD-Bundestagsfraktion, 2 der FDP-Bundestagsfraktion und 1 der Linksfraktion an. Die Vorsitzende ist Jana Schimke von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.[1]
- * Obleute
- ** Sprecher
- *** Obleute und Sprecher
Mitglieder der 19. Legislaturperiode
Die 18 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 6 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 4 Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie jeweils 2 Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion, der FDP-Fraktion, der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Mitglieder der 18. Legislaturperiode
Die 18 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 9 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 5 Mitgliedern der SPD-Fraktion, sowie jeweils 2 Mitgliedern der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Ausschussvorsitzende
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Bundestag - Ausschuss für Tourismus. Abgerufen am 4. März 2023.