Dieser Artikel erläutert die polnische Verwaltungsebene. Für das Kronland der Habsburgermonarchie siehe Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat. Für andere Bedeutungen siehe Woiwode.
Eine Woiwodschaft oder Wojewodschaft ist ein polnischerVerwaltungsbezirk als oberste Stufe der territorialen Gliederung in der Republik Polen (ISO 3166-2-Ebene, siehe ISO 3166-2:PL) und liegt in der Statistikebene NUTS-2. Nächstkleinere Selbstverwaltungseinheit ist der Powiat (Landkreis). Derzeit gibt es in Polen 16 Woiwodschaften.
Das LehnwortWoiwodschaft, polnischwojewództwo (deutsch: Provinz) ist abgeleitet von Woiwode (deutsch: Heerführer, Herzog). Dieser Titel steht in der polnischen Geschichte in Kontrast zum Titel Książę, der etymologisch vom germanischen Wort kuningaz abgeleitet ist, aber ebenfalls zumeist mit Herzog übersetzt wird. Historisch ersetzten die Województwa als Verwaltungseinheiten eines geordneten Staatswesens zunehmend die stammesgeschichtlich und dynastisch entstandenen Księstwa (Fürsten- oder Herzogtümer).
Am 1. Januar 1999 entstanden die heutigen 16 Woiwodschaften, die größtenteils in etwa historische Gebiete darstellen. Ursprünglich waren 12 Woiwodschaften geplant; allerdings gab es politische Diskussionen, die zu einer Vergrößerung der Anzahl auf 16 führten. Die zusätzlichen vier Woiwodschaften waren Heiligkreuz, Oppeln, Lebus und Kujawien-Pommern.[1] Politische Überlegungen führten auch dazu, dass die Woiwodschaft Kujawien-Pommern zwei offizielle Hauptstädte hat, ebenso die Woiwodschaft Lebus.
Da Polen ein Einheitsstaat ist, weisen die Woiwodschaften im Gegensatz zu den deutschen Ländern keine Staatsqualität auf.
Jede Woiwodschaft besitzt als Selbstverwaltungsorgan eine Volksvertretung (Sejmik województwa, Woiwodschaftsversammlung, Woiwodschaftstag), die einen Vorstand (zarząd województwa, Woiwodschaftsvorstand) wählt und einen Vorsitzenden (marszałek województwa, Woiwodschaftsmarschall, Woiwodschaftspräsident) nominiert.
Der Woiwode (etwa Präfekt) ist hingegen der Vertreter der polnischen Zentralregierung, zuständig für Kontrolle der Selbstverwaltung der Woiwodschaften, Landkreise (Powiat) und Gemeinden (Gmina).
Schon bald nach der Überwindung des Polnischen Partikularismus wurde das Königreich Polen 1308–1339 in Woiwodschaften eingeteilt. Deren Hauptstädte lagen oft nicht in der Mitte, sondern recht nahe bei dem der Königsstadt Krakau zugewandten Ende:
Zu der Zeit war Masowien nur durch die Zugehörigkeit zum Erzbistum Gnesen mit Polen verbunden.
Mit seiner Integration in das polnische Staatswesen wurde es später ebenso in Woiwodschaften eingeteilt wie das Großfürstentum Litauen (und dessen ruthenische Länder, die unter die polnische Krone kamen) sowie das Königliche Preußen. Ausgenommen von diesem System waren die königlichen Freistädte (Danzig, Thorn, Elbing und Riga bis 1621).
Woiwodschaften 1816–1837 (Kongresspolen)
In den Jahren 1816 bis 1837 bestanden auch in Kongresspolen Woiwodschaften, diese wurden danach in Gouvernements umbenannt und mehrfach reorganisiert.
Da Polen schon seit der Vereinigung des Königreichs Polen mit dem Großfürstentum Litauen die Staatsbezeichnung Rzeczpospolita trug, wird die polnische Republik zwischen den Weltkriegen als Zweite Republik bezeichnet.
1975 wurde die Zahl auf 49 erhöht, offiziell um die Landesverwaltung zu optimieren, die Behörden in den Regionen zu stärken und die Missverhältnisse in den wirtschaftlichen Entwicklungen zwischen den Regionen auszugleichen. Keines der genannten Ziele wurde erreicht, stattdessen wurde, erwartungsgemäß, der Einfluss der Zentralregierung erhöht.[4]