Der Ort wurde sicher im Jahr 1148 als „Wernzvilre“ urkundlich erwähnt. Bei einer Urkunde aus dem Jahr 975, die ein „Werriswillero“ nennt, wird die Echtheit angezweifelt. Im Mittelalter gehörte die Gemeinde zur Hinteren Grafschaft Sponheim. Nach der Französischen Revolution war sie Teil des Saardepartements. 1815 wurde Wirschweiler Preußen zugeschlagen.
Am 7. Juni 1969 wurde aus der Gemeinde Wirschweiler-Langweiler der Ortsteil Langweiler mit 325 Einwohnern nach Sensweiler umgemeindet, aus dem 1992 eine eigenständige Gemeinde gebildet wurde. Am 1. Mai 1970 wurde die Gemeinde von Wirschweiler-Langweiler in Wirschweiler umbenannt.[3]
Bevölkerungsentwicklung
Die Entwicklung der Einwohnerzahl von Wirschweiler, die Werte von 1871 bis 1987 beruhen auf Volkszählungen:[4][1]
Das Amt ist derzeit vakant. Erich Paulus war seit 1998 Ortsbürgermeister von Wirschweiler.[6] Da bei der Direktwahl am 26. Mai 2019 kein Bewerber angetreten war, oblag die Neuwahl des Bürgermeisters gemäß Gemeindeordnung dem Rat. Dieser bestätigte Paulus am 16. Juli 2019 für fünf Jahre in seinem Amt.[7] Mit Wirkung zum 31. Januar 2024 legte Paulus das Ehrenamt jedoch vorzeitig nieder. Sein Sohn Sascha Paulus, der Erste Beigeordnete der Gemeinde, führt seitdem kommissarisch die Amtsgeschäfte.[8]
Wappen
Wappen von Wirschweiler
Blasonierung: „Schild durch einen halben goldenen Schräglinkswellenbalken geteilt, vorne in Rot ein blaugezungter goldener Löwenrumpf nach links, hinten rot-silber geschacht.“
Wappenbegründung: Der Wellenbalken deutet den Grenzbach (Gladenbach) zwischen Wirschweiler und Sensweiler an (Hintere Grafschaft Sponheim und Wild- und Rheingrafschaft). Der Löwenrumpf symbolisiert den wild- und rheingräflichen Besitz auf der anderen Seite des Gladenbaches. Der hintere Schildteil verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Hinteren Grafschaft Sponheim.
↑Amtliches Gemeindeverzeichnis 2006 (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band393). Bad Ems März 2006, S.196, 205 (PDF; 2,6 MB).Info: Es liegt ein aktuelles Verzeichnis (2016) vor, das aber im Abschnitt „Gebietsänderungen – Territoriale Verwaltungsreform“ keine Einwohnerzahlen angibt.