in sieben von acht Landeshauptstädten, wo die jeweilige Landespolizeidirektion ihren Sitz hat: Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und St. Pölten (ausgenommen ist die Landespolizeidirektion Vorarlberg in Bregenz, das keine Statutarstadt ist);
unter den der Landespolizeidirektion Wien unterstehenden 14 Wiener Polizeikommissariaten der Bundeshauptstadt;
Der örtliche Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der jeweiligen Stadtgemeinde, mit zwei Ausnahmen: Das SPK Eisenstadt ist auch für das Gebiet der Freistadt (Statutarstadt) Rust zuständig, das SPK Schwechat auch für die außerhalb der Gemeinde Schwechat liegenden Teile des Flughafens Wien-Schwechat. Die Statutarstädte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs werden sicherheitsbehördlich nicht von der Landespolizeidirektion über ein Polizeikommissariat verwaltet und verfügen daher auch über kein Stadtpolizeikommando.
Organisatorische Maßnahmen im Bereich von Stadtpolizeikommanden obliegen dem Landespolizeidirektor im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann, soweit sie die Betrauung mit bzw. die Abberufung von der Leitung eines Stadtpolizeikommandos oder Versetzung ohne Änderung der dienstrechtlichen Stellung zum Gegenstand haben.
Polizeikommissariate und Stadtpolizeikommanden in Wien
Die Stadtpolizeikommanden sind die direkten Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Zentralinspektorate des Bundessicherheitswachekorps. Sie wurden nach der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps im Juli 2005 gebildet. Lediglich in Wien galt das Landespolizeikommando als Nachfolgeorganisation der ehemaligen obersten Organisationseinheit der Sicherheitswache, welche hier Generalinspektorat genannt wurde.