Auf dem Territorium der Russischen Föderation ist Russisch die dominierende Sprache und überall Amtssprache. Daneben erlaubt Artikel 68 der Verfassung weitere Amtssprachen auf regionaler Ebene, vor allem auf Ebene der ethnischen Republiken.[1]
Nach Schätzung des Ethnologue werden daneben über 100 Sprachen verschiedener Sprachfamilien gesprochen.[2]
Die zahlenmäßig bedeutendsten indigenen Minderheiten Russlands
Die unter „Nationalität“ genannten Zahlen stehen für die Identifikation, also wie viele Bürger Russlands und seiner autonomen Gliederungen sich bei der Volkszählung von 2002[3] zu der jeweiligen Nationalität bekannt haben. In der amtlichen Statistik sind bei den Mordwinen und Osseten jeweils zwei, bei den Komi eine Splittergruppe getrennt aufgeführt, die aber mehrheitlich in derselben Teilrepublik wohnen.
Rechtliche Situation
Nach Artikel 68.1 der russischen Verfassung ist das Russische die Amtssprache der gesamten Russischen Föderation. Den Republiken ist es jedoch nach Artikel 68.2 gestattet, auf ihrem Territorium eigene Amtssprachen festzulegen, die neben dem Russischen gebraucht werden können. Russland garantiert darüber hinaus nach Artikel 68.3 allen Völkern das Recht, ihre Muttersprache erlernen und erhalten zu dürfen.[4]
Die 22 (einschließlich der international umstrittenen Einordnung der völkerrechtlich zur Ukraine gehörenden, auf der Halbinsel Krim gelegenen Republik Krim) Republiken der Russischen Föderation haben auf ihrem Territorium neben dem Russischen folgende 35 Amtssprachen festgelegt:
Karelien ist ein Einzelfall in Russland, denn es ist die einzige autonome Republik, die Russisch als einzige Amtssprache hat.[6] Grund dazu ist, dass gemäß dem russischen Sprachgesetz eine notwendige Bedingung damit eine Sprache Amtssprache in einer autonomen Republik sein darf ist, dass die Sprache mit dem kyrillischen Alphabet geschrieben werden muss.[7]Karelisch, Finnisch und Wepsisch sind als Minderheitensprache anerkannt.[8]
In Russland gibt es daneben noch Autonome Kreise. Diese sind in der Regel einem Titularvolk gewidmet und obwohl diese nicht das Recht haben, eigene Amtssprachen festzulegen, so ist die Sprache des Volkes dort Unterrichtssprache zumindest in der Grundschule, wie es Artikel 68.3 der russischen Verfassung vorsieht.
Viele autonome Kreise wurden in der letzten Zeit aufgelöst. Von ursprünglich zehn autonomen Kreisen zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit Russlands existieren heute nur noch vier. Die aufgelösten Kreise sind mit einem Kreuz (†) markiert.
Neben Russisch, diesen größeren Minderheitensprachen und Amtssprachen bzw. offiziellen Sprachen in den Republiken und autonomen Gebieten existieren weitere, zusammen über 100 Minderheitensprachen, ca. 80 sind im Staatsgebiet Russlands autochthon,[3] wie z. B. das Kildinsamische. Für viele existiert ein offizielles Unterrichts- und Mediensystem.
Einzelnachweise
↑Закон РФ от 25.10.1991 N 1807-I "О языках народов Российской Федерации" (с изменениями и дополнениями)
↑Die Dagestanische Verfassung legt keine spezifische Sprache als Amtssprache fest, erhebt aber „alle Sprachen der Völker Dagestans“ zur Amtssprache (PDF (Memento des Originals vom 2. April 2014) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pcgn.org.uk), die aufgezählten haben aber eine offiziell anerkannte Schriftsprache, einige kleinere nicht.