Ein Sonderzeichen kann von beliebiger Form sein. Bevorzugt wird es als Fass- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt. Es ist gelb und kann ein liegendes gelbes Kreuz als Toppzeichen haben. Das Zeichen kann befeuert sein. Die Kennung muss sich dabei – ebenso wie die Form des Zeichens – von benachbarten Seezeichen anderer Art deutlich unterscheiden[6]. Im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) haben Sonderzeichen die Kennungen Fl/Blz., Oc(2)/Ubr.(2) oder Oc(3)/Ubr.(3), ozeanographische Messstationen grundsätzlich Fl(5)/Blz.(5).[5]
↑Axel Bark: Segelführerschein BR und Sportbootführerschein See. mit offiziellen Prüfungsfragen. 18. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1992, ISBN 3-7688-0734-7, S.36f.
↑
Deutscher Hochseesportverband „Hansa“ e.V. (Hrsg.): Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport. 23. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0523-9, S.373f.
↑Roland Denk: Neue Segelschule: vom Anfänger zum Sportbootführerschein Binnen und R-Schein. mit Beiheft Prüfungsfragen. 11. Auflage. BLV Verlagsgesellschaft mbH, München/Wien/Zürich 1992, ISBN 3-405-14384-5, S.140.
↑ abAnlage 1 der SeeSchStrO. B.16 Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen. ELWIS, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juni 2016; abgerufen am 21. Juni 2016.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.elwis.de