Die Herrschaft Horstmar war ein mittelalterliches Territorium und war Sitz der Herren von Horstmar. Die edelfreien Besitzer der Burg Horstmar nannten sich ab 1092 von Horstmar. Diese waren wahrscheinlich Vasallen der Grafen von Cappenberg.
Die Bischöfe von Münster hatten in der Gegend von Coesfeld und Billerbeck teilweise schon seit der Zeit Liudgers zahlreiche Besitzungen und Rechte. Auch das Domkapitel hatte dort Besitz. Die Grafen von Cappenberg statteten mit ihrem Besitz in der Gegend 1123 das Kloster Varlar aus. Gegen die Bischöfe konnte sich das Kloster nicht durchsetzen und Coesfeld war bereits 1197 eine bischöfliche Stadt. Die Bischöfe vergaben das Freigericht Hastehausen als Lehen an die Herren von Horstmar.
Nach dem Ende der männlichen Linie kam Horstmar durch eine Erbtochter an die Grafen von Rietberg. Diese mussten jedoch die Lehnshoheit der Bischöfe von Münster anerkennen. Durch Kauf fiel die Herrschaft 1269 direkt an das Hochstift Münster.
Aus den münsterschen Besitzungen ging das Amt Horstmar hervor. Nicht dazu gehörte die Herrschaft Steinfurt. Ein beträchtlicher Teil des Amtes Horstmar kam als Lehen an die Grafen von Ravensberg und über diese als Afterlehen im 14. Jahrhundert an die Herren von Merveldt.
Grafschaft Salm-Horstmar
Der Reichsdeputationshauptschluss beschloss unter anderem, Herrschaftsgebiete im westlichen Teil des säkularisierten Hochstifts Münster zur Entschädigung linksrheinischer Reichsstände zu verwenden, deren Gebiete an Frankreich gefallen waren. Ein Großteil des münsterschen Amtes Horstmar fiel so an die Wild- und Rheingrafen zu Salm-Grumbach, deren ursprünglicher Sitz die Burg Grumbach war. Ein kleinerer Teil kam an Preußen.
Die Grafen nahmen Ende 1802 Besitz von der Herrschaft. Die endgültige Zuteilung des Besitzes erfolgte im März 1803. Zu den Teilen des ehemaligen Amtes kamen auch die Besitzungen der aufgehobenen Klöster oder Stifte Asbeck, Metelen, Langenhorst, Borghorst und Varlar. Zentrum der Grafschaft war Coesfeld. Residenz war das zum Schloss umgebaute Kloster Varlar.
Die Grafen nannten sich nach dem neuen Besitz fortan „Grafen von Salm-Horstmar“. Die Regentschaft hatte Wilhelmine Friederike von Salm-Grumbach für den minderjährigen Friedrich Karl August inne. Ihm trat der Onkel, Johann Friedrich von Salm-Grumbach, seine Rechte gegen eine Jahresrente ab, nachdem er dessen älterem Bruder Wilhelm Christian von Salm-Grumbach (1741–1810) als Graf und Grundherr sukzediert war.[1]
Das Territorium umfasste 1803 das Amt Coesfeld, das Amt Metelen, das Stadtgericht Coesfeld, das Stadtgericht Horstmar, das Stadtgericht Metelen, das Gericht Billerbeck, das Gericht Gronau, das GogerichtRüschau, das Gericht Nienborg, das Gericht Rorup und das Gericht Limbergen. Das Gebiet war etwa 42,5 Quadratmeilen groß und hatte etwa 50.000 Einwohner.
Im Jahr 1816 wurde das Gebiet in eine Standesherrschaft innerhalb Preußens umgewandelt. Die Grafen wurden 1817 in den preußischen Fürstenstand erhoben. Im Jahr 1820 übernahm Friedrich Karl August den Besitz und bemühte sich insbesondere um die Förderung der Land- und Forstwirtschaft. Die Nachfolge trat 1865 der Sohn Otto Friedrich Karl an. Ihm folgte 1892 Otto Adalbert August. Die Fürsten waren erbliche Mitglieder des preußischen Herrenhauses. Die letzten verbliebenen Vorrechte als Standesherren wurden 1920 durch den Freistaat Preußen aufgehoben.
Familienmitglieder in der Zeit der Standesherrschaft
Alfred Bruns: Fürstentum Salm-Horstmar In: Gerhard Taddey: Lexikon der Deutschen Geschichte, Stuttgart, 1998, S. 1104 f. (Digitalisat)
Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 302, S. 605.
Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster: Die Diözese 4., Berlin, New York, 2004 (Germania Sacra NF 37,4), S. 231 ff.
Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster: Die Diözese 1., Berlin, New York, 1999 (Germania Sacra NF 37,7), S. 573–576.
Archivalien
Archivalien der Grafschaft Salm-Horstmar finden sich unter anderem im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt. Westfalen, dort im Bestand 2. Behörden der Übergangszeit 1802–1816, 2.2. Sonstige Entschädigungslande, 2.2.7. Grafschaft Salm-Horstmar.[3]
↑Genealogisches und Staats-Handbuch. 65. Jahrgang, Verlag von Johann Friedrich Wenner, Frankfurt am Main 1827, S. 557 (Google Books)
↑Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren. Geschichte der Gebietseintheilung und der politischen Verfassung des Vaterlandes. 2. Abteilung: Deutschland vor fünfzig Jahren, Bd. 2. Voigt & Günther, Leipzig 1861, S. 187.
↑Hans-Joachim Behr, Jürgen Kloosterhuis (Bearb:): Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Münster. Kurzübersicht. Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster, 3. Aufl. 1990, S. 148.