Die älteste erhaltene Erwähnung des Dorfes stammt aus dem Jahr 1222, als in einer Schenkungsurkunde für das Kloster Arnsburg erstmals der Name Hörgern genannt wird. Seit 1271 wird zwischen Ober- und Nieder-Hörgern unterschieden. Nieder-Hörgern fiel um 1400 wüst.[3]
Die Evangelisch-reformierte Kirche wurde im Jahr 1729 anstelle eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtet. Nur der gotische Flankenturm wurde beibehalten. Er erhielt im Jahr 1778 einen neuen Helmaufbau.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Ober-Hörgern:
„Oberborgern (L. Bez. Hungen) evangel. Filialdorf; liegt an der Wetter 2 St. von Hungen und gehört dem Fürsten von Solms-Lich, hat 51 Häuser und 323 evangelische Einwohner, so wie 1 Kirche, 1 Rathhaus, 2 Backhäuser und 3 Mühlen und in der Gemarkung eine reichhaltige Salzquelle, die aber nicht benutzt wird. Im Jahr 1806 kam der Ort unter Hess. Hoheit.“[4]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Friedberg, Stadt Münzenberg[Anm. 8]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Wetteraukreis, Stadt Münzenberg
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ober-Hörgern ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Hohensolms-Lich“ in Nieder-Weisel zuständig.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Hohensolms-Lich ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Lich“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Ober-Hörgern zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[12]
Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[13]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Gleichzeitig wechselte Ober-Hörgern in den Sprengel des nunmehrigen Amtsgerichts Butzbach.[14]
2004 wurde das Amtsgericht Butzbach aufgelöst und in das Amtsgericht Friedberg integriert.
Jetzt sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Ober-Hörgern 378 Einwohner. Darunter waren 9 (2,4 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 57 Einwohner unter 18 Jahren, 141 waren zwischen 18 und 49, 102 zwischen 50 und 78 und 618 Einwohner waren älter.[15]
Die Einwohner lebten in 159 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 57 Paare ohne Kinder und 48 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 102 Haushaltungen leben keine Senioren.[16]
Einwohnerentwicklung
Ober-Hörgern: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2020
Jahr
Einwohner
1830
323
1834
315
1840
337
1846
358
1852
350
1858
337
1864
345
1871
345
1875
353
1885
349
1895
321
1905
350
1910
364
1925
333
1939
330
1946
620
1950
585
1956
457
1961
361
1967
347
1970
344
1980
?
1990
?
2000
?
2007
386
2011
378
2015
388
2020
398
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Stadt Münzenberg[17]; Zensus 2011[15]
Am 7. März 1966 wurde der Gemeinde Ober-Hörgern im Landkreis Gießen ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: Auf blauem Schild ein goldener, von links nach rechts gewendeter, durch einen goldenen Steigbügel laufender Gurt, beseitet von 6 weißen sechseckigen Salzkristallen (3:3).[18]
Wilhelm Fenchel (1873–1938), hessischer Politiker (HBB, DVP) und ehemaliger Abgeordneter des Landtags des Volksstaates Hessen in der Weimarer Republik sowie der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen
↑Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
↑Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Nieder-Weisel des Fürsten Solms-Hohensolms-Lich.
↑Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lich; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Nieder-Weisel“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung
↑Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, abgerufen im April 2024.
↑Karl Müller: Ein ausgegangener Ort im Altkreis Friedberg – die Wüstung Nieder-Hörgern. In: In: Wetterauer Geschichtsblätter 35. Bindernagel, Friedberg 1986. ISBN 3-87076-050-8, S. 31–33.
↑Hauptsatzung. (PDF; 45 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, abgerufen im Januar 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.22, 438f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑
Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
↑Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, archiviert vom Original; abgerufen im Januar 2021. (Zahlen aus Web-Archiv)
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Ober-Hörgern, Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt vom 4. März 1966. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1966 Nr.12, S.385, Punkt 250 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,1MB]).