Die Liste der Kulturgüter in Neuenhof enthält alle Objekte in der Gemeinde Neuenhof im Kanton Aargau, die gemäss der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten[1] sowie der Verordnung vom 29. Oktober 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten[2] unter Schutz stehen.
Objekte der Kategorie A sind im Gemeindegebiet nicht ausgewiesen, Objekte der Kategorie B sind vollständig in der Liste enthalten, Objekte der Kategorie C fehlen zurzeit (Stand: 1. Januar 2023). Unter übrige Baudenkmäler sind weitere geschützte Objekte zu finden, die in der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde verzeichnet und nicht bereits in der Liste der Kulturgüter enthalten sind.
Häuserzeile mit insgesamt sechs Mehrfamiliengebäuden, 1910/11 zeitgleich im Auftrag des Neuenhofer Fabrikanten Henry Zweifel für das höhere Fabrikkader errichtet.[4]
Zweiteilige Holzbrücke, getragen von einem in der Limmat stehenden Steinpfeiler. Zusammengesetzt aus einem gedeckten Teil mit verschaltem Hängewerk und einem kleineren eisernen Fachwerkträger. 1819 von Blasius Balteschwiler erbauter Ersatz für den ursprünglich in den 1760er Jahren entstandenen Vorgängerbau von Hans Ulrich Grubenmann. Fachwerkträgerteil besteht seit 1924.[6] Objekt liegt hälftig auf dem Gemeindegebiet von Neuenhof und Wettingen (KGS-Nr. 279)
Um 1863 erbaute Fussgängerbrücke über die Limmat, eine der ältesten erhaltenen Drahtseilbrücken der Schweiz. Objekt liegt hälftig auf dem Gemeindegebiet von Neuenhof und Wettingen (KGS-Nr. 15888)
Legende
Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen:
Name des Objekts. In Einzelfällen kann auch ein allgemein bekannterer Name angegeben sein.
Kat:
Kategorie des Kulturgutes: A = nationale Bedeutung; B = regionale/kantonale Bedeutung; C = lokale Bedeutung
Typ:
Art des Kulturgutes: G = Gebäude oder sonstiges Bauobjekt; S = Sammlung (Archive, Bibliotheken, Museen); F = Archäologische Fundstelle; K = Kleines Kulturobjekt (z. B. Brunnen, Wegkreuze, Denkmäler); X = Spezialfall
Adresse:
Strasse und Hausnummer des Kulturgutes (falls bekannt, im September 2022 bekamen die Strassen neue Namen, die Häuser wurden neu nummeriert), ggf. Ort / Ortsteil
Legende: Siehe Legende der Liste der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung. Anstelle der KGS-Nummer wird als Objekt-Identifikator (ID) die Inventar- oder Gebäudenummer in der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde verwendet.
Kantonsliste A- und B-Objekte Kanton AG. Schweizerisches Kulturgüterschutzinventar mit Objekten von nationaler (A-Objekte) und regionaler (B-Objekte) Bedeutung. In: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS – Fachbereich Kulturgüterschutz, 1. Januar 2024, (PDF; 410 kB, 25 S., Revision KGS-Inventar 2021 (Stand: 1. Januar 2023)).