Kreis |
Hissflagge |
Kommentare
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Dithmarschen |
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Genehmigt am 17. Mai 1972: „Die Kreisflagge zeigt im weißen Liek das Kreiswappen (mit Schild) sowie im roten fliegenden Ende drei weiße Balken.“[3]
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Herzogtum Lauenburg |
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Genehmigt 1948: „Die Kreisflagge zeigt das Kreiswappen auf weißem Grund; über dem Kreiswappen und darunter befindet sich in dem weißen Grund je ein schwarzer horizontaler Streifen.“[4]
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Nordfriesland |
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Genehmigt am 10. Juli 1972: „In der Mitte eines blauen, oben und unten von je zwei schmalen Streifen, einem äußeren roten und einem inneren goldenen, eingefassten Feldes die drei Schiffe des Wappens (2:1), etwas zur Stange hin verschoben.“[5]
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Ostholstein |
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Genehmigt am 30. Juli 1972: „Inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen.“[6]
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Pinneberg |
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Genehmigt am 12. Mai 1986: „In Rot das silberne holsteinische Nesselblatt, belegt mit einer stilisierten grünen Tanne, die goldene Wurzeln hat.“[7]
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Plön |
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Genehmigt am 12. Mai 1975: „Die Flagge zeigt inmitten eines weißen, oben von einem blauen, unten von einem roten breiten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen etwas zur Stange hin verschoben.“[8]
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Rendsburg-Eckernförde |
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Genehmigt am 29. Januar 1981: „Auf einem im Wellenschnitt ‚schräglinks‘ geteilten Flaggentuch oben in Gelb zwei blaue, rot bewehrte schreitende Löwen übereinander, unten in Rot ein weißes Nesselblatt.“[9]
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Schleswig-Flensburg |
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Genehmigt am 3. Oktober 1977: „Auf einem in einen blauen und einen gelben Streifen längsgeteilten Tuch - übereinander und aus der Mitte zur Stange hin verschoben - die beiden Löwen des Kreiswappens in verwechselten Farben.“[10]
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Segeberg |
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Genehmigt am 25. November 1977: „Die Kreisflagge zeigt inmitten eines weißen, oben und unten von einem roten Streifen begrenzten Tuches das Kreiswappen ohne Schild, etwas zur Stange hin verschoben.“[11]
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Steinburg |
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Genehmigt am 30. August 1957: „Die Flagge des Kreises Steinburg trägt im ersten Drittel des weißen Fahnentuches das Kreiswappen. Das Fahnentuch ist oben und unten durch einen blauen Rand begrenzt, der symbolisch die Flüsse Stör und Elbe darstellt.“[12]
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Stormarn |
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Genehmigt am 30. Juli 1981: „Auf rotem Flaggentuch - beiderseits zur Stange gewendet - der weiße Stormarner Schwan mit gelber Halskrone.“[13]
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