Barocker Saalbau auf spätgotischer Grundlage mit leicht eingezogenem Polygonalchor, angefügter Sakristei und Chorwinkelturm mit Spitzhelm, 17./18. Jahrhundert, nach Brand 1834 erneuert; mit Ausstattung
Im Kern gotischer Saalbau mit eingezogenem quadratischem Chor, Ostturm mit Spitzhelm und angefügter Sakristei, 14./15. Jahrhundert, Langhaus um 1870 erweitert, Turm barock; mit Ausstattung
Frühbarocker Saalbau mit Blendarkaden, stark eingezogenem Polygonalchor mit Chorflankenturm und zwei Treppentürmchen an der Westseite, von Balthasar Wölkhamer unter Verwendung mittelalterlicher Mauern errichtet, ab 1640; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.