Das Kreisgericht Jüterbog war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Brandenburg mit Sitz in Jüterbog.
Im Sprengel des Kreisgerichtes Jüterbog bestanden bis 1849 das
Daneben bestanden viele Patrimonialgerichte, unter denen das von Solmsches Justizamt das größte war.
Im Jahre 1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurde aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Jüterbog. Es umfasste Teile der Landkreise Jüterbog-Luckenwalde und Zauch-Belzig. Zuständiges Appellationsgericht blieb das Kammergericht.
Gerichtskommissionen, also Zweigstellen des Gerichtes, wurden in Baruth, Dahme, Luckenwalde und Treuenbrietzen eingerichtet.
Schwurgerichtssachen des Kreisgerichtes wurden beim Kreisgericht Potsdam verhandelt. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und neun Kreisrichter eingesetzt. Die Zahl der Gerichtseingesessenen betrug 67.400.[1]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurden das Kreisgericht Jüterbog aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Jüterbog mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Potsdam als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommissionen wurden 1879 in Amtsgerichte umgewandelt (Amtsgericht Baruth, Amtsgericht Dahme, Amtsgericht Luckenwalde und Amtsgericht Treuenbrietzen).[2]
Dem Kreisgericht Jüterbog waren folgende Gemeinden zugeordnet:
Der Gerichtsdeputation Baruth waren folgende Gemeinden zugeordnet:
Der Gerichtsdeputation Dahme waren folgende Gemeinden zugeordnet:
Der Gerichtsdeputation Luckenwalde hwaren folgende Gemeinden zugeordnet:
Der Gerichtsdeputation Treuenbrietzen waren folgende Gemeinden zugeordnet:
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