Der zweistellige Kode für das Eigentumsmerkmal wurde als eine Kennziffer eines Eisenbahnwagens in der Wagennummer verwendet.
Bis 2005 wurde mit ihm der Eigentümer eines Wagens kodiert, dann trat der zweistellige Ländercode an seine Stelle. War der Eigentümer die Staatsbahn des entsprechenden Landes, blieb daher die Syntax der Wagennummer in der Regel gleich, die Semantik ist jedoch eine andere. Der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin wird seit 2006 durch eine maximal fünf Buchstaben lange Fahrzeughalterkennzeichnung (Haltercode) angegeben. Diese steht zusammen mit dem alphabetischen Ländercode neben der Fahrzeugnummer.