Grundlage für das Verbot nach dem Vereinsgesetz ist die von der Kameradschaft betriebene Glorifizierung des Nationalsozialismus und die Ablehnung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine weitere Tätigkeit und das Zeigen der Vereinsembleme ist damit ebenso untersagt wie die Bildung von Ersatzorganisationen.
Namenspatron
Walter Spangenberg war ein Kölner SA-Mann, der am 25. Februar 1933 im Straßenkampf mit Kommunisten getötet wurde. Die NSDAP erklärte ihn zum „Blutzeugen der Bewegung“.[3] An die nationalsozialistische Verklärung anknüpfend ehrten die Kölner Neonazis ihren Namenspatron als „Blutzeugen“ – zuletzt im Februar 2012 mit einem „Heldengedenken“ auf dem Melaten-Friedhof.[4]
↑Fritz Bilz, Ulrich Eumann: Der Fall Winterberg-Spangenberg und der Kampf um die Deutungshoheit, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 79/2008, S. 139–175; Online (Memento des Originals vom 2. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mbr-koeln.de (PDF; 220 kB)