Er ist für dessen personelle und materielle Einsatzbereitschaft verantwortlich. Dem Inspekteur untersteht das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr. Er ist fachlich auch für den Sanitätsdienst der anderen Organisationsbereiche der Bundeswehr vorgesetzt und schreibt unter anderem die „Fachdienstliche Anweisung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes“ (FA InspSan) fort. In seiner Funktion wird er unter anderem von den von ihm beauftragten Inspizienten (neu: Leitende[1]) der Fachbereiche beraten, dem Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr (InspizZahnMedBw), dem Inspizient Wehrpharmazie der Bundeswehr (InspizWehrpharmBw), dem Inspizient Veterinärmedizin der Bundeswehr (InspizVetBw) sowie dem Leitenden der Krankenpflegeberufe. Sie führen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche aus dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr heraus.
Bis zur Umstrukturierung des Sanitätsdienstes im Jahr 2000 trug der Inspekteur die Bezeichnung Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens, was in erster Linie damit zusammenhing, dass es keinen einheitlichen Sanitätsdienst gab, sondern jede Teilstreitkraft für den Sanitätsdienst verantwortlich war. Nach Umsetzung der Strukturentscheidungen vom 4. April 2024[2] wird seine Dienststellung gemäß Osnabrücker Erlass[3] Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes und Wehrmedizinischer Berater der Leitung des BMVg (Chief Medical Officer) lauten.
↑Reaktionsschnell – Robust – Patienten- und Mitarbeiterorientiert. Interview mit dem Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke. In: Wehrmedizin und Wehrpharmazie. 2013, Heft 1, S. 4–8.