Das FFH-Gebiet Großes Lautertal und Landgericht ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7622-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Das Lautertal verläuft stark windend und ist begrenzt durch steile Hänge mit Felsformationen. Es wird bestimmt durch Kalk-Magerrasen. Im Gebiet befinden sich 65 Höhlen.
Lebensraumklassen
(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 5. November 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
EU Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung)
Kurzbezeichnung
Hektar
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Fließgewässer mit flutenderWasservegetation
15,00
5130
Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
Wacholderheiden
159,87
6110
Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen(Alysso-Sedion albi)
Kalk-Pionierrasen
1,00
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
Kalk-Magerrasen
17,15
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planarenund montanen bis alpinen Stufe