Im Jahr 1855 begann man in dem östlich von Hamburg gelegenen Dorf Horn (seit 1874 Vorort, 1894 eingemeindet) mit dem Bau einer Pferderennbahn. Bereits in den Jahren von 1835 bis 1846 waren Pferderennen im benachbarten Wandsbek veranstaltet worden.
Seit 1869 wird in Horn das Galoppderby (zunächst Norddeutsches Derby, dann Deutsches Galoppderby und heute Deutsches Derby) ausgetragen. Im Jahr 1870 entstand in einer Bretterbude Deutschlands erster Totalisator. Auf den Tribünen und Stehplätzen finden 50.000 Besucher Platz. Ein 1912 erbauter Tunnel, den auch Fahrzeuge passieren können, verbindet die Tribünenseite mit dem inneren Areal der Horner Rennbahn,[1] das als Freizeitpark der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Die gesamte Liegenschaft befindet sich im städtischen Besitz und wird vom Bezirksamt Hamburg-Mitte verwaltet. Das Geläuf, das Tribünengebäude und die für den Pferderennsport benötigten Flächen sind an den „Hamburger Renn-Club 1852 e. V.“ verpachtet.[2] Die Innenfläche ist als „Freizeitpark Horner Rennbahn“ eine öffentliche Grünanlage, die ebenfalls vom Bezirksamt Hamburg-Mitte verwaltet wird. Sie ist außerhalb der Derby-Woche frei zugänglich.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg prüft, die beiden Pferderennbahnen der Stadt (Traber in Bahrenfeld und Galopper in Horn) auf der Horner Rennbahn zusammenzulegen. Der vorläufige Masterplan von 2010 sieht bei der Zusammenlegung eine völlige Umgestaltung der Liegenschaft vor.[3][4]
Einrichtungen
Die Horner Rennbahn beherbergt eine der ältesten Minigolf-Anlagen in Hamburg (in Betrieb seit 1970).
Neben dem Minigolfplatz und einer Gaststätte, dem Führring und dem Absattelring sind noch das „Spielhaus ‚Horner Rennbahn‘“ und die Verwaltung des „Hamburger Renn-Clubs 1852 e. V.“ (HRC) dort ansässig.
Im Innenbereich befinden sich während der Renntage zahlreiche Catering-, Informations- und Werbestände.
Außerhalb der Derby-Woche bietet der vom Geläuf umgrenzte Freizeitpark Sportflächen für Basket- und Fußball sowie eine Skaterfläche. Zudem gibt es zwei offizielle Grillplätze, den Rennbahnsee sowie weitläufige Rasenflächen mit Parkbänken.
Im südlichen Bereich befindet sich eine umzäunte Hundezone nach § 8 (3) 1 Hamburgisches Hundegesetz (auf dem gesamten Areal herrscht ansonsten Leinenzwang).[5]