Im Jahr 1565 wurde Elisabeth zur Koadjutorin des Stifts Quedlinburg gewählt. Am 5. März 1574, einen Tag nach dem Tod der Äbtissin Anna II., wurde sie als Äbtissin eingesegnet. Der Schutzherr des Stifts, Kurfürst August von Sachsen, war zunächst gegen die Wahl, bestätigte die Äbtissin aber nach Verhandlungen und Vergleichen schließlich doch. Dabei wurde auch festgelegt, dass alle Äbtissinnen und Koadjutorinnen nur mit Vorwissen des Schutzherren zu wählen seien. Die an das Kloster zu entrichtenden Steuern sollten durch Schutzherr und Äbtissin gemeinsam festgelegt werden.
Um die steigende Verschuldung zu bekämpfen, verpfändete sie das sogenannte Münzenberger Vorwerk. Weil ihre Gesundheit nachließ, sorgte sie für die Wahl von Anna zu Stolberg zur Koadjutorin und ersuchte um Bestätigung dieser Wahl in einem Schreiben an den Kaiser, starb aber noch vor Erhalt dieser Bestätigung. Elisabeth wurde in der Schlosskirche beigesetzt.
Literatur
Hermann Lorenz: Quedlinburgische Geschichte. Band 1: Werdegang von Stift und Stadt Quedlinburg. Magistrat der Stadt (Hrsg.), Quedlinburg 1922.
Joh. Heinr. Fritsch: Geschichte des vormaligen Reichsstifts und der Stadt Quedlinburg. Band2. Basse, Quedlinburg 1828, S.15ff. (Google Books [abgerufen am 18. August 2022]).
Gottfried Christian Voigt: Geschichte des Stifts Quedlinburg. Band3. Levisch, Quedlinburg 1791, S.277ff. (Google Books [abgerufen am 18. August 2022]).
Kaspar Abel: Sammlung rarer Chroniken zur Erleuterung der Deutschen Geschichte. Verlag von Ludolph Schröders Witwe, Braunschweig 1741, S.516 (Google Books [abgerufen am 18. August 2022]).