Der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) ist ein 1989 gegründetes Netzwerk linker kritischer Initiativen im juristischen Ausbildungsbereich. In ihm sind studentische Gruppen an juristischen Fachbereichen sowie Rechtsreferendare und interessierte Einzelpersonen zusammengeschlossen. Die Mitglieder sind schon während ihres Studiums im Bereich Rechtspolitik aktiv.[1]
Der BAKJ veranstaltet regelmäßig rechtspolitische Kongresse und gibt mit verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, PRO ASYL, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen den Grundrechte-Report heraus.[2] Er ist zudem Mitherausgeber der Zeitschrift Forum Recht.
Die Ende der 1980er erstarkende Debatte um die Juristenausbildung in Deutschland war das Gründungsthema des am 10. Dezember 1989 in Freiburg gegründeten BAKJ.[3] Dieser brachte ein bundesweites Bündnis aus Forum Recht, BAKJ, ASJ, BAG Demokratie und Recht der GRÜNEN, AStA und Fachschaft Jura der Universität Bielefeld, Neue Richter Vereinigung, RAV, Richter und Staatsanwälte in der ÖTV, Strafverteidiger-Vereinigung und VDJ zusammen und setzte sich für eine Reform in Richtung einphasige Ausbildung ein.[4] Dieses vertrat er auch wie schon die so erfolgreichen Referendare und Referendarinnen 1970, auf dem deutschen Juristen Tag (DJT) vom 18. bis 21. September 1990, der wieder einmal ein entscheidender Punkt in der Debatte um die Ausbildung sein würde. Letztlich konnte er sich jedoch nicht durchsetzen.[5]
Auch in der nächsten großen Diskussion um die juristische Ausbildung, die der Wahl von Rot-Grün 1998 folgte und in die Reform der Juristischen Ausbildung von 2003 mündete, die u. a. die Schwerpunktsbereiche einführte, war der BAKJ federführend im o. g. bundesweiten Bündnis engagiert.[6]
2011 unterstützte der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen die „Petition zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung“ des Komitees für Grundrechte und Demokratie.[7]
Wegen inhaltlicher Differenzen um die Teilnahme Rita Süssmuths an der Vorstellung des Grundrechte-Reports gehörte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) vom 7. Juni 2001 an nicht mehr zum BAKJ.[8] Er nahm jedoch 2013 wieder am BAKJ Kongress in Hamburg teil und wurde damit am 16. Juni 2013 wieder Mitglied im BAKJ.[9]
Auf dem Winterkongress vom 17. bis 18. November 2012 in Leipzig wurde das neue Selbstverständnis des BAKJ verabschiedet[10] und der AKJ Freiburg aufgrund inhaltlicher Differenzen in der Frage, ob Mitglieder des BAKJ Neonazis verteidigen dürfen, aus dem BAKJ ausgeschlossen. Der AKJ Freiburg änderte jedoch 2014 seine Haltung in dieser Frage[11] und wurde auf dem Sommerkongress 2014 in Frankfurt[12] wieder in den BAKJ aufgenommen. Im Jahr 2018 veranstaltete der Arbeitskreises Kritischer Jurist*innen (AKJ*) Halle (Saale) mit Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung den Sommerkongress in Halle/Saale, der sich eingehend mit dem Ausnahmezustand beim G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 beschäftigte.[13][14][15]
Im BAKJ aktive Gruppen sind derzeit:
Nicht aktiv sind zurzeit: