Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sich seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit dem 1. April 2013 darstellen. Seit 30. Mai 2017 fasst ein neuer Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) alle bundesweit eingeführten und damit alle amtlich zugelassenen, nach der StVO gültigen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen und Verkehrseinrichtungen zusammen[1] und erschien am 29. Mai 2017 als Anlage zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 im Bundesanzeiger. Er löst die bisherige Fassung vom 1. Juli 1992 ab.
Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) und in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) eingegangen. Nicht in dieser Bildtafel enthalten sind die Signale von Lichtsignalanlagen des Straßenverkehrs und von nichtamtlichen Fahrradwegweisern.
Veränderungen
Mit diesem neuen Katalog wurde das teils seit vielen Jahren gültige Nummerierungssystem der Verkehrszeichen neu überdacht und einer neuen inneren Logik unterworfen. Einige Verkehrszeichen, die mit der umstrittenen „Schilderwaldnovelle“ von September 2009 aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen wurden, was die Neufassung der StVO von 2013 bestätigte, gehören nun wieder in den Kanon der Verkehrszeichen. Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Eigentlich sollte der neue Verkehrszeichenkatalog bereits mit Inkrafttreten der Novelle von 2009 vorliegen, doch zögerte sich dessen Erscheinen noch weit über den Zeitpunkt der StVO-Neufassung von 2013 hinaus, obwohl sich diese StVO bereits bei ihrer Veröffentlichung in Paragraph 39, Absatz 9, ganz speziell auf den neuen Katalog bezog.
Die blauen Zeichen stammen aus der 1979 gültig gewordenen DDR-StVO, die bis 1990 galt; die weißen Zusatzzeichen wurden 2017 eingeführt
Oft wohl ohne bewussten Rückgriff erhielten einige Zeichen wieder ihre ältere Nummer aus der 1971 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung zurück, andere, wie Zeichen 257-52 (Verbot für Gespannfuhrwerke), das 1992 als Zeichen 257 aus dem Verkehrszeichenkatalog genommen wurde, kamen nun wieder an ihren Platz. Auch im Zuge der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 entstandene Zusatzzeichen (damals als Zusatztafeln bzw. als Zusatzschilder bezeichnet) kamen zurück. So das Zusatzzeichen Kuppe. Dagegen verschwand eines der ältesten Zusatzzeichen, das – damals noch ohne Nummer – bereits seit dem 1. Januar 1938 Gültigkeit hatte, aus dem Katalog: Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang). Unter den neuen Zusatzzeichen verdienen auch die 1053-38 (Querparken) und 1053-39 (Schrägparken) besondere Erwähnung. In konzeptionell ähnlicher Form existierten diese beiden Zeichen bereits mit wechselnder Bildnummer (zuletzt Bild 254 und 255) von 1964 bis 1990 in der DDR-StVO.
Erstmals wurden in den bundesdeutschen Verkehrszeichenkatalog auch spezielle Zusatzzeichen mit klarem polizeilichen Hintergrund aufgenommen. So Zusatzzeichen 1007-58 (Polizeikontrolle) und Zusatzzeichen 1060-32 (Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern), das nur im Zuge von LKW-Kontrollen Verwendung finden soll. Eine deutliche Erweiterung, die weitgehend bereits vor 2017 abgeschlossen war, gab es sowohl bei den Zeichen, als auch bei den Zusatzzeichen, die sich mit alternativen Antrieben und Antriebsstoffen beschäftigen. Nur noch wenige ergänzende Zusatzzeichen wurden mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017 hinzugefügt. Darunter Zusatzzeichen 1022-13 (E-Bikes frei).
Eines der kurzlebigsten Zusatzzeichen im Verkehrszeichenkatalog war wohl Zusatzzeichen 1000-33 (Radverkehr im Gegenverkehr). Das erst 1997 eingeführte Zeichen verschwand 2017 wieder. Für etliche andere Zeichen endeten 2017 jahrelange Querelen um ihre Beibehaltung und Nummerierung. Das führte in der Realität zu behördlichen Irritationen, wobei es zur Aufstellung fiktiver Schilder kam. So unter anderem beim jetzigen Zeichen 101-15 (Steinschlag), bei dem ab 2009 zeitweilig das Sinnbild im Rahmen eines Zusatzzeichens erschien und unter Zeichen 101 (Gefahrstelle) gesetzt wurde.
Herstellung
Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.
Die Sicherung der Qualität deutscher Verkehrszeichen wird durch den RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht. Jedes Verkehrszeichen muss den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen, um das Siegel zu erhalten und im öffentlichen Raum aufgestellt zu werden. Das Gütesiegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft.
Seit 1. Januar 2013 müssen die Verkehrsschilder eine CE-Kennzeichnung besitzen, die nach dem Mandat M111 (CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung) der EU-Kommission für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen verpflichtend ist. Mit Einführung der ab 2011 gültigen Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) ist für eine vollständige Kennzeichnung der Schilder zudem die Angabe der Herstelleranschrift, in der Regel mittels eines weiteren Aufklebers, verpflichtend geworden. Vielfach hatten Hersteller schon in der Vergangenheit solche Aufkleber verwendet.
Ab 2014 wurden zusätzliche Angaben zu den Aufklebern Vorschrift. So kann nun die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden, was bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie auf der Vorderseite des Schildes möglich war. Der jetzt in einem Stück gedruckte Aufkleber besitzt unter dem RAL-Gütesiegel und der CE-Kennzeichnung ein Feld, in dem nun die Reflexionsklassen und als zusätzliche Angabe die angenommenen Nutzungsdauer des Verkehrszeichens angegeben werden.
Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder besteht damit seit 2014 aus einem Aufkleber, der zum einen das EU-verordnete CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie das nach den deutschen Vorgaben angebrachte RAL-Gütezeichen und den Block mit den Reflexionsklassen und der Nutzungsdauer enthält. Außerdem müssen die Hersteller ihre individuell gestalteten Aufkleber mit dem Anschriftenblock anbringen.[2]
Sinnbilder nach § 39 StVO
Im Folgenden die 2017 vorgesehenen Sinnbilder nach § 39 StVO. Spätere Änderungen und Ergänzungen werden weiter unten angegeben.
Absatz 7
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Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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(Lastkraftwagen) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Personenkraftwagen mit Anhänger
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Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
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Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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„Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet“ (bis 27. April 2020, seitdem [3][4]) „der auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“ – E-Bikes
Absatz 8
Absatz 10
Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen 2000 (RWBA 2000)
Eine eingeschränkte, zusätzliche Nutzung ist seit 2001 für folgende Symbole zur wegweisenden Beschilderung der Autobahnen zugelassen.[5]
[6]
Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000 (RWB 2000)
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Informationsstelle
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Polizeistation
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Erste Hilfe-Station
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Parkhaus, Parkgarage
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Flughafen
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Hafen, Fährhafen, Fähre
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Freizeitsportanlage
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Autohof
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Autobahn
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[7][8][9]
Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO)
Anlage 1[10] in der Nummerierung nach Teil 2 des Verkehrszeichenkataloges,[11] so etwa in Kombination mit Zeichen 101 (also ab Nr. 101-1) als weitere, nicht in Anlage 1 zu § 40 StVO aufgenommene Gefahrzeichen mit Sinnbildern gemäß § 39 Abs. 8 StVO:
Allgemeine Gefahrzeichen
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Zeichen 101-20 Flugbetrieb – Aufstellung links; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-21
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Zeichen 101-10Flugbetrieb – Aufstellung rechts; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-11
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Zeichen 101-21 Fußgängerüberweg – Aufstellung links; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-22
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Zeichen 101-11Fußgängerüberweg – Aufstellung rechts; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-12
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Zeichen 101-22 Viehtrieb – Aufstellung links; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-23
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Zeichen 101-12Viehtrieb – Aufstellung rechts; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-13
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Zeichen 101-23 Reiter – Aufstellung links; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-24
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Zeichen 101-13Reiter – Aufstellung rechts; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-14
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Zeichen 101-24 Amphibienwanderung – Aufstellung links; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-25
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Zeichen 101-14Amphibienwanderung – Aufstellung rechts; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-15
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Zeichen 101-25 Steinschlag – Aufstellung links; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-26
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Zeichen 101-15Steinschlag – Aufstellung rechts; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-16
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Zeichen 101-51Schnee- oder Eisglätte; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-53
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Zeichen 101-52Splitt, Schotter; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-50
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Zeichen 101-53 Ufer; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-51
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Zeichen 101-54Unzureichendes Lichtraumprofil; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-52
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Zeichen 101-55Bewegliche Brücke; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-54
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Zeichen 103-10 Kurve – links
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Zeichen 103-20 Kurve – rechts
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Zeichen 105-10 Doppelkurve – zunächst links
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Zeichen 105-20 Doppelkurve – zunächst rechts
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Zeichen 108-4Gefälle 4 %; Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert; bisher Zeichen 108-50
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Zeichen 108-5 Gefälle 5 %; bisher Zeichen 108-51
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Zeichen 108-6 Gefälle 6 %; bisher Zeichen 108-52
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Zeichen 108-7 Gefälle 7 %; bisher Zeichen 108-53
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Zeichen 108-8 Gefälle 8 %; bisher Zeichen 108-54
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Zeichen 108-9 Gefälle 9 %; bisher Zeichen 108-55
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Zeichen 108-10 Gefälle 10 %; bisher Zeichen 108-56
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Zeichen 108-11 Gefälle 11 %; bisher Zeichen 108-57
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Zeichen 108-12 Gefälle 12 %; bisher Zeichen 108-58
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Zeichen 108-13 Gefälle 13 %; bisher Zeichen 108-59
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Zeichen 108-14 Gefälle 14 %; bisher Zeichen 108-60
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Zeichen 108-15 Gefälle 15 %; bisher Zeichen 108-61
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Zeichen 108-16 Gefälle 16 %; bisher Zeichen 108-62
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Zeichen 108-17 Gefälle 17 %; bisher Zeichen 108-63
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Zeichen 108-18 Gefälle 18 %; bisher Zeichen 108-64
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Zeichen 108-19 Gefälle 19 %; bisher Zeichen 108-65
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Zeichen 108-20 Gefälle 20 %; bisher Zeichen 108-66
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Zeichen 108-21 Gefälle 21 %; bisher Zeichen 108-67
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Zeichen 108-22 Gefälle 22 %; bisher Zeichen 108-68
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Zeichen 108-23 Gefälle 23 %; bisher Zeichen 108-69
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Zeichen 108-24 Gefälle 24 %; bisher Zeichen 108-70
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Zeichen 108-25 Gefälle 25 %; bisher Zeichen 108-71
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Zeichen 110-4Steigung 4 %, Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert; bisher Zeichen 110-50
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Zeichen 110-5 Steigung 5 %; bisher Zeichen 110-51
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Zeichen 110-6 Steigung 6 %; bisher Zeichen 110-52
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Zeichen 110-7 Steigung 7 %; bisher Zeichen 110-53
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Zeichen 110-8 Steigung 8 %; bisher Zeichen 110-54
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Zeichen 110-9 Steigung 9 %; bisher Zeichen 110-55
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Zeichen 110-10 Steigung 10 %; bisher Zeichen 110-56
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Zeichen 110-11 Steigung 11 %; bisher Zeichen 110-57
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Zeichen 110-12 Steigung 12 %; bisher Zeichen 110-58
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Zeichen 110-13 Steigung 13 %; bisher Zeichen 110-59
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Zeichen 110-14 Steigung 14 %; bisher Zeichen 110-60
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Zeichen 110-15 Steigung 15 %; bisher Zeichen 110-61
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Zeichen 110-16 Steigung 16 %; bisher Zeichen 110-62
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Zeichen 110-17 Steigung 17 %; bisher Zeichen 110-63
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Zeichen 110-18 Steigung 18 %; bisher Zeichen 110-64
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Zeichen 110-19 Steigung 19 %; bisher Zeichen 110-65
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Zeichen 110-20 Steigung 20 %; bisher Zeichen 110-66
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Zeichen 110-21 Steigung 21 %; bisher Zeichen 110-67
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Zeichen 110-22 Steigung 22 %; bisher Zeichen 110-68
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Zeichen 110-23 Steigung 23 %; bisher Zeichen 110-69
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Zeichen 110-24 Steigung 24 %; bisher Zeichen 110-70
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Zeichen 110-25 Steigung 25 %; bisher Zeichen 110-71
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Zeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr
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Zeichen 117-20 Seitenwind von links
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Zeichen 117-10Seitenwind von rechts
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Zeichen 121-20 Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung links
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Zeichen 120 Verengte Fahrbahn
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Zeichen 121-10 Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts
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Zeichen 133-20 Fußgänger – Aufstellung links
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Zeichen 133-10Fußgänger – Aufstellung rechts
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Zeichen 136-20 Kinder – Aufstellung links
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Zeichen 136-10 Kinder – Aufstellung rechts
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Zeichen 138-20 Radverkehr – Aufstellung links
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Zeichen 138-10Radverkehr – Aufstellung rechts
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Zeichen 142-20 Wildwechsel – Aufstellung links
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Zeichen 142-10Wildwechsel – Aufstellung rechts
Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang
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Zeichen 156-10Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung rechts
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Zeichen 156-11 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts
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Zeichen 156-20 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung links
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Zeichen 156-21 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe – Aufstellung links
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Zeichen 157-10 Dreistreifige Bake – Aufstellung rechts
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Zeichen 157-11 Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts
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Zeichen 157-20 Dreistreifige Bake – Aufstellung links
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Zeichen 157-21 Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links
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Zeichen 159-10 Zweistreifige Bake – Aufstellung rechts
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Zeichen 159-11 Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts
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Zeichen 159-20 Zweistreifige Bake – Aufstellung links
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Zeichen 159-21 Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links
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Zeichen 162-10 Einstreifige Bake – Aufstellung rechts
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Zeichen 162-11 Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts
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Zeichen 162-20 Einstreifige Bake – Aufstellung links
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Zeichen 162-21 Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)
Nachstehend in der Nummerierung nach Teil 3 des Verkehrszeichenkataloges.[12] Das Zeichen „Tempo-10-Zone“ aus dem Entwurf eines Verkehrszeichenkatalogs von 2013 wurde nicht eingeführt.
Wartegebote und Haltgebote
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Zeichen 201-50Andreaskreuz — stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
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Zeichen 201-51 Andreaskreuz — stehend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
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Zeichen 201-52 Andreaskreuz — liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
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Zeichen 201-53 Andreaskreuz — liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
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Zeichen 205Vorfahrt gewähren
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Zeichen 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
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Zeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts; bisher Zeichen 209-20
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Zeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links
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Zeichen 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
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Zeichen 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung — hier rechts; bisher Zeichen 211-20
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Zeichen 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links
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Zeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts; bisher Zeichen 214-20
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Zeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links; bisher Zeichen 214-10
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Zeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links; bisher Zeichen 209-31
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Zeichen 220-10Einbahnstraße – linksweisend
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Zeichen 220-20 Einbahnstraße – rechtsweisend
Vorgeschriebene Vorbeifahrt
Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und Taxenstände
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Zeichen 223.1-50Seitenstreifen befahren – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen; bisher Zeichen 223.1
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Zeichen 223.3-50 Seitenstreifen räumen – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen; bisher Zeichen 223.3
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Zeichen 223.2-50 Seitenstreifen nicht mehr befahren – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen; bisher Zeichen 223.2
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Zeichen 223.1-51 Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen; bisher Zeichen 223.1-50
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Zeichen 223.3-51 Seitenstreifen räumen – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen; bisher Zeichen 223.3-50
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Zeichen 223.2-51 Seitenstreifen nicht mehr befahren – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen; bisher Zeichen 223.2-50
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Zeichen 223.1-52 Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen; neues Zeichen
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Zeichen 223.3-52 Seitenstreifen räumen – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen; neues Zeichen
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Zeichen 223.2-52 Seitenstreifen nicht mehr befahren – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen; neues Zeichen
Auf der rechten Fahrbahnseite stehend werden die Verkehrszeichen in dieser Reihenfolge passiert:
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Zeichen 229-10 Taxenstand – Anfang – Aufstellung rechts
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Zeichen 229-30 Taxenstand – Mitte – Aufstellung rechts
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Zeichen 229-20 Taxenstand – Ende – Aufstellung rechts
Auf der linken Fahrbahnseite einer Richtungsfahrbahn oder Einbahnstraße stehend werden die Verkehrszeichen in dieser Reihenfolge passiert:
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Zeichen 229-21 Taxenstand – Anfang – Aufstellung links
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Zeichen 229-31 Taxenstand – Mitte – Aufstellung links
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Zeichen 229-11 Taxenstand – Ende – Aufstellung links
Sonderwege
Verkehrsverbote
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Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Zeichen 251 Verbot für Kraftwagen
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Zeichen 253Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, genauer: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. [13]
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Zeichen 254 Verbot für Radverkehr
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Zeichen 255 Verbot für Krafträder
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Zeichen 257-50 Verbot für Mofas; bisher Zeichen 256
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Zeichen 257-51 Verbot für Reiter; bisher Zeichen 258
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Zeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke; neues Zeichen
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Zeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb; neues Zeichen
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Zeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse; neues Zeichen
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Zeichen 257-55 Verbot für Personenkraftwagen; neues Zeichen
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Zeichen 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger; neues Zeichen
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Zeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger; neues Zeichen
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Zeichen 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen; neues Zeichen
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Zeichen 259 Verbot für Fußgänger
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Zeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
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Zeichen 261Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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Zeichen 262-5,5Tatsächliche Masse [14]; bisher: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse; neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert; bisher Zeichen 262
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Zeichen 263-8Tatsächliche Achslast [14]; bisher: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast; neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert; bisher Zeichen 263
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Zeichen 264-2Tatsächliche Breite [14]; bisher: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite; bisher Zeichen 264
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Zeichen 264-2,3Tatsächliche Breite [14]; bisher: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite; bisher Zeichen 264
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Zeichen 265-3,8Tatsächliche Höhe [14]; bisher: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe; bisher Zeichen 265
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Zeichen 266-10Tatsächliche Länge [14]; bisher: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge; bisher Zeichen 266
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Zeichen 267 Verbot der Einfahrt
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Zeichen 268Schneeketten vorgeschrieben
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Zeichen 270.2 Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
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Zeichen 272 Verbot des Wendens
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Zeichen 273-70 Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes; Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert; bisher Zeichen 273
Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
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Zeichen 274-5Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert; bisher Zeichen 274-50
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Zeichen 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-51
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Zeichen 274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-52
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Zeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-53
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Zeichen 274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-54
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Zeichen 274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-55
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Zeichen 274-60 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-56
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Zeichen 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-57
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Zeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-58
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Zeichen 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-59
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Zeichen 274-100 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-60
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Zeichen 274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-61
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Zeichen 274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-62
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Zeichen 274-130 Zulässige Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 274-63
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Zeichen 274.1Beginn einer Tempo 30-Zone
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Zeichen 274.2 Ende einer Tempo 30-Zone
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Zeichen 274.2-20 Ende einer Tempo20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäfts- bereichen
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Zeichen 275-30Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit; Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert; bisher Zeichen 275
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Zeichen 276Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
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Zeichen 278-5 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert; bisher Zeichen 278-50
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Zeichen 278-10 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-51
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Zeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-52
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Zeichen 278-30 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-53
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Zeichen 278-40 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-54
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Zeichen 278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-55
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Zeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-56
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Zeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-57
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Zeichen 278-80 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-58
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Zeichen 278-90 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-59
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Zeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-60
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Zeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-61
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Zeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-62
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Zeichen 278-130 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; bisher Zeichen 278-63
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Zeichen 279-30 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit, Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert; bisher Zeichen 279
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Zeichen 280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
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Zeichen 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
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Zeichen 282 Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Halt- und Parkverbote
Bei Aufstellung rechts drehen die Pfeile gegen den Uhrzeigersinn.
Die Zeichen werden in Fahrtrichtung wie folgt nacheinander passiert:
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Zeichen 283-10 Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts
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Zeichen 283-30 Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts
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Zeichen 283-20 Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts
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Zeichen 286-10 Eingeschränktes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts
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Zeichen 286-30 Eingeschränktes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts
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Zeichen 286-20 Eingeschränktes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts
Bei Aufstellung auf der linken Seite, dies erfolgt nur in Einbahnstraßen, drehen die Pfeile mit dem Uhrzeigersinn.
Die Zeichen werden in Fahrtrichtung wie folgt nacheinander passiert:
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Zeichen 283-21 Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links; neues Zeichen
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Zeichen 283-31 Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links; neues Zeichen
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Zeichen 283-11 Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung links; neues Zeichen
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Zeichen 286-21 Eingeschränktes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links; neues Zeichen
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Zeichen 286-31 Eingeschränktes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links; neues Zeichen
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Zeichen 286-11 Eingeschränktes Haltverbot (Ende), Aufstellung links; neues Zeichen
Markierungen
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Zeichen 296 Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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Zeichen 297.1-21 Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes; neues Zeichen
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Zeichen 299 Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO)
Nachstehend die entsprechenden Zeichen nach den Vorgaben von Teil 4 des Verkehrszeichenkatalogs.[15] Die 1976 eingeführten und 1992 überarbeiteten Rückseiten für Ortstafeln mit weißem Feld im oberen Abschnitt (Zeichen 311-51) sind nicht mehr vorgesehen. Bestehende Ausschilderungen bleiben jedoch gültig.
Vorrangzeichen
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Zeichen 301 Vorfahrt
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Zeichen 306 Vorfahrtstraße
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Zeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße
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Zeichen 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Ortstafel
Parken
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Zeichen 314Parken; bisher Zeichen 314-50
Aufstellung rechts, in Reihenfolge wie beim Fahren in Fahrtrichtung passiert:
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Zeichen 314-10 Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Zeichen 314-30Parken Mitte Aufstellung rechts neues Zeichen; bis zur Umbenennung 2021 „(Aufstellung rechts oder links)“ [16]
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Zeichen 314-20 Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
Aufstellung links, in Reihenfolge wie beim Fahren in Fahrtrichtung passiert:
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Zeichen 314-20 Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Zeichen 314-31Parken Mitte (Aufstellung links) neues Zeichen; bis 2021 nummernlos [16]
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Zeichen 314-10 Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Zeichen 314-50Parkhaus, Parkgarage; neues Zeichen
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Zeichen 315-50 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links
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Zeichen 315-51 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang
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Zeichen 315-53 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Mitte
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Zeichen 315-52 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Ende
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Zeichen 315-55 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts
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Zeichen 315-56 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Anfang
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Zeichen 315-58 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Mitte
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Zeichen 315-57 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Ende
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Zeichen 315-60 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links
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Zeichen 315-61 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang
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Zeichen 315-63 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Mitte
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Zeichen 315-62 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Ende
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Zeichen 315-65 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts
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Zeichen 315-66 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts Anfang
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Zeichen 315-68 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Mitte
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Zeichen 315-67 Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende
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Zeichen 315-70 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links
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Zeichen 315-71 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang
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Zeichen 315-73 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Mitte
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Zeichen 315-72 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende
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Zeichen 315-75 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts
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Zeichen 315-76 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang
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Zeichen 315-78 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte
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Zeichen 315-77 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende
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Zeichen 315-80 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Zeichen 315-81 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Anfang
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Zeichen 315-83 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Mitte
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Zeichen 315-82 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Ende
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Zeichen 315-85 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
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Zeichen 315-86 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang
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Zeichen 315-88 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte
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Zeichen 315-87 Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende
Verkehrsberuhigter Bereich
Tunnel
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Zeichen 327-50 Tunnel, mit Längenangabe in m
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Zeichen 327-51 Tunnel, mit Längenangabe in km; neues Zeichen
Nothalte- und Pannenbucht
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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Zeichen 332 Ausfahrttafel auf der Autobahn (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992); bisher Zeichen 332-20
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Zeichen 332.1 Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn; bisher Zeichen 332-21
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Zeichen 332.1-20 Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn, in Weiß mit Zielen nach Zeichen 432; bisher Zeichen 332-22
Markierungen
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Zeichen 340 Leitlinie
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Zeichen 341 Wartelinie
Hinweise
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Zeichen 350-10Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts
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Zeichen 350-20 Fußgängerüberweg, Aufstellung links
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Zeichen 357-50 Sackgasse; für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse
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Zeichen 357-51 Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse
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Zeichen 357-52 für Radverkehr durchlässige Sackgasse
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Zeichen 365-50Fernsprecher
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Zeichen 365-51Notrufsäule
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Zeichen 365-53Tankstelle mit Autogas
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Zeichen 365-54Tankstelle mit Erdgas
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Zeichen 365-55Autobahnhotel
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Zeichen 365-57 Autobahnkiosk
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Zeichen 365-61 Informationsstelle
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Zeichen 365-62Pannenhilfe; bisher Zeichen 359
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Zeichen 365-67Wohnmobilplatz; neues Zeichen
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Zeichen 365-68 Wohnmobil- und Wohnwagenplatz; neues Zeichen
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Zeichen 385Ortshinweistafel(war von 1971 bis 1992 schon einmal Zeichen 385); bisher Zeichen 385-50
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Zeichen 386.1-10 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend
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Zeichen 386.1-11 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend; veränderte Zeichenhöhe
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Zeichen 386.1-12 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend
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Zeichen 386.1-20 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend; neues Zeichen
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Zeichen 386.1-21 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend; veränderte Zeichenhöhe
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Zeichen 386.1-22 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend
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Zeichen 386.1-30 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vor-/ Wegweiser geradeaus; neue Funktion: auch als Vorwegweiser
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Zeichen 386.1-50 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „in“; bisher Zeichen 386.1-32
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Zeichen 386.1-51 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „via“; bisher Zeichen 386.1-33
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Zeichen 386.1-52 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „Richtung“; bisher Zeichen 386.1-34
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Zeichen 386.1-53 Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal; bisher Zeichen 386.1-50
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Zeichen 386.2 Touristische Route
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Zeichen 386.2-10 Touristische Route, Wegweiser linksweisend; veränderte Zeichenhöhe
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Zeichen 386.2-11 Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend; neues Zeichen
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Zeichen 386.2-12 Touristische Route, Pfeilwegweiser linksweisend; neues Zeichen
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Zeichen 386.2-22 Touristische Route, Pfeilwegweiser rechtsweisend; neues Zeichen
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Zeichen 386.2-20 Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend; veränderte Zeichenhöhe
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Zeichen 386.2-21 Touristische Route, Vorwegweiser rechtsweisend; neues Zeichen
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Zeichen 386.2-30 Touristische Route, Vor-/Wegweiser geradeaus; neues Zeichen
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Zeichen 386.2-51 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“; neues Zeichen
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Zeichen 386.2-52 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung“; bisher Zeichen 386.2-30
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Zeichen 386.2-53 Touristische Route als Hinweisschild; neues Zeichen
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Zeichen 386.3-50Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „ Brocken-Erklärung“
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Zeichen 390Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
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Zeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
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Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangsstellen an der Autobahn (3600 × 2500 mm)
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Zeichen 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen an anderen Straßen (2400 × 1650 mm)
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Zeichen 394-50 Laternenring – Schild
Wegweisung und Umleitungsbeschilderung
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Zeichen 421-10 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – linksweisend
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Zeichen 421-20 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechtsweisend
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Zeichen 421-11 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend
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Zeichen 421-21 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend
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Zeichen 421-12 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – linksweisend
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Zeichen 421-22 Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechtsweisend
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Zeichen 422-10 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier links
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Zeichen 422-11 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – links einordnen
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Zeichen 422-20 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier rechts
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Zeichen 422-21 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechts einordnen
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Zeichen 422-30 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – geradeaus
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Zeichen 422-12 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier links
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Zeichen 422-13 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links einordnen
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Zeichen 422-22 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier rechts
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Zeichen 422-23 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts einordnen
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Zeichen 422-32 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus; bisher Zeichen 422-31
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Zeichen 422-14 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – hier links
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Zeichen 422-15 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – links einordnen
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Zeichen 422-24 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – hier rechts
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Zeichen 422-25 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechts einordnen
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Zeichen 422-34 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – geradeaus; bisher Zeichen 422-32
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Zeichen 422-16 Radverkehr – hier links; neues Zeichen
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Zeichen 422-17 Radverkehr – links einordnen; neues Zeichen
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Zeichen 422-26 Radverkehr – hier rechts; neues Zeichen
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Zeichen 422-27 Radverkehr – rechts einordnen; neues Zeichen
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Zeichen 422-36 Radverkehr – geradeaus; bisher Zeichen 442-30
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Zeichen 430-10 Wegweiser zur Autobahn – linksweisend
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Zeichen 430-20 Wegweiser zur Autobahn – rechtsweisend
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Zeichen 432-10 Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend
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Zeichen 432-20 Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend
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Zeichen 434-50 Tabellenwegweiser kompakte Form; bisher Zeichen 434
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Zeichen 434-51 Tabellenwegweiser teilaufgelöste Form; neues Zeichen
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Zeichen 434-52 Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßennummer
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Zeichen 434-53 Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer
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Zeichen 438 Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen
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Zeichen 439 Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen
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Zeichen 440 Vorwegweiser zur Autobahn
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Zeichen 441 Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn
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Zeichen 442-10 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – linksweisend; bisher Zeichen 442-11
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Zeichen 442-20 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechtsweisend; bisher Zeichen 442-21
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Zeichen 442-50 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – ohne Pfeilsymbol; neues Zeichen
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Zeichen 442-11 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend
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Zeichen 442-21 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend
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Zeichen 442-51 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – ohne Pfeilsymbol; neues Zeichen
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Zeichen 442-12 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – linksweisend; bisher Zeichen 442-13
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Zeichen 442-22 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechtsweisend; bisher Zeichen 442-23
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Zeichen 442-52 Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – ohne Pfeilsymbol; neues Zeichen
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Zeichen 442-13 Radverkehr – linksweisend; bisher Zeichen 442-10
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Zeichen 442-23 Radverkehr – rechtsweisend; bisher Zeichen 442-20
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Zeichen 442-53 Radverkehr – ohne Pfeilsymbol; neues Zeichen
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Zeichen 448 Ankündigungstafel
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Zeichen 448-50 Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen
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Zeichen 449 Vorwegweiser auf Autobahnen
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Zeichen 449-50 Vorwegweiser auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen
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Zeichen 450-50 Ankündigungsbake einstreifig (100 m)
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Zeichen 450-51 Ankündigungsbake zweistreifig (200 m)
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Zeichen 450-52 Ankündigungsbake dreistreifig (300 m)
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Zeichen 450-53 Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb)
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Zeichen 450-54 Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb)
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Zeichen 450-55 Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb)
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Zeichen 453 Entfernungstafel
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Zeichen 453-50 Entfernungstafel auf autobahnähnlich ausgebauten, zweibahnigen Straßen
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Zeichen 454-10Umleitungswegweiser, linksweisend
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Zeichen 454-20 Umleitungswegweiser, rechtsweisend
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Zeichen 455.1-10 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links
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Zeichen 455.1-11 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links
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Zeichen 455.1-12 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen
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Zeichen 455.1-20 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts
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Zeichen 455.1-21 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts
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Zeichen 455.1-22 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen
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Zeichen 455.1-30 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus
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Zeichen 455.1-50 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, ohne Pfeilsymbol; neues Zeichen
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Zeichen 455.2 Ende der Umleitung
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Zeichen 457.1 Umleitungsankündigung
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Zeichen 457.2 Ende der Umleitung
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Zeichen 458 Planskizze
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Zeichen 460-10Bedarfsumleitung, Vorankündigung links
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Zeichen 460-11 Bedarfsumleitung, hier links
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Zeichen 460-12 Bedarfsumleitung, links einordnen
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Zeichen 460-20 Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts
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Zeichen 460-21 Bedarfsumleitung, hier rechts
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Zeichen 460-22 Bedarfsumleitung, rechts einordnen
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Zeichen 460-30 Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus
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Zeichen 460-50 Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol; neues Zeichen
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Zeichen 466 Weiterführende Bedarfsumleitung
Sonstige Verkehrsführung
Bei allen folgenden Tafeln in diesem Absatz wurden 2017 textliche Änderungen vorgenommen, der Sinn wurde dabei nicht verändert.
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Zeichen 501-10 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links
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Zeichen 501-11 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links
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Zeichen 501-12 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links
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Zeichen 501-20 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts
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Zeichen 501-21 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts
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Zeichen 501-22 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts
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Zeichen 501-13 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501-14 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501-15 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet; neues Zeichen
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Zeichen 501-23 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501-24 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501-25 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet; neues Zeichen
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Zeichen 501-16 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und einstreifig geradeaus; bisher Zeichen 501-15
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Zeichen 501-17 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus; bisher Zeichen 501-16
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Zeichen 501-18 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus; bisher Zeichen 501-17
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Zeichen 501-26 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts und einstreifig geradeaus; neues Zeichen
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Zeichen 501-27 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts und zweistreifig geradeaus; neues Zeichen
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Zeichen 501-28 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts und einstreifig geradeaus; neues Zeichen
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Zeichen 505-11 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – zweistreifig nach links bisher Zeichen 505-12
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Zeichen 505-12 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – dreistreifig nach links neues Zeichen
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Zeichen 505-21 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – zweistreifig nach rechts bisher Zeichen 505-22
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Zeichen 505-22 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – dreistreifig nach rechts neues Zeichen
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Zeichen 511-10 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links
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Zeichen 511-11 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links
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Zeichen 511-12 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links
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Zeichen 511-20 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts
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Zeichen 511-21 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts
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Zeichen 511-22 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts
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Zeichen 511-25 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifige Verschwenkung auf den Seitenstreifen; neues Zeichen
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Zeichen 511-26 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen; neues Zeichen
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Zeichen 511-27 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen; neues Zeichen
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Zeichen 513-20 Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts
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Zeichen 513-21 Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts
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Zeichen 515-11 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – zweistreifig nach links; bisher Zeichen 515-12
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Zeichen 515-12 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach links; bisher Zeichen 515-13
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Zeichen 515-21 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – zweistreifig nach rechts; bisher Zeichen 515-22
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Zeichen 515-22 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach rechts; bisher Zeichen 515-23
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Zeichen 521-30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 521-31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 521-32 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 521-33 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 522-30 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-33 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-36 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-31 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-32 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-34 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-35 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 522-37 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 522-38 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 523-30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 274 – zweistreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 523-31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 274 – dreistreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 524-30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – zweistreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 524-31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – dreistreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 524-32 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – vierstreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 524-33 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – fünfstreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 526-31 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung; überarbeitetes Zeichen
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Zeichen 526-33 Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 531-10 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen
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Zeichen 531-11 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen
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Zeichen 531-12 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 3 Fahrstreifen
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Zeichen 531-13 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 4 Fahrstreifen
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Zeichen 531-20 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen
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Zeichen 531-21 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 2 Fahrstreifen
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Zeichen 531-22 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 3 Fahrstreifen
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Zeichen 531-23 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 4 Fahrstreifen
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Zeichen 532-10 Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 532-20 Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 532-21 Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 533-20 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab
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Zeichen 533-21 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab
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Zeichen 533-22 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab
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Zeichen 535-11 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung
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Zeichen 535-21 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug links, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung
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Zeichen 536-20 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung; überarbeitetes Zeichen
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Zeichen 536-21 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 537-30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 278 – zweistreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 537-31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 278 – dreistreifig in Fahrtrichtung; neues Zeichen
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Zeichen 542-10 Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 542-11 Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 546-10 Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung; überarbeitetes Zeichen
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Zeichen 546-11 Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung; überarbeitetes Zeichen
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Zeichen 550-20 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – einstreifig plus 1 Fahrstreifen von rechts; neues Zeichen
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Zeichen 550-21 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – zweistreifig plus 1 Fahrstreifen von rechts; neues Zeichen
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Zeichen 550-22 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – dreistreifig plus 1 Fahrstreifen von rechts; neues Zeichen
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Zeichen 550-23 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – zweistreifig plus 2 Fahrstreifen von rechts; neues Zeichen
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Zeichen 550-24 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – dreistreifig plus 2 Fahrstreifen von rechts; neues Zeichen
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Zeichen 551-20 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus einstreifig durchgehend
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Zeichen 551-21 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend
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Zeichen 551-24 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus dreistreifig durchgehend; neues Zeichen
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Zeichen 551-22 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend
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Zeichen 551-23 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus dreistreifig durchgehend
Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO)
Anlage 4[18] mit den näheren Ausgestaltungen und der Nummerierung nach Teil 5 des Verkehrszeichenkataloges.[19]
Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
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Zeichen 600-30Absperrschranke; 100 × 800 mm
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Zeichen 600-31 Absperrschranke; 100 × 1200 mm
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Zeichen 600-32 Absperrschranke; 100 × 1600 mm
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Zeichen 600-34 Absperrschranke; 250 × 1600 mm
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Zeichen 600-60 Sperrpfosten (Schraffur waagerecht); neues Zeichen
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Zeichen 605-14 Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung rechts); 2500 × 500 mm
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Zeichen 605-13 Leitbake – Warnlichtbake – Aufstellung rechts; 2500 × 500 mm
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Zeichen 629-10 Leitbord mit Leitbake (Aufstellung rechts)
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Zeichen 628-10Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts)
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Zeichen 605-10Leitbake – Schraffenbake – Aufstellung rechts; 1000 × 250 mm
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Zeichen 605-24 Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222 – Aufstellung links; 2500 × 500 mm
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Zeichen 605-23 Leitbake – Warnlichtbake – Aufstellung links; 2500 × 500 mm
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Zeichen 629-20 Leitbord mit Leitbake (Aufstellung links)
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Zeichen 628-20 Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links)
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Zeichen 605-20 Leitbake – Schraffenbake – Aufstellung links; 1000 × 250 mm
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Zeichen 605-11 Leitbake – Pfeilbake – Aufstellung rechts 1000 × 250 mm
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Zeichen 628-11 Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts)
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Zeichen 629-11 Leitbord mit Leitbake (Aufstellung rechts)
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Zeichen 629-21 Leitbord mit Leitbake (Aufstellung links)
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Zeichen 628-21 Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links)
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Zeichen 605-21 Leitbake – Pfeilbake – Aufstellung links 1000 × 250 mm
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Zeichen 615fahrbare Absperrtafel; 2500 × 1700 mm
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Zeichen 616-30 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung); 3600 × 2200 mm
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Zeichen 616-31 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung); 2500 × 1700 mm
Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
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Zeichen 625-10 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts); 500 × 500 mm
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Zeichen 625-11 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts); 500 × 1500 mm
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Zeichen 625-12 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts); 500 × 2000 mm
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Zeichen 625-13 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts); 500 × 2500 mm
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Zeichen 625-20 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links); 500 × 500 mm
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Zeichen 625-21 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links); 500 × 1500 mm
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Zeichen 625-22 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links); 500 × 2000 mm
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Zeichen 625-23 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links); 500 × 2500 mm
Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
Sonstige Zeichen
Nicht mehr verordnete, aber gültige Zeichen
Unbeschränkt gültige Zeichen
Zusatzzeichen
Teil 7 VzKat listet Zusatzzeichen[21] und unterscheidet in solche nach § 39 Absatz 3 (allgemeine, bis Nr. 1014) und solche nach § 41 Abs. 2 StVO (ab Nr. 1020):
Zusatzzeichen 1000 – Richtungsangaben durch Pfeile
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Zusatzzeichen 1000-10 Richtung, linksweisend
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Zusatzzeichen 1000-11 Vorankündigung, linksweisend
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Zusatzzeichen 1000-12 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend
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Zusatzzeichen 1000-13 Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1000-20 Richtung, rechtsweisend
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Zusatzzeichen 1000-21 Vorankündigung, rechtsweisend
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Zusatzzeichen 1000-22 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend
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Zusatzzeichen 1000-23 Umleitungsbeschilderung Viertelkreis; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
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Zusatzzeichen 1000-31 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
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Zusatzzeichen 1000-32Radverkehr kreuzt von links und rechts [22]
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Zusatzzeichen 1000-34 Umleitungsbeschilderung Halbkreis; neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1001 – Länge einer Strecke
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Zusatzzeichen 1001-30 auf … m
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Zusatzzeichen 1001-31 auf … km
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Zusatzzeichen 1001-32 noch … m; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1001-33 noch … km; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1001-34 auf … m; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1001-35 auf … km; neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1002 – Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen
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1002-10 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von unten nach links
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1002-11 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von oben nach links
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1002-20 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von unten nach rechts
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1002-21 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von oben nach rechts
an Einmündungen
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1002-12 Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach links, Einmündung von oben
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1002-13 Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach links, Einmündung von rechts
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1002-14 Verlauf der Vorfahrtstraße von oben nach links, Einmündung von unten
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1002-22 Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach rechts, Einmündung von oben
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1002-23 Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach rechts, Einmündung von links
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1002-24 Verlauf der Vorfahrtstraße von oben nach rechts, Einmündung von unten
Zusatzzeichen 1004 – Entfernungsangaben
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Zusatzzeichen 1004-30 nach … m
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Zusatzzeichen 1004-31 in … km; bisher Zusatzzeichen 1004-35
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Zusatzzeichen 1004-32 Stop in 100 m; bisher Zusatzzeichen 1004-31
Zusatzzeichen 1005 – Entfernungsangaben mit verbalem Zusatz
Zusatzzeichen 1006 – Hinweise auf Gefahren durch Sinnbild
Zusatzzeichen 1007 – Hinweise auf Gefahren durch verbale Angabe
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Zusatzzeichen 1007-30Ölspur; bisher Zusatzzeichen 1006-30
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Zusatzzeichen 1007-31Rauch; bisher Zusatzzeichen 1006-31
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Zusatzzeichen 1007-32Rollsplitt; bisher Zusatzzeichen 1006-32
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Zusatzzeichen 1007-33 Baustellenausfahrt; bisher Zusatzzeichen 1006-33
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Zusatzzeichen 1007-34Straßenschäden; bisher Zusatzzeichen 1006-34
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Zusatzzeichen 1007-35 Verschmutzte Fahrbahn; bisher Zusatzzeichen 1006-35
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Zusatzzeichen 1007-36Sprengarbeiten; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-37Ausfahrt; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-38Baustellenverkehr; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-39 fehlende Fahrbahnmarkierung; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-50Unfall; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-51Hochwasser; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-52 neuer Fahrbahnbelag; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-53Spurrinnen; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-54 Linksabbieger; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-55 Skiabfahrt kreuzt; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-56Skiwanderweg kreuzt; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-57Kuppe; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-58Polizeikontrolle; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-59 Ende Seitenstreifen in 200 m; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-61Nebel; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1007-62 Zufahrt; neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1008 – Hinweis auf geänderte Vorfahrt, Verkehrsführung oder besondere Verkehrsregelung
Zusatzzeichen 1010 – Hinweis durch Sinnbild
Die Zusatzzeichen mit den Nummernfolgen 1046, 1048, 1049 entfielen aus dem Katalog, können aber durch die Zeichen 1010-ff weiterhin angeordnet werden.
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Zusatzzeichen 1010-10Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen ( Spielstraße)
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Zusatzzeichen 1010-11Wintersport erlaubt
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Zusatzzeichen 1010-12Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
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Zusatzzeichen 1010-13Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
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Zusatzzeichen 1010-14Information Rollende Landstraße
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Zusatzzeichen 1010-15 Information Leistungsumfang (zu Zeichen 448.1); neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-50 Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-51 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse; bisher Zusatzzeichen 1048-12
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Zusatzzeichen 1010-52 Radverkehr; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-53 Fußgänger; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-54 Reiter; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-55 Viehtrieb; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-56 Straßenbahn; bisher Zusatzzeichen 1048-19
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Zusatzzeichen 1010-57 Kraftomnibus; bisher Zusatzzeichen 1048-16
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Zusatzzeichen 1010-58 Personenkraftwagen; bisher Zusatzzeichen 1048-10
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Zusatzzeichen 1010-59 Personenkraftwagen mit Anhänger; bisher Zusatzzeichen 1048-11
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Zusatzzeichen 1010-60 Lastkraftwagen mit Anhänger; bisher Zusatzzeichen 1048-13
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Zusatzzeichen 1010-61 Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen; bisher Zusatzzeichen 1049-10
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Zusatzzeichen 1010-62 Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds; bisher Zusatzzeichen 1046-12
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Zusatzzeichen 1010-63 Mofas; bisher Zusatzzeichen 1046-11
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Zusatzzeichen 1010-64 Gespannfuhrwerk; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-65 E-Bikes; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-66 elektrisch betriebene Fahrzeuge (mit E-Kennzeichen)
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Zusatzzeichen 1010-67 Wohnmobile; bisher Zusatzzeichen 1048-17
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Zusatzzeichen 1010-68 Elektrokleinstfahrzeuge; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-69Lastenfahrrad; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1010-70Carsharing
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Zusatzzeichen 1010-71 Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
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Zusatzzeichen 1010-72 Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zusatzzeichen 1012 – Hinweis durch verbale Angabe
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Zusatzzeichen 1012-30Ladezone; seit 1. April 2017 zuvor „Anfang“ (gestrichen)
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Zusatzzeichen 1012-31 Ende
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Zusatzzeichen 1012-32 Radfahrer absteigen
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Zusatzzeichen 1012-33 keine Mofas
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Zusatzzeichen 1012-34Grüne Welle bei … km/h
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Zusatzzeichen 1012-35bei Rot hier halten
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Zusatzzeichen 1012-36Lärmschutz; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1012-37Zuflussregelung; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1012-38Nebenstrecke; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1012-50Schule; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1012-51Kindergarten; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1012-52Altenheim; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1012-53Krankenhaus; neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1013 – besondere Hinweise zur Seitenstreifenfreigabe
(in Verbindung mit Zeichen 223.1 bis 223.3)
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Zusatzzeichen 1013-50 Seitenstreifen befahren
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Zusatzzeichen 1013-51 Seitenstreifen räumen
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Zusatzzeichen 1013-52 Ende in … m bisher Zusatzzeichen 1005-31
Zusatzzeichen 1014 – Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen
Das ADR-Übereinkommen ist das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),[23] zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Oktober 2016.[24]
Zusatzzeichen 1020 – Personengruppen frei (verbal oder mit Sinnbild)
Zusatzzeichen 1022 – einspurige Fahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 1022-10 Radverkehr frei
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Zusatzzeichen 1022-11 Mofas frei
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Zusatzzeichen 1022-12 Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
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Zusatzzeichen 1022-13 E-Bikes frei; seit 1. April 2017
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Zusatzzeichen 1022-14 Radverkehr und Mofas frei; seit 1. April 2017
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Zusatzzeichen 1022-15 E-Bikes und Mofas frei; seit 1. April 2017
Zusatzzeichen 1024 – mehrspurige Fahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 1024-10 Personenkraftwagen frei
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Zusatzzeichen 1024-11 Pkw mit Anhänger frei
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Zusatzzeichen 1024-12 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
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Zusatzzeichen 1024-13 Lastkraftwagen mit Anhänger frei
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Zusatzzeichen 1024-14 Kraftomnibus frei
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Zusatzzeichen 1024-15 Schienenbahn frei
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Zusatzzeichen 1024-16 Straßenbahn frei
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Zusatzzeichen 1024-17 Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei
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Zusatzzeichen 1024-18 Gespannfuhrwerke frei; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1024-19 Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1024-20 elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1026 – besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei (verbale Angabe)
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Zusatzzeichen 1026-30Taxi frei
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Zusatzzeichen 1026-31Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei seit 1. April 2017 zuvor Mofas frei
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Zusatzzeichen 1026-32Linienverkehr frei
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Zusatzzeichen 1026-33Einsatzfahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 1026-34Krankenfahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 1026-35Lieferverkehr frei
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Zusatzzeichen 1026-38 Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
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Zusatzzeichen 1026-39 Betriebs- und Versorgungsdienst frei
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Zusatzzeichen 1026-60Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei
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Zusatzzeichen 1026-61 Elektrofahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 1026-62 Gülletransport frei neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1026-63 E-Bikes frei neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1028 – sonstige Fahrzeug-, Personengruppen frei (verbale Angabe)
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Zusatzzeichen 1028-30 Baustellenfahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 1028-31bis Baustelle frei
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Zusatzzeichen 1028-32 Anlieger bis Baustelle frei
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Zusatzzeichen 1028-33 Zufahrt bis … frei
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Zusatzzeichen 1028-34Fährbenutzer frei
Zusatzzeichen 1031 – Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)
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Zusatzzeichen 1031-50Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette; bisher Zusatzzeichen 1031
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Zusatzzeichen 1031-51 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – gelbe und grüne Plakette; bisher Zusatzzeichen 1031-50
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Zusatzzeichen 1031-52 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – grüne Plakette; bisher Zusatzzeichen 1031-51
Zusatzzeichen 1040 – Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage
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Zusatzzeichen 1040-10Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h)
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Zusatzzeichen 1040-30 Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
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Zusatzzeichen 1040-31 zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h)
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Zusatzzeichen 1040-32Parkscheibe 2 Stunden
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Zusatzzeichen 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
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Zusatzzeichen 1040-34 Ab Zeitpunkt; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1040-35Lärmschutz (mit Zeitangabe); neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1040-36Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung (zu Zeichen 101 oder 274); neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1042 – Zeitangaben mit Beschränkung auf Wochentage
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Zusatzzeichen 1042-30werktags
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Zusatzzeichen 1042-31 werktags 18–19 h
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Zusatzzeichen 1042-32 werktags 8.30–11.30 h, 16–18 h
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Zusatzzeichen 1042-33 Mo–Fr, 16–18 h
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Zusatzzeichen 1042-34 Di, Do, Fr, 16–18 h
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Zusatzzeichen 1042-356–22 h an Sonn- und Feiertagen
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Zusatzzeichen 1042-36Schulbus (tageszeitliche Benutzung); inhaltlich geändertes Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1042-37 Parken Sa und So erlaubt
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Zusatzzeichen 1042-38 werktags außer samstags; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1042-50Straßenreinigung (mit Zeit- und Datumsangabe); neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1042-51 Sa und So; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1042-52 Sa, So und an Feiertagen; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1042-53Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Zeichen 101 oder 274); neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1044 – Personengruppen
Zusatzzeichen 1046 – einspurige Fahrzeuge
Als beschränkende Zusatzzeichen nach § 41 Absatz 2 StVO können für einspurige Fahrzeuge die bereits weiter oben gezeigten Zusatzzeichen 1010-52, 1010-62, 1010-63 und 1010-65 angeordnet werden.
Zusatzzeichen 1048 – mehrspurige Fahrzeuge
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Zusatzzeichen 1048-14Nur Sattelkraftfahrzeuge
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Zusatzzeichen 1048-15 Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger
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Zusatzzeichen 1048-18Nur Schienenbahn
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Zusatzzeichen 1048-20 Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse; neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1049 – sonstige oder mehrere mehrspurige Fahrzeuge
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Zusatzzeichen 1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden
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Zusatzzeichen 1049-13 Nur Lkw (Zeichen 1010-51), Kraftomnibus (Zeichen 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1010-59); teils neue Nummerierung
Zusatzzeichen 1050 – Fahrzeuge (verbale Angabe)
Zusatzzeichen 1052 – Fahrzeuge mit besonderer Ladung
Zusatzzeichen 1053 – sonstige Beschränkungen
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Zusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
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Zusatzzeichen 1053-31mit Parkschein; bisher Zusatzzeichen 1052-33
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Zusatzzeichen 1053-32 gebührenpflichtig; bisher Zusatzzeichen 1052-34
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Zusatzzeichen 1053-33Massenangabe – 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger überschreitet die angegebene Grenze [25]bisher Zusatzzeichen 1052-35
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Zusatzzeichen 1053-37Massenangabe – 12 t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger überschreitet die angegebene Grenze [25]
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Zusatzzeichen 1053-34auf dem Seitenstreifen; bisher Zusatzzeichen 1052-39
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Zusatzzeichen 1053-35 bei Nässe; bisher Zusatzzeichen 1052-36
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Zusatzzeichen 1053-36Durchgangsverkehr; bisher Zusatzzeichen 1053-38
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Zusatzzeichen 1053-38 Querparken als Sinnbild; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1053-39Schrägparken als Sinnbild; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1053-52 nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen; neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1053-53 Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen; neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1060 – erweiternde Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1060-31 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen; bisher Zusatzzeichen 1052-37
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Zusatzzeichen 1060-32 Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen); neues Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1060-33 Massenangabe – 2,8 t; nur in Verbindung mit Zeichen 277
Gestrichene Zeichen
Mit der Verkündung des Verkehrszeichenkatalogs 2017 entfielen einige Zeichen und Zusatzzeichen zusätzlich zu den bereits 2013 gestrichenen.
Ersatzlos gestrichen wurden zum 1. April 2017 folgende Zeichen:
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Zeichen 380-52Richtgeschwindigkeit 80 km/h, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022 [26]
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Zeichen 381-52Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022 [26]
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Zeichen 380-54Richtgeschwindigkeit 100 km/h, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022 [26]
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Zeichen 381-54Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022 [26]
Das Zusatzzeichen „Anfang“, das ersatzlos entfiel, gehörte zu den ältesten Zusatzzeichen in der deutschen Straßenverkehrsordnung und war in einer Vorgängerversion bereits am 1. Januar 1938 Teil der StVO geworden. Die Nummer wurde nun anderweitig vergeben:
Für die anderen entfallenen Zeichen gibt es jedoch Alternativen, die jeweils im Folgenden genannt werden.
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Zusatzzeichen 1000-33 Radverkehr im Gegenverkehr (gültig bis 1. April 2017)
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Zusatzzeichen 1000-31 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
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Zusatzzeichen 1000-32Radverkehr kreuzt von links und rechts [22]
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Zeichen 150Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022 [26]
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Zeichen 153Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022 [26]
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Zeichen 156-10Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung rechts
Bei den folgenden Zeichen wurde jeweils die Nummer auch noch neu vergeben:
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Zusatzzeichen 1007-30Gefahr unerwarteter Glatteisbildung(gültig bis 1. April 2017)
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Zeichen 101-51Schnee- oder Eisglätte; ab 2013 geplante Nummer: Zeichen 145-53
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Zusatzzeichen 1007-30Ölspur; bis 1. April 2017 Zusatzzeichen 1006-30
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu den Verkehrszeichen
Seit 2017 wurde die Benennung mancher Zeichen aktualisiert und neue Verkehrszeichen eingeführt, um den Katalog der Verkehrszeichen zu erweitern und neue Konzepte, wie Carsharing und Elektrokleinstfahrzeuge, einzuführen.
Die Einordnung der Zeichen nach ihren Einführungszeitpunkten ist sehr schwierig. Bei vielen Zeichen fehlt diese Information. Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Zeitpunkte der Einführung
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6. Juni 2019 |
Diese Verkehrszeichen wurden mit der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrofahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Juni 2019“ hinzugefügt.[27]
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20. April 2020 |
Die „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 20. April 2020 nahm neue Verkehrszeichen zum Fahrradverkehr und Carsharing in die Straßenverkehrs-Ordnung auf,[3] die sich insbesondere mit dem Fahrradverkehr sowie dem Carsharing beschäftigen. In Teilen wurde die Verordnung ab dem 28. April 2020 gültig. Einige wichtige Abschnitte traten erst am 1. Januar 2021 in Kraft.
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15. August 2020 |
Diese Verkehrszeichen wurden am 15. August 2020 durch eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt eingeführt.[28]
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31. August 2020 |
Diese Verkehrszeichen wurden am 31. August 2020 aus der noch zu überarbeitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zum Thema Fahrradverkehr und Carsharing im Verkehrsblatt veröffentlicht und konkretisiert.[29]
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Diese Plaketten und Aufkleber wurden am 31. August 2020 durch die der Maßgaben zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen und Parkscheinautomaten für Carsharing-Fahrzeuge im Verkehrsblatt eingeführt. Im Bundesgesetzblatt war die Carsharing-Plakette bereits im April 2020 vorgestellt worden.[29][30]
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2020 |
Dieses Zusatzzeichen wurde 2020 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vorgestellt, jedoch nicht in den am 12. März 2021 und am 12. Mai 2021 veröffentlichten Entwurf des neuen Verkehrszeichenkatalogs aufgenommen.[31][16]
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12. Mai 2021 |
Am 12. Mai 2021 wurde von der Bundesregierung eine überarbeitete Ausführung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Mai 2017 veröffentlicht.[16] Dieser stimmte der Bundesrat am 25. Juni 2021 neben der Fünfundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt zu.[32]
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8. November 2021 |
Diese Verkehrszeichen wurden mit der Novelle zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom 8. November 2021 rechtlich fundiert eingeführt. Vorher waren sie teils im Verkehrsblatt konkretisiert.[1][33]
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15. August 2022 |
Diese Verkehrszeichen wurden durch eine Veröffentlichung am 15. August 2022 im Verkehrsblatt eingeführt.[34]
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Zeichen 277 und 281 – Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen (08.11.2021)
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Zeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
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Zeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Das bisher genutzte, aber nicht im Verkehrszeichenkatalog genannte, Zeichen 314-31 mit Nummernangabe wurde bekanntgegeben und der Wortlaut von Zeichen 314-30 angepasst.
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Bisher: Zeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links)
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Neu: Zeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)
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Bisher: Nummernlos Parken Mitte (Aufstellung links)
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Neu: Zeichen 314-31 Parken Mitte (Aufstellung links)
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Zeichen 365-69 Tankstelle mit Flüssigerdgas
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Zeichen 365-70 Tankstelle mit Tankmöglichkeit verschiedener Kraftstoffarten
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Zeichen 365-71 Tankstelle mit Tankmöglichkeit aller Kraftstoffarten
Zeichen 442 – Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten im Kreisverkehr (08.11.2021)
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Zeichen 442-14 Vorwegweiser für Lastkraftwagen, im Kreisverkehr links
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Zeichen 442-15Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, im Kreisverkehr links
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Zeichen 442-16Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, im Kreisverkehr links
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Zeichen 442-17 Vorwegweiser, für Fahrräder, im Kreisverkehr links
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Zeichen 442-24 Vorwegweiser für Lastkraftwagen, im Kreisverkehr rechts
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Zeichen 442-25Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, im Kreisverkehr rechts
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Zeichen 442-26Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, im Kreisverkehr rechts
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Zeichen 442-27 Vorwegweiser, für Fahrräder, im Kreisverkehr rechts
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Zeichen 442-30 Vorwegweiser für Lastkraftwagen, im Kreisverkehr geradeaus
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Zeichen 442-31Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, im Kreisverkehr geradeaus
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Zeichen 442-32Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, im Kreisverkehr geradeaus
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Zeichen 442-33 Vorwegweiser, für Fahrräder, im Kreisverkehr geradeaus
Die Ausführung folgt den „Richtlinien für Umleitungsbeschilderung“ (RUB).
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Zeichen 455.1-13 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, im Kreisverkehr links
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Zeichen 455.1-23 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, im Kreisverkehr rechts
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Zeichen 455.1-31 Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, im Kreisverkehr geradeaus
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Zeichen 460-13 Bedarfsumleitung im Kreisverkehr links
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Zeichen 460-23 Bedarfsumleitung im Kreisverkehr rechts
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Zeichen 460-31 Bedarfsumleitung im Kreisverkehr geradeaus
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Zeichen 501–19 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon linker Fahrstreifen nach links übergeleitet und die drei rechten Fahrstreifen geradeaus
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Zeichen 501–29 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon linker Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und die drei rechten Fahrstreifen geradeaus
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Zeichen 501–50 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die beiden linken Fahrstreifen nach links übergeleitet und die beiden rechten Fahrstreifen geradeaus
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Zeichen 501–51 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die drei linken Fahrstreifen nach links übergeleitet und rechter Fahrstreifen geradeaus
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Zeichen 501–52 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach links, davon ein Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501–53 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach links, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501–54 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach links, davon drei Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501–60 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die beiden linken Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und die beiden rechten Fahrstreifen geradeaus
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Zeichen 501–61 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die drei linken Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und rechter Fahrstreifen geradeaus
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Zeichen 501–62 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach rechts, davon ein Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501–63 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach rechts, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501–64 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach rechts, davon drei Fahrstreifen übergeleitet
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Zeichen 501–70 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig, davon linker Fahrstreifen nach links übergeleitet und rechter Fahrstreifen nach rechts verschwenkt
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Zeichen 501–71 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig, davon linker Fahrstreifen nach links übergeleitet und die beiden rechten Fahrstreifen nach rechts verschwenkt
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Zeichen 501–72 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig, davon die beiden linken Fahrstreifen nach links übergeleitet und rechter Fahrstreifen nach rechts verschwenkt
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Zeichen 501–73 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon linker Fahrstreifen nach links übergeleitet und die drei rechten Fahrstreifen nach rechts verschwenkt
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Zeichen 501–74 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die beiden linken Fahrstreifen nach links übergeleitet und die beiden rechten Fahrstreifen nach rechts verschwenkt
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Zeichen 501–75 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die drei linken Fahrstreifen nach links übergeleitet und rechter Fahrstreifen nach rechts verschwenkt
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Zeichen 501–80 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig, davon linker Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und rechter Fahrstreifen nach links verschwenkt
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Zeichen 501–81 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig, davon linker Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und die beiden rechten Fahrstreifen nach links verschwenkt
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Zeichen 501–82 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig, davon die beiden linken Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und rechter Fahrstreifen nach links verschwenkt
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Zeichen 501–83 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon linker Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und die drei rechten Fahrstreifen nach links verschwenkt
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Zeichen 501–84 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die beiden linken Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und die beiden rechten Fahrstreifen nach links verschwenkt
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Zeichen 501–85 Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig, davon die drei linken Fahrstreifen nach rechts übergeleitet und rechter Fahrstreifen nach links verschwenkt
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Zeichen 511–13 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach links
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Zeichen 511–23 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach rechts
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Zeichen 511–27 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen
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Zeichen 511–28 Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen
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Zeichen 512–10 Verschwenkungstafel – mit Gegenverkehr – Verschwenkung nach links einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 512–11 Verschwenkungstafel – mit Gegenverkehr – Verschwenkung nach links einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 512–12 Verschwenkungstafel – mit Gegenverkehr – Verschwenkung nach links zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 512–20 Verschwenkungstafel – mit Gegenverkehr – Verschwenkung nach rechts einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 512–21 Verschwenkungstafel – mit Gegenverkehr – Verschwenkung nach rechts einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 512–22 Verschwenkungstafel – mit Gegenverkehr – Verschwenkung nach rechts zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 513–12 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links
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Zeichen 513–13 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach links
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Zeichen 513–14 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig nach links
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Zeichen 513–22 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts
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Zeichen 513–23 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – vierstreifig nach rechts
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Zeichen 513–24 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig nach rechts
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Zeichen 514–11 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–12 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links dreistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–13 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–14 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–15 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–16 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links einstreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–17 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–18 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach links dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–21 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–22 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts dreistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–23 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–24 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–25 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–26 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts einstreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–27 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 514–28 Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – nach rechts dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung
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Zeichen 527–30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 262 – zweistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 527–31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 262 – dreistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 528–30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 263 – zweistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 528–31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 263 – dreistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 529–30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 265 – zweistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 529–31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 265 – dreistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 531–14 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, von 3 auf 1 Fahrstreifen
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Zeichen 531–15 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, von 4 auf 2 Fahrstreifen
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Zeichen 531–16 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, von 5 auf 3 Fahrstreifen
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Zeichen 531–24 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, von 3 auf 1 Fahrstreifen
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Zeichen 531–25 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, von 4 auf 2 Fahrstreifen
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Zeichen 531–26 Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, von 5 auf 3 Fahrstreifen
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Zeichen 533–22 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab
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Zeichen 533–23 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab
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Zeichen 533–24 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig durchgehend und einstreifig rechts ab
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Zeichen 533–25 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab
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Zeichen 533–26 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig durchgehend und dreistreifig rechts ab
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Zeichen 533–27 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig durchgehend und einstreifig rechts ab
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Zeichen 533–28 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab
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Zeichen 533–29 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig durchgehend und dreistreifig rechts ab
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Zeichen 533–60 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und einstreifig sowie aus dem rechten durchgehenden Fahrstreifen rechts ab
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Zeichen 533–61 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig durchgehend und einstreifig sowie aus dem rechten durchgehenden Fahrstreifen rechts ab
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Zeichen 533–62 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig durchgehend und einstreifig sowie aus dem rechten durchgehenden Fahrstreifen rechts ab
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Zeichen 533–63 Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig durchgehend und einstreifig sowie aus dem rechten durchgehenden Fahrstreifen rechts ab
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Zeichen 538–30 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 282 – zweistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 538–31 Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 282 – dreistreifig in Fahrtrichtung
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Zeichen 541–12 Aufleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig plus Fahrstreifen links
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Zeichen 541–13 Aufleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig plus Fahrstreifen links
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Zeichen 541–22 Aufleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig plus Fahrstreifen rechts
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Zeichen 541–23 Aufleitungstafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig plus Fahrstreifen rechts
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Zeichen 542–12 Aufleitungstafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 542–13 Aufleitungstafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 542–14 Aufleitungstafel – mit Gegenverkehr – einstreifig plus Fahrstreifen links und 3 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 542–15 Aufleitungstafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig plus Fahrstreifen links und 3 Fahrstreifen in Gegenrichtung
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Zeichen 550–25 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – vierstreifig plus einstreifig von rechts
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Zeichen 550–26 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – vierstreifig plus zweistreifig von rechts
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Zeichen 550–27 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – vierstreifig plus dreistreifig von rechts
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Zeichen 550–28 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – fünfstreifig plus einstreifig von rechts
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Zeichen 550–29 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – fünfstreifig plus zweistreifig von rechts
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Zeichen 550–60 Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – fünfstreifig plus dreistreifig von rechts
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Zeichen 551–25 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmünded plus vierstreifig durchgehend
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Zeichen 551–26 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmünded plus vierstreifig durchgehend
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Zeichen 551–27 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – dreistreifig einmünded plus vierstreifig durchgehend
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Zeichen 551–28 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmünded plus fünfstreifig durchgehend
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Zeichen 551–29 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmünded plus fünfstreifig durchgehend
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Zeichen 551–60 Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – dreistreifig einmünded plus fünfstreifig durchgehend
Zeichen 721 – Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (08.11.2021)
Umbenennung von Zusatzzeichen 1001, 1004, 1005 und 1013 mit Entfernungsangaben
Bei Zusatzzeichen mit Entfernungsangaben wurde eine zusätzliche Zahl mit dem genannten Wert hinter der Unternummer angefügt. Ausnahme: 1004-32 (dieses gibt es nur in der Ausführung „Stop in 100 m“).[39]
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Bisher: Zusatzzeichen 1001-30 auf 800 m
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Neu: Zusatzzeichen 1001-30-800 auf 800 m
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Bisher: Zusatzzeichen 1001-31 auf 3 km
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Neu: Zusatzzeichen 1001-31-3 auf 3 km
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Bisher: Zusatzzeichen 1001-32 noch 500 m
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Neu: Zusatzzeichen 1001-32-500 noch 500 m
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Bisher: Zusatzzeichen 1001-33 noch 2 km
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Neu: Zusatzzeichen 1001-33-2 noch 2 km
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Bisher: Zusatzzeichen 1001-34 auf 800 m
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Neu: Zusatzzeichen 1001-34-800 auf 800 m
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Bisher: Zusatzzeichen 1001-35 auf 24 km
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Neu: Zusatzzeichen 1001-35-24 auf 24 km
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Bisher: Zusatzzeichen 1004-30 nach 100 m
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Neu: Zusatzzeichen 1004-30-100 nach 100 m
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Bisher: Zusatzzeichen 1004-31 in 2 km
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Neu: Zusatzzeichen 1004-31-2 in 2 km
Sonstige Zusatzzeichen 1010, 1012, 1022, 1024 und 1053
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Zusatzzeichen 1010-68Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) (31.08.2020)
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Zusatzzeichen 1010-69Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad (31.08.2020)
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Zusatzzeichen 1010-71 Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
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Zusatzzeichen 1010-72 Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
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Zusatzzeichen 1022-17„Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen - Lastenfahrrad“ frei (08.11.2021)
Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden
Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen und ist Herausgeber der wichtigsten technischen Regelwerke im Straßenbau in Deutschland; insbesondere der RWB und RWBA sowie von zahlreichen Merkblätten, Hinweisen und dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen.
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Kirche
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Burg, Schloss
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Museum
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Kriegsgräberstätte
Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums
Die bereits 1971 überarbeiteten Hinweiszeichen zur Park- beziehungsweise Rastplatz-Beschilderung an den Bundesautobahnen[40] wurden ab 1980/1981 den damals aktualisierten typographischen Neuerungen angepasst und behielten weiterhin ihre Gültigkeit.
Spezielle Autobahnrastplatz-Hinweisschilder wurde ab 1965 aufgestellt. Sie erinnerten an die Vertreibungsgebiete der Deutschen.[41] Einige dieser Schilder weichen teils mehr oder weniger weit in den Bemaßungen und Ausführungen voneinander ab.
Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2021 nicht mehr aktuell zu sein: Seit der Übernahme der Verwaltung der deutschen Autobahnen durch die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich zumindest bei den Schildern für Bundesautobahnen das Logo der Autobahn GmbH anstelle der Landesbehörde in der oberen rechten Ecke Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Veröffentlichungen des Innenministeriums
Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Bundesministerium des Innern erlassen, die am 1. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung“ sind. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen.[42]
Veröffentlichungen des Bundesverkehrs- und Verteidigungsministeriums
Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 beziehungsweise 2017 nicht ausgegeben.
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Normalschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr)
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr).
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Normalschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr).
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge
Veröffentlichungen des Landwirtschaftsministeriums
Das ehemalige Zusatzzeichen 2532 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Juni 1991, dem Tag der Inkrafttretung der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991, keine amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Sonderschild weiterhin hergestellt und vertrieben. Hersteller haben das Schild daher teils auch mit variierender Gestaltung noch im Angebot. Alte ehemals offizielle Schilder sind zudem weiterhin in der Landschaft zu finden.[43]
Veröffentlichungen verschiedener Länder
Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS) vom 19. Juli 1967[44] auf die Kennzeichnung hin. In der Fassung vom 7. April 1971[45] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. In einer aktualisierten Darstellung wurde das Zeichen im März 2016 erneut vom BStMI veröffentlicht.[46]
Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).[47]
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündung, am 17. Mai 1991, in Kraft trat,[48] regelt die Beschilderung unmittelbar an den Bahnanlagen.[49] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden.[50]
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Lichtzeichen mit Halbschranke oder Schranke
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Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge
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Andreaskreuz mit Blinklicht, Wecker und Leuchtschriftzug an abgelegenen Wegen
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Rotes Blinklicht mit Halbschranke
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen nach BOStrab
Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[51]
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Bild 1Andreaskreuz. Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Strecke elektrische Fahrleitung hat.
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Bild 2Lichtzeichen. Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein.
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Bild 3Lichtzeichen mit Halbschranke. Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein.
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Stelljes: Heimatkunde am Straßenrand. Was uns braune Schilder an der Autobahn sagen wollen. In: Mitteldeutsche Zeitung/Naumburger Tageblatt, 16.10.2020, S. 24.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ a b zum Zweck des VzKat [1] Teil 1, 1. Abs. 1 dieser Anlage zur VwV-StVO sowie Randnummer 8 unter „Zu den §§ 39–43...“ der VwV-StVO; zu den Änderungen Bundesanstalt für Straßenwesen: Änderungen im Verkehrszeichenkatalog 2017 zu 1992
- ↑ RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen; RAL Gütezeichen – Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V., abgerufen am 17. Juni 2019.
- ↑ a b Bundesgesetzblatt 19, Teil 1, S. 814–837. BGBl. I S. 814
- ↑ Seite 816 der Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil | Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2020
- ↑ Wegweisende Beschilderung; – Verwendung von zusätzlichen grafischen Symbolen gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung der Autobahnen (RWBA 2000). In: Verkehrsblatt Nr. 6, 2001, S. 125.
- ↑ Verkehrszeichen und Symbole, RWBA 2000 unter bast.de, Bundesanstalt für Straßenwesen, abgerufen am 9. September 2021.
- ↑ Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000. Bundesanstalt für Straßenwesen, abgerufen am 8. September 2021.
- ↑ Rundschreiben vom 31.01.2007. (PDF) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 31. Januar 2007, abgerufen am 9. September 2021.
- ↑ Rundschreiben vom 05.04.2007. (PDF) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 5. April 2007, abgerufen am 9. September 2021.
- ↑ Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, auf gesetze-im-internet.de
- ↑ Teil 2 – Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- ↑ Teil 3 - Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de also auch mit weiteren Sinnbildern gem. § 39 StVO wie Nr. 257-53.
- ↑ lfd. Nr. 30, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
- ↑ a b c d e f StVO - Straßenverkehrs-Ordnung. Abgerufen am 20. März 2023.
- ↑ Teil 4 - Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 1 StVO). Verwaltungsvorschriften im Internet. (PDF) Abgerufen am 29. Dezember 2020.
- ↑ a b c d Bundesrat, Drucksache 410/21, vom 12. Mai 2021, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, S. 120.
- ↑ Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt. Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
- ↑ Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen, auf gesetze-im-internet.de
- ↑ Teil 5 - Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- ↑ Teil 6 VzKat mit dem Schild gemäß § 37 Abs. 2 StVO, inzwischen ergänzt um den auf den Radverkehr beschränkten Grünpfeil
- ↑ Teil 7 - Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO § 42 Absatz 2 StVO, auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- ↑ a b Zeichen 1000-32, Fahrrad mit dem waagerechten Pfeilpaar, wird, wegen der Übereinstimmung der Pfeilrichtung passender, seit 2013 statt Zeichen 1000-33 bei freigegebenen Einbahnstraßen unter den Einbahnstraßenpfeil, Zeichen 220, gesetzt (Vgl. BGBl. 2013 I S. 367, 394, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen)
- ↑ Siehe: Bundesgesetzblatt 1969, II, S. 1489; sowie Bundesgesetzblatt 1970, II, S. 50.
- ↑ Siehe: Bundesgesetzblatt 2016, II, S. 1203; sowie Bundesgesetzblatt 2017, II, S. 933.
- ↑ a b lfd. Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
- ↑ a b c d e f g h i Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In: Bundesgesetzblatt, Teil I, 2013, Nr. 12 vom 12.03.2013, S. 367–427; hier: S. 389.
- ↑ Bundesgesetzblatt Nr. 21 vom 14. Juni 2019 auf Seite 759. Siehe auch Bundesanstalt für Straßenwesen: Neue Verkehrszeichen nach der Einführung des Verkehrszeichenkatalogs 2017
- ↑ Bekanntgabe des Zusatzzeichens 1053-54. In: Verkehrsblatt 15, vom 15. August 2022.
- ↑ a b Ausgestaltung der Zusatzzeichen 1010-68, 1010-69 und 1010-70 sowie der Aufkleber zur Gebührenfreistellung von Carsharingfahrzeugen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen. In: Verkehrsblatt 16 (2020), S. 504.
- ↑ Bekanntmachung der Maßgaben zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen im Sinne des § 2 Nummer 1 und des § 4 Absatz 1 und 2 des Carsharinggesetzes. In: Verkehrsblatt 16 (2020), S. 505.
- ↑ Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 12. März 2021, S. 60.
- ↑ Bundesrat, Drucksache 410/21 (Beschluss), vom 25. Juni 2021: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.
- ↑ Teil 1 des Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) mit Neuerungen; auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de (abgerufen am 10.05.2024)
- ↑ Bekanntgabe des Zusatzzeichens 1053-54. In: Verkehrsblatt 15, vom 15. August 2022.
- ↑ nach dem Sinnbild „Radverkehr“ einzuordnen
- ↑ nach dem Sinnbild „Lastkraftwagen mit Anhänger“ einzuordnen
- ↑ nach dem Sinnbild „Personenkraftwagen“ einzuordnen
- ↑ nach dem Sinnbild „E-Bikes“ einzuordnen
- ↑ Teil 7 - Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO, § 41 Absatz 2 StVO, auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- ↑ Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen. In: Straße und Autobahn 11 (1971), S. 520.
- ↑ Claudia Pinl: Warthe im Westerwald. Erinnerungskultur an westdeutschen Autobahn-Parkplätzen. In: Informationen. Gesellschaft für Volkskunde in Rheinland-Pfalz, 20, 2006, S. 52–59; hier: S. 55–56.
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen vom 22. Dezember 2008 (Az.: 61-3962.5 sowie Az.: 2-3962.5/9 vom 29. Oktober 2015)
- ↑ § 8 Abs. 2 der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1168).
- ↑ IMS Nr. IV R/IC4-9303 a 93, (Merkblatt 1967, S. 427)
- ↑ Merkblatt 1971, S. 552
- ↑ IMS, Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5
- ↑ Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1111.
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, Anlageband, Anlage 5 (zu § 11), S. 15–19; (online)
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1100.
- ↑ Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab). In: Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 58 vom 18. Dezember 1987, Anlage 1. (online)
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