Das 1968 abgeschlossene Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, offiziell nur Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (schweizerisch Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen geschrieben, englischConvention on Road Signs and Signals, französischConvention sur la signalisation routière), ist ein internationaler Vertrag mit dem Ziel, die Verkehrszeichen für den Straßenverkehr international zu vereinheitlichen.
Mit einigen Resolutionen ab 1963 wurde beschlossen, die Konvention zum Zwecke weiterer Vereinheitlichung zu überarbeiten.[2]
Die Wiener Verhandlungen fußten also auf Vorgängerkonferenzen. Einige der frühen Übereinkommen blieben auch nach dem Beschluss von 1968 weiter in Kraft.
Die heute gültige Konvention wurde durch die UN-Konferenz in Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968 neu verfasst und mit der Resolution 1129 (XLI) angenommen.[2]
Die Konvention wurde (Stand Juli 2023) bisher von 73 Ländern ratifiziert.[3]
Unter anderem die USA, Australien und die Volksrepublik China haben das Abkommen nicht unterschrieben.[3]
Nationales
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention 1977 übernommen (Gesetz zu den Übereinkommen über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen vom 21. September 1977). Es wurde bereits ab 1969 an einer vollständigen Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gearbeitet und diese 1970 verabschiedet. Die in dieser Ordnung enthaltenen Verkehrszeichen richteten sich bereits nach den Beschlüssen des Wiener Übereinkommens. Am 1. März 1971 trat diese erste vollständig neue bundesrepublikanische Straßenverkehrsordnung seit 1937 in Kraft.[4]
Die DDR veröffentlichte im Gesetzblatt 1976 die Konvention über Verkehrszeichen und -signale vom 8. November 1968, die damit in Kraft trat. Praktische Anwendung fanden Beschlüsse des Wiener Übereinkommens in der sogenannten StVO 77 ab 1. Mai 1979.
Österreich übernahm die Konvention 1982 (Ratifikationsurkunde hinterlegt 1981, in Kraft 11. August 1982), die Schweiz 1992 (von der Bundesversammlung genehmigt 1978, Ratifikationsurkunde hinterlegt 1991, in Kraft 11. Dezember 1992).
Änderungen und Zusatzprotokolle
Die Fortentwicklung des Übereinkommens findet unter dem Dach der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) durch den Arbeitskreis WP.1 des Inlandtransportkomitees statt und führte bis 2006 zu zwei Überarbeitungen – 1995[5] und 2006[6]. Aktuelle Fassungen dieser Konventionen werden auf den Internetseiten der UNECE bereitgestellt.
Die Europäische Gemeinschaft hat schon 1968 das Europäische Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen erarbeitet, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Weiterhin wurde 1973 zu diesem Zusatzübereinkommen ein Protokoll über Straßenmarkierungen geschlossen, welches die grundlegenden Festlegungen des Wiener Übereinkommens ergänzt.[7]
Österreich: BGBl. 291/1982 (StF; i.d.g.F. online, ris.bka; diverse Abbildung nur im pdf) – mit einer Gesamtübersicht der Vorbehalte und Erklärungen (auch Deutschland, Anfang und Ende des Dokuments).
Text engl./frz./span. (unece.org, pdf; via oben gegebene Webseite; dort auch das Europäische Zusatzübereinkommen von 1950 dazu und das Übereinkommen 1957; Pkte. 14 und 15).
Einzelnachweise
↑Herwig Hauenschild: Straßenverkehr und Kompetenzverteilung. (= Dissertationen der Universität Wien 89); WUV Universitätsverlag, Wien 2002, ISBN 3-85114-741-3. S. 235–236.
↑ abcQuelleFinal Act, S. 1, Text der Resolution 1129 (XLI) – Zitat: “need to be amended and amplified in order to facilitate road traffic.”