1924 wurde eine Kommission mit der Erstellung eines Seilbahnprojekts auf den Hahnenkamm gebildet, Proponenten waren Komm.-Rat Josef Herold, Ing. Dr. Erich Posch und Ing. Leo Handl. Die Bauarbeiten sollten nach der behördlichen Genehmigung am 25. Juni 1924 beginnen und von der Firma Adolf Bleichert & Co. ausgeführt werden,[4] die dann aber nicht betraut wurde. Den Auftrag erhielt die „Alpenländische Seilbahnbaugesellschaft - Innsbruck“, die Bauleitung lag in Händen der „Ingenieurfirma Posch & Handl“.[5] Die Eröffnung des Betriebes der Hahnenkammbahn erfolgte dann „in aller Stille“ am 5. oder 6. März 1928,[6] da es bei einer Probefahrt zu einem Zwischenfall gekommen war, bei dem das Tragseil so stark beschädigt wurde, dass es ausgetauscht werden musste.[7]
Wegen der Baufehler war die für die Schisaison Winter 1927/28 geplante Eröffnung ausgeschlossen gewesen, und die weiteren Kosten drohten ins Unermessliche zu steigen, die Gründung einer AG pressierte. Für eine solche musste der Stadtrat Kitzbühel umgestimmt werden, nämlich entgegen dem alten Gemeinderatsbeschlusse nun für eine A.-G.-Gründung zu stimmen. „Dies ist gegen das Angebot gelungen, daß die Konzessionäre der Stadtgemeinde Kitzbühel alle Ersatzansprüche gegen sich und die Bauleitung wegen Kostenüberschreitung und Bauverzögerung abtreten, welche Ansprüche leider erst im Prozeßwege nunmehr von der Stadt anstatt gegen die Bauleitung von den Konzessionären geltend gemacht werden könnten. Mit den Stimmen der Stadtvertretung gemäß dem erwähnten Stadtratsbeschlusse erfolgte die A.G.-Gründung und damit die Uebernahme von Schulden unbekannter Höhe durch die neue Gesellschaft, da die weiteren Baukosten nicht annähernd feststehen. Der kurze Gründerbericht ließ alle wichtigen Fragen unerörtert […]“.[8] Die konstituierende Generalversammlung der Kitzbühler Bergbahn-Aktiengesellschaft fand am 2. Jänner 1928 im Gasthaus Goldener Greif (Harisch in Kitzbühel) statt.[9]
Danach kam es zu Zwistigkeiten, und die Gründung einer eigentlichen Bergbahn AG wurde für die Sitzung Ende August 1928 ins Auge gefasst.[10] Wegen der zwischenzeitlich erfolgten Errichtung einer Gastwirtschaft in der Nähe der Bergstation durch Maria Werner, Gattin des Investors Max Werner, war es zudem zu einem Ehrenbeleidigungsprozess gekommen.[11]
Bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1948 der weltweit erste Skizirkus, ein zusammenhängender Kreisverkehr auf Ski, eröffnet.
Mit einer Versorgungsbahn auf das Kitzbühler Horn 1951, der Ausweitung des Skibetriebs nach Kirchberg, Jochberg und Pass Thurn 1959 erreichte das Skigebiet annähernd seine heutigen Ausmaße.
1969 fusionierten die Bergbahn AG Kitzbühel mit der Berg- und Skilift GmbH und der Kirchberger Bergbahnen AG.[12]
Aktiengesellschaft
Hauptaktionär ist die Gemeinde Kitzbühel mit einem Aktienanteil in Höhe von 49,93 %.[13] Weitere Anteilseigner sind Kirchberg (1,2 %) und Jochberg. Die restlichen Anteile befinden sich im Streubesitz.[14]
Durchschnittlich werden bei den Kitzbüheler Bergbahnen 267 Arbeitnehmer beschäftigt. Darüber hinaus finden in der Hochsaison bis zu 500 Menschen Arbeit. Das Grundkapital in Höhe von 3.634.000 € ist voll einbezahlt und besteht aus 100.000 Aktien.
Im Geschäftsjahr 2008/2009 hat die Bergbahn AG einen Umsatz von 37,135 Mio. € generiert. Während der 142 Betriebstage im Winter wurden insgesamt 16.636.372 Personen befördert (1.481.574 Erstzutritte). Im Sommerbetrieb wurden an 159 Betriebstagen 503.114 Personen befördert.
Die Bergbahn AG Kitzbühel ist mit 6,25 % an der Kitzbüheler Anzeiger GmbH beteiligt. Unbedeutende Beteiligungen werden an der ARGE Partner im Schnee GesnbR und Kitzbüheler Alpen Marketing GesnbR gehalten.[15]
Aquarena
Das erste Moorbad wurde 1909 an der Stelle des heutigen Kurhauses erbaut.[16] Seit 1975 gehört die Kur- und Moorbad AG Kitzbühel zur Bergbahn AG Kitzbühel. Sie betreibt das Badezentrum unter dem Namen Aquarena.
Skigebiet
FIS Skirennen
Das erste Skirennen wurde bereits zwei Jahre nach der Erstabfahrt am Kitzbüheler Horn durch Franz Reisch 1895 ausgetragen. 1905 fanden die ersten Tiroler Skimeisterschaften in Kitzbühel statt.[17]
Internationales Hahnenkammrennen
Seit 1931 wird auf der Streif das legendäre internationale Hahnenkammrennen ausgetragen.
Überregionale Allianzen bestehen über die Tirol Snowcard (82 Skigebiete in Tirol) sowie der Super Ski Card (22 Skiregionen in Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark und Bayern)[20].
Die Astenabfahrt wird erst ab 23 Uhr präpariert. Bis dahin dürfen Skifahrer und Tourengeher die Naturschneepiste nachts nutzen.[23][24]
Touren- und Variantengebiet Bichlalm AUF SKIROUTEN
Von 1948 bis 2005 war das Gebiet unterhalb des Stuck- und Hochetzkogels durch die Bergbahnen erschlossen. Mit dem Abbau des Bichlalm Sessellifts wurde das Gebiet als Touren- und Variantengebiet AUF SKIROUTEN ausgewiesen. Da eine Pistenpräparierung unter tags stattfindet können Tourengeher auch nachts aufsteigen und abfahren. Statt mit Fellen aufzusteigen, können sich Variantenfahrer mit einem Pistengerät den Berg hinauf transportieren lassen. Aus Sicherheitsgründen ist der Individualsport bei Transport mit der Pistenraupe untersagt. Ski- und Bergführer müssen die Gruppe dann anführen.[25]
Der Erhalt des Bichlalmlifts bzw. der Neubau ist für die Kitzbüheler Bevölkerung von hohen Stellenwert.[26] In einem außergerichtlichen Vergleich haben sich die Bergbahnen 2007 gegenüber den Erben des Berggasthauses Bichlalm verpflichtet einen neuen Lift zu errichten und 35 Jahre lang zu betreiben. Die Bergbahn möchte eine Achter-Einseilumlaufbahn mit geringer Förderkapazität bauen. Eine Eröffnung wurde für die Saison 2012/13 angestrebt.[27] Gebaut wurde eine Zweier-Einseilumlaufbahn.
Resterhöhe/Jochberg
Von Jochberg, über Rettenstein (Kleiner, 2216 m ü. A.), Trattenbachalm, die Resterhöhe (1894 m ü. A.) bis an den Pass Thurn zieht sich, mit 44 Pistenkilometern, der flächengrößte Anteil des Schigebiets, aber mit deutlich geringerer Liftdichte. Dort besteht mit einer Seilbahn Anbindung bei Hollersbach im Pinzgau, Salzburgerland.
Beschneiung
Die erste beschneite Piste war die Rennstrecke Streif 1993[28]. In den Folgejahren wurde die Beschneiung kontinuierlich ausgebaut. Seit 2007 ist die sogenannte „Skisafari“ komplett künstlich beschneibar.
Für Erzeugung des dafür nötigen sogenannten technischen Schnees wurden 10 Speicherseen (Seidlalm I & II, Ehrenbachhöhe, Pengelstein, Usterkar, Wagstätt (60.000 m3), Gaisberg und Resterkogel) mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 725.000 m3 angelegt. Zurzeit setzt die Bergbahn AG Kitzbühel 1116 Schneeerzeuger ein, um 139 km Abfahrten technisch beschneien zu können.[29]
Seit 2010 wird bei der Pistenpräparierung eine Schneehöhenmessung mittels GPS vorgenommen. Damit kann die Schneehöhe bis zu 5 cm genau bestimmt werden und der Schnee auf den Pisten gleichmäßiger verteilt werden. Neben den wirtschaftlichen und touristischen Vorteilen, dass die Pisten länger halten und die Qualität gleichmäßiger ist, gibt es auch ökologische Vorteile. Schäden durch Ketten, Räumschilde und Skifahrer werden reduziert. Schneeansammlungen, die im Frühjahr längere Zeit zum Auftauen beanspruchen und die Vegetation beeinträchtigen können, werden nicht mehr künstlich durch die Präparierung geschaffen. Durch eine gezielte Beschneiung können Wasser- und Energieverbrauch reduziert werden.[30][31][32]
Insgesamt stehen 40 Pistengeräte der Firma Pistenbully oder Prinoth zur Präparierung zur Verfügung.[17]
Skirouten-Urteil
Sachverhalt des Zivilprozesses war ein Unfall vom 5. Februar 1987, bei dem ein Skifahrer die Skiroute zum Fleckhochalmschlepplift befahren hat. Bei der Einfahrt in die Skiroute wurde durch ein Zusatzschild auf das Verlassen des gesicherten Skiraums und dessen Risiken hingewiesen. Kurz vor der Liftstation fuhr er auf Grund eines Fahrfehlers gegen ein ihm bekanntes Hinweisschild am „Rand“ der Piste. Das Schild war weithin sichtbar, aber nicht weiter durch Polster abgesichert. Bei dem Unfall verletzte sich der Kläger schwer am linken Bein. Er klagte auf Ersatz der Transport- und Heilbehandlungskosten sowie Schmerzensgeld, da das Schild unmittelbar auf der Piste aufgestellt worden war.
Der OGH (1Ob638/90)[33] verwarf die Revision des Klägers. Durch die ihm bekannte Benutzung des freien Skiraums, zu dem auch Skirouten gehören, hat der Skifahrer selbst eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Skirouten haben keine Rand-, sondern nur Mittelmarkierungen. Ein Pistendienst mit Sorgfaltspflichten wird nicht geleistet. Regelmäßig kann nur von einer Lawinensicherung bis zu 5 m von der Mittelmarkierung ausgegangen werden.[34]
Zusammenschluss mit der SkiWelt Wilder Kaiser – Brixental