Das Gebiet wurde durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22. Dezember 1999 als Naturschutzgebiet unter der Schutzgebietsnummer 2221 ausgewiesen. Diese Verordnung trat am 27. Januar 2000 durch ihre Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg in Kraft. Der CDDA-Code lautet 318174 [1] und entspricht der WDPA-ID.
Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung die Erhaltung, die Pflege und die Entwicklung
der Mulde der Bauschlotter Au als offene, von wenigen Gehölzen strukturierte Wiesenlandschaft im Talursprung des Erlenbaches und seiner Seitenarme mit den das Tal gliedernden Nebenbächen;
von artenreichen Magerwiesen, kleinen Feuchtgebieten und von Streuobstbeständen sowie der Kleingehölze, Gebüsche und Heckenzüge;
der von standortheimischen Pflanzenarten geprägten Laubholzwälder;
der Staudenfluren in der offenen Landschaft und in den Säumen vor den Wäldern;
der für diese wertvollen Lebensräume, insbesondere für die offenen Wiesen und die Wälder typischen Tierwelt, vor allem besonders seltener, teilweise vom Aussterben bedrohter Vogelarten.