Im Jahr 1798 wurde das Friedensgericht Saarbrücken unter französischer Verwaltung eingerichtet. Dies war der Vorläufer des Amtsgerichtes, welches am 1. Oktober 1879 durch die preußischen Verordnung betreffend die Errichtung der Amtsgerichte von 26. Juli 1878 eingerichtet wurde. Von 1911 bis 1914 wurde ein Neubau für die Zivilabteilungen unter der Leitung von Gustav Kassbaum in der heutigen Franz-Josef-Röder-Straße errichtet.[5]
Gerichtsgebäude
Das Hauptgebäude befindet sich in der Franz-Josef-Röder-Straße 13 in Saarbrücken. Des Weiteren sind noch fünf Nebenstellen in Saarbrücken sowie eine in Sulzbach eingerichtet worden.
Neubau eines Geschäftsgebäudes für die Zivilabteilungen des Land- und Amtsgerichts in Saarbrücken. In: Zentralblatt der Bauverwaltung. Nr.73, 1917, S.457–461 (zlb.de).
↑§ 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974, ABl. 1974, S. 1003. recht.saarland.de
↑Neubau eines Geschäftsgebäudes für die Zivilabteilungen des Land- und Amtsgerichts in Saarbrücken. In: Zentralblatt der Bauverwaltung. Nr.73, 1917, S.457–461 (zlb.de).