Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Mit der Abtrennung des Saargebietes von Reich 1918 endete die Zuordnung zum Landgericht Saarbrücken. Zuständiges Landgericht war nun das Landgericht Koblenz.
Das Gerichtsgebäude (heutige Adresse: Auf dem Schloß 3, 5) wurde von 1834 errichtet. Der ursprünglich freistehender Quaderbau (heute verputzt) wurde 1879 in einen dreiachsigen übergiebelten Quaderbau umgebaut. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
↑siehe Zuordnungen der amtsangehörigen Gemeinden in: Josef Grassold, „Ortslexikon für die Deutsche Bundesrepublik“, 2. Auflage, Regensburg 1955; sowie „Planungsatlas Rheinland-Pfalz“ Deutscher Planungsatlas Band VII, herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landespflege, Hannover, in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Hannover 1965; Karte I–3 (Gerichtsgliederung)