Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Dieser Artikel behandelt das bestehende sächsische Amtsgericht Auerbach. Zum früheren bayerischen Amtsgericht Auerbach siehe Amtsgericht Auerbach in der Oberpfalz.
Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurden die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichtes Auerbach war damit der Kreis Auerbach.[3] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurden das Amtsgericht Auerbach aufgehoben und das Kreisgericht Auerbach an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel war weiter der Kreis Auerbach. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde es 1992 wiedererrichtet, nun aber dem Landgericht Zwickau zugeordnet.
Gerichtsgebäude
Von 1879 bis 1927 nutzte das Amtsgericht das Gebäude des bisherigen Gerichtsamtes (Altmarkt 9). Der schlichte spätklassizistische Putzbau aus der Zeit nach 1864 mit älteren Gewölben im Erdgeschoss steht aufgrund seines städtebaulichen, regionalgeschichtlichen und wissenschaftlichen Wertes unter Denkmalschutz. Um 1925 wurde das neue Amtsgerichtsgebäude (Parkstraße 1, 1a) erbaut (Architekt: Oskar Kramer). Der zeittypische traditionalistische Putzbau mit einigen gotisierenden Details steht aufgrund seines städtebaulichen und lokalgeschichtlichen Wertes ebenfalls unter Denkmalschutz.