Von der frühen Besiedlung des Ortsgebietes zeugen Überreste einer germanischen Siedlung aus der späten römischen Kaiserzeit, in der möglicherweise Metall verarbeitet wurde.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Altenvers erfolgte unter dem Namen Ferse um das Jahr 1130. Das Mainzer St. Stephansstift bezieht in dieser Zeit Gefälle aus seinem dortigen Güterbesitz. Unklar ist bis heute, ob es sich bei Ferse um Altenvers oder um den Nachbarort Kirchvers handelt.[1]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Lohra
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Altenvers zuständig.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[12][13] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeteilt.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Altenvers 567 Einwohner. Darunter waren 24 (4,2 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 102 Einwohner unter 18 Jahren, 256 zwischen 18 und 49, 129 zwischen 50 und 64 und 87 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 222 Haushalten. Davon waren 45 Singlehaushalte, 57 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 33 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 156 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]
19 Hausgesesse (davon eine Witwe). ein dreispänniger, sieben zweispännige und acht einspännige Ackerleute, drei Einläuftige.
• 1681:
16 hausgesessene Mannschaften
• 1838:
Familien: 20 nutzungsberechtigte, 3 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 2 Beisassen
Altenvers: Einwohnerzahlen von 1745 bis 2011
Jahr
Einwohner
1745
95
1800
?
1834
134
1840
139
1846
137
1852
150
1858
164
1864
185
1871
173
1875
202
1885
208
1895
198
1905
199
1910
234
1925
259
1939
330
1946
447
1950
467
1956
443
1961
458
1967
473
1980
?
1990
?
2000
?
2011
567
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
Erwerbspersonen: zwei Schmiede, ein Müller, ein Schneider, ein Schreiner, ein Wirt.
• 1838:
Familien: 23 Ackerbau, 2 Tagelöhner.
• 1961:
Erwerbspersonen: 72 Land- und Forstwirtschaft, 147 Produzierendes Gewerbe, 15 Handel und Verkehr, 11 Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik
Für Altenvers besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Altenvers.[5]
Der Ortsbeirat Altenvers besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 51,90 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerliste Altenvers“ an.[14] Der Ortsbeirat wählte Tina Will zur Ortsvorsteherin.[15]
In Altenvers bereichern Vereine verschiedener Art das Dorfleben. Der 1930 gegründete VfB Altenvers hat neben einer Fußballabteilung, die in einer gemeinsamen Fußballspielgemeinschaft mit dem SV Kirchvers als SG Versbachtal am Spielbetrieb teilnimmt und die 2009 durch den TSV Weipoltshausen erweitert wurde, eine Gymnastikabteilung. Zudem gibt es die Freiwillige Feuerwehr, den Männergesangverein Concordia Altenvers sowie die Burschen- und Mädchenschaft Altenvers.
Literatur
Alfred Horst: Die Chronik von Lohra. 1970
Karl Huth: Die Gemeinde Lohra und ihre 10 Ortsteile im Wandel der Jahrhunderte. 1989
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (Online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)