Die älteste erhaltene Erwähnung von Altenmittlau stammt aus dem Jahr 1191. Erwähnt wird dabei, dass das Stift St. Johannis in Mainz im Besitz eines Hofes und eines Meierhofes im Ort war. Das Dorf gehörte zum Gericht Somborn, das wiederum Teil des Freigerichts Alzenau war. Dieses war zwar reichsunmittelbar, aber das Reich verpfändete oder vergab das Gebiet immer wieder. So wechselten die Landesherren, zu denen die Herren und späteren Grafen von Hanau, die Herren von Randenburg, die Herren von Eppstein und Kurmainz zählten.
1500 erhielten der Fürstbischof von Kurmainz und die Grafen von Hanau-Münzenberg das Freigericht und damit auch Altenmittlau gemeinsam. Es wurde nun als Kondominat regiert. Da im Freigericht auch zur Zeit des Kondominats die kirchliche Jurisdiktion bei den Fürstbischöfen von Kurmainz verblieb, konnte sich die Reformation – im Gegensatz zur Grafschaft Hanau-Münzenberg – hier nicht durchsetzen. Altenmittlau blieb römisch-katholisch.
Von 1601 bis 1605 fand im Freigericht Alzenau eine große Hexenverfolgung statt. In deren Folge wurden auch fünf Frauen aus Altenmittlau auf dem Scheiterhaufen als Hexen lebendig verbrannt.[3]
1740 wurde das Kondominat im „Partifikationsrezess“ aufgelöst. Altenmittlau fiel dabei an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, die 1736 die Grafen von Hanau beerbt hatte. Altenmittlau wurde nun dem Amt Altenhaßlau zugeschlagen.[4]
An Betriebsgräben, die vom Birkigsbach abzweigten, lagen im Ortsbereich mehrere Mühlen:
am südlichen Ortsrand die sogenannte Hüttelsmühle (Getreidemühle, 1967 stillgelegt)
Ölmühle, 1936/38 stillgelegt
Kempfmühle (stillgelegt 1963)
die Heilosemühle am nördlichen Ortsrand (stillgelegt 1955)
Bohnenmühle.
Zum 1. Januar 1970 wurde Altenmittlau im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis mit weiteren Gemeinden zu der neuen Gemeinde Freigericht zusammengeschlossen.[5] Gleichzeitig ging der Kreis Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis auf.
Einwohnerentwicklung
Einwohnerstruktur
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Altenmittlau 2343 Einwohner. Darunter waren 105 (4,5 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 1029 Einwohner unter 18 Jahren, 507 zwischen 18 und 49, 429 zwischen 50 und 64 und nnn Einwohner waren älter.[6]
Die Einwohner lebten in 1050 Haushalten. Davon waren 318 Singlehaushalte, 324 Paare ohne Kinder und 279 Paare mit Kindern, sowie 111 Alleinerziehende und 18 Wohngemeinschaften. In 201 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 747 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[6]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [7]; Gemeinde Freigericht; Zensus 2011[6]
Nach dem Zusammenschluss der selbstständigen Gemeinden zur Gemeinde Freigericht im Jahr 1970 wurden die einzelnen Gemeindevertretungen aufgelöst und durch Ortsbeiräte ersetzt. Die Ortsbeiräte in den einzelnen Ortsteilen sind in allen wichtigen Entscheidungen, die den jeweiligen Ortsteil betreffen zu hören und haben ein Vorschlagsrecht. Die Mitglieder der Ortsbeiräte wählen aus ihrer Mitte als Vorsitzenden des Ortsbeirates einen Ortsvorsteher, eine Art Bürgermeister des jeweiligen Ortsteils. Mit Ablauf der kommunalen Wahlperiode 2021 werden die Ortsbeiräte aufgelöst.[8]
↑Artikel in der PrimaSonntag: Die Ortsnamen des bayerisch-hessischen Grenzgebiets -so wie man sie im Ort ausspricht
↑Peter Gbiorczyk: Zauberglaube und Hexenprozesse in der Grafschaft Hanau-Münzenberg im 16. und 17. Jahrhundert. Shaker. Düren 2021. ISBN 978-3-8440-7902-9, S. 163.
↑Uta Löwenstein: Grafschaft Hanau. In: Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900–1806 = Handbuch der hessischen Geschichte 3 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Marburg 2014. ISBN 978-3-942225-17-5, S. 212.
↑Zusammenschluss der Gemeinden Altenmittlau, Bernbach, Horbach, Neuses und Somborn im Landkreis Gelnhausen zu der neuen Gemeinde „Freigericht“ vom 17. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.1, S.5, Punkt 8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,0MB]).