Der XII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt 13 Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.
Er ist hauptsächlich für Familienrecht und gewerbliches Mietrecht zuständig.[1]
Der XII. Zivilsenat wurde 1990 durch Umbenennung des bisherigen IVb. Zivilsenats errichtet.
Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Mai 2024)[2] wie folgt besetzt:
Zum Nachfolger der in den Ruhestand getretenen Senatsvorsitzenden Meo-Micaela Hahne wurde - gegen den Vorschlag des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf - ihr bisheriger Stellvertreter Hans-Joachim Dose ernannt. Der BGH-Präsident hatte Bundesrichterin Karin Milger zur Beförderung vorgeschlagen.[3][4]
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2015[5]) ist der XII. Zivilsenat (seit 2012 unverändert[6]) zuständig für:
Der Senat, der zunächst die Bezeichnung IVb-Senat trug und zu Jahresbeginn 1990 seine jetzige Bezeichnung erhielt, ist aus der Teilung des IV. Zivilsenats (ursprünglich für Familien- und Erbrecht zuständig) hervorgegangen.
Zivilsenate: I. • II. • III. • IV. • V. • VI. • VII. • VIII. • IX. • X. • XI. • XII. • XIII.
Strafsenate: 1. • 2. • 3. • 4. • 5. • 6.
Spezialsenate: Kartellsenat • Dienstgericht des Bundes • Senat für Notarsachen • Senat für Anwaltssachen • Senat für Patentanwaltssachen • Senat für Landwirtschaftssachen • Senat für Wirtschaftsprüfersachen • Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen