Wolfenhausen liegt im östlichen Hintertaunus im Naturpark Taunus, in einer Höhenlage von 300 Metern über NN, ca. sieben Kilometer südwestlich der Kerngemeinde Weilmünster. Die höchste Erhebung in der Gemarkung ist der Rote Küppel mit 378 Meter über NN, der sich nordwestlich der Ortsrandlage erhebt. Direkt südlich des Dorfes liegt die die Hell mit 330 Meter über NN. Durch den Ort fließt der Wolfenhauserbach, der im Walddistrikt Laubus entspringt, talabwärts durch das Laubustal fließt und unterhalb des Dorfes Laubusbach heißt. Etwa 500 m nordöstlich des Dorfes in Richtung Laubuseschbach, steht die Heideneiche auf der Passhöhe an der Kreisverkehr-Kreuzung. Die Gemarkungsfläche beträgt 5,54 Quadratkilometer, davon sind 1,96 Quadratkilometer Wald.
Der Ort wurde bereits in einer Urkunde aus dem Jahr 1194 als zum Kirchspiel Münster gehörend erstmals erwähnt. Angenommen wird, dass das Dorf bereits einige Jahrhunderte vorher bestanden hat.
Man kann davon ausgehen, dass Kaiser Otto I. Wolfenhausen um das Jahr 1000 dem Bistum Worms schenkte. In dieser Zeit soll auch der Beginn der Leibeigenschaft für die Wolfenhäuser Bürger seinen Anfang genommen haben. Eine Urkunde vom 14. November 1570 berichtet von einem Austausch von Leibeigenen zu Wolfenhausen zwischen der Grafschaft Wied-Runkel und Nassau-Saarbrücken. Während das Dorf von 1194 bis gegen 1400 der Kirche Kloster Arnstein bei Nassau gehörte, waren die Bewohner Wolfenhausens teilweise dem Grafen von Nassau und dem Grafen von Wied-Runkel untertan und tributpflichtig. Von 1596 scheinen die Reichsgrafen von Wied-Runkel unbestrittene Herren gewesen zu sein. Doch machten die Umstände, vermutlich die schwierige finanzielle Lage dieser Häuser, auch fernerhin gelegentlich Verpfändungen notwendig. Die wechselnden Abhängigkeiten trennten oft diese kleine Gemeinde in sich.
Der Dreißigjährige Krieg hatte wie in den umliegenden Ortschaften des Hintertaunus verheerende Auswirkungen in Wolfenhausen. Das Dorf blieb jedoch vor der völligen Vernichtung bewahrt. Vermutlich seit 1551 war Wolfenhausen evangelisch und gehörte nach den Fürsten von Wied-Runkel zum reformierten Bekenntnis. Durch Regierungsverordnung des Grafen von Wied-Runkel aus dem Jahr 1691 wurde Wolfenhausen von der Mutterkirche Münster getrennt und zu einer Hauptkirche erhoben.
Im Jahr 1752 wurde die alte, baufällige Kapelle niedergelegt und eine neue Kirche errichtet und 1780 eine neue Orgel angeschafft. Die Verlegung des Kirchhofs erfolgte im Jahr 1823, östlich außerhalb von Wolfenhausen.
Bereits seit dem Jahr 1707 besaß der Ort das Privileg, Märkte abzuhalten. Der Marktplatz befand sich an der Stelle des heutigen Sportplatzes.
Die Einwohner Wolfenhausens waren seit jeher Bauern, Bergleute und einfache Handwerker. Nach der Überlieferung soll im 19. Jahrhundert die Besenbinderei eine wichtige Hausindustrie gewesen sein.
Im Jahr 1766 verließen 42 Einwohner von Wolfenhausen ihren Geburtsort und wanderten in das kaiserlich russische Reich aus. Teuerung und Hungersnot sowie auch die zeitweilige Minderung des Landbesitzes mögen der Anlass der Auswanderung gewesen sein.
Am 31. Mai 1802 wurde in der Wolfenhäuser Gemarkung an der Grenze zur Gemarkung nach Haintchen der berühmte Räuber Johannes Bückler, auch Schinderhannes genannt, gefangen genommen.
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Im Zuge der Gebietsreform in Hessenfusionierten am 31. Dezember 1970 der bisherige Marktflecken Weilmünster im Oberlahnkreis mit den bis dahin selbstständigen Gemeinden Aulenhausen, Dietenhausen, Ernsthausen, Laimbach, Langenbach, Laubuseschbach, Lützendorf, Möttau, Rohnstadt und Wolfenhausen freiwillig zur neuen Großgemeinde Weilmünster.[3] Essershausen kam am 31. Dezember 1971 hinzu.[4]
Für alle zwölf ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke gebildet.[5]
Historische Namensformen
In erhaltenen Urkunden wurde Wolfenhausen unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (jeweils mit dem Jahr der Erwähnung):[6]
1194: Wolvenhusen
1197: Wolfhusen
1397: Wolfenhusen
1483: Wolfenhuessen
1532: Wolffhyssen
1554: Wolffhausen
1607: Wolffenhausen
1661: Wolffenhaussen
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Wolfenhausen angehört(e):
[1][7]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Oberlahnkreis, Gemeinde Weilmünster[Anm. 7]
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Limburg-Weilburg, Gemeinde Weilmünster
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg, Gemeinde Weilmünster
Einwohnerentwicklung
Wolfenhausen: Einwohnerzahlen von 1825 bis 2020
Jahr
Einwohner
1825
555
1834
601
1840
700
1846
726
1852
772
1858
795
1864
827
1871
832
1875
867
1885
961
1895
881
1905
901
1910
915
1925
763
1939
740
1946
1.025
1950
998
1956
972
1961
990
1967
1.067
1970
1.024
1987
1.014
1993
1.164
1996
1.094
2001
1.111
2005
1.170
2010
1.133
2011
1.137
2015
1.105
2020
1.036
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1][6][2]; Zensus 2011[8]
Für Wolfenhausen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Wolfenhausen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[5]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 50,73 %. Alle Kandidaten gehörten der Liste „Bürger für Welmünster“ an.[9] Der Ortsbeirat wählte Dietmar Blasius zum Ortsvorsteher.[10]
Seit dem Jahr 1932 sorgt die Freiwillige Feuerwehr Wolfenhausen (ab 1. März 1977 mit Jugendfeuerwehr und ab 25. September 2010 mit Kinderfeuerwehr) für den abwehrenden Brandschutz und die allgemeine Hilfe in diesem Ort. Es bestehen in Wolfenhausen ein Dorfgemeinschaftshaus im Kirschbaumweg, der Kindergarten „Unter dem Lindenbaum“ in der Bornbachstraße, das beheizte Freibad, ein Sportplatz in der Bornbachstraße, Kinderspielplätze und Wanderwege.
Literatur
R. Gorenflo u. a.: 800 Jahre Wolfenhausen, 1993 – Ein Dorf und seine Leute; 1194–1994, BRÜN-Verlag, Rüsselsheim 1993, ISBN 3-926759-31-3
↑Zusammenschluss von Gemeinden zur Gemeinde „Weilmünster“, Oberlahnkreis vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.141, Punkt 170 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3MB]).