Wildschutzgebiete sind Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung von besonderer Bedeutung sind.[1]
Allgemein
Die Ausübung der Jagd in Wildschutzgebieten wird nach § 20 Abs. 2 Bundesjagdgesetz durch die Jagdgesetze der Länder geregelt. Wildschutzgebiete werden durch Verordnung der Unteren Jagdbehörden festgelegt. Sie werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. In Hessen gibt es beispielsweise das Wildschutzgebiet Kranichstein.[2]
Zweck
Im bayerischen Jagdgesetz werden Flächen ausgewiesen, die sich zum Brüten, Setzen und zur Rast besonders eignen.[3] Auf diesen Flächen muss eine Fütterung stattfinden. Zur Beruhigung des Wildes kann ein Betretungsverbot erlassen werden.
Siehe auch
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Haseder S. 930
- ↑ Wildschutzgebiet Kranichstein, aufgerufen am 13. Februar 2015
- ↑ Wildschutzgebiete (Memento des Originals vom 13. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landkreis-cham.de im Landkreis Cham, aufgerufen 13. Februar 2015