Die Vermessungsämter in Deutschland sind aufgrund der föderalen Strukturen auf Landesebene bzw. auf kommunaler Ebene organisiert. Eine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland besteht daher nicht. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie nimmt Aufgaben des Bundes im Bereich der Kartographie und Geodäsie wahr, wobei für das Seekartenwesen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig ist.
Größere Kommunen unterhalten häufig ein eigenes Vermessungsamt zur Wahrnehmung kommunaler Vermessungsfachaufgaben (z. B. für Ingenieurvermessungen oder zur Führung von Geoinformationssystemen), wobei je nach Bundesland das Liegenschaftskataster von einer staatlichen Behörde des Bundeslandes geführt wird (Beispiel: Landesvermessungsämter in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt). In einer Reihe von Bundesländern sind die Aufgaben der Führung des Liegenschaftskatasters kommunalisiert, d. h. als Aufgabe auf die kommunalen Vermessungsämter übertragen worden (Beispiel: Nordrhein-Westfalen, Brandenburg).
Mehrere Länder haben die bisherige Bezeichnung aufgehoben und andere Bezeichnungen gefunden, die meist den Wortstamm Geo- enthalten (z. B. Amt für Geoinformation).
An den hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Liegenschaftskatasters wirken – bis auf das Bundesland Bayern – die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure mit.
Nach dem Grundgesetz sind für das amtliche Vermessungswesen die Länder zuständig. Dies hat zur Folge, dass die Vermessungs- und Katasterverwaltungen von Land zu Land unterschiedlich organisiert sind.
Die durchzuführenden Aufgaben sind, auch bei unterschiedlichen Bezeichnungen, recht ähnlich:
Dazu zählt im Detail:
Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind heute Datenbankabfragen zu Flurstücken aus ALKIS und werden automatisch erstellt. Das Liegenschaftskataster beschreibt die Grundstücke mit ihrem raumbezogenen bzw. katasterrelevanten Attributen (Flurstück) und ist insofern vom Grundbuch, das vorrangig Eigentums- und sonstige Rechtsverhältnisse dokumentiert, zu unterscheiden.
Das Katasterkartenwerk (Flurkarten) wurde meist im Maßstab 1:500 bis 1:2500 (im Hochgebirge auch 1:5000) angelegt. Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweilige amtliche Lagebezugssystem der Landesvermessung.
Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wurde auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt. Sie entsteht nicht mehr als kartographisches Produkt, sondern wird aus den in den Datenbanken des Liegenschaftskatasters gespeicherten Objekten automatisch generiert. Allerdings liegt die ALK in vielen Bundesländern noch nicht flächendeckend mit ausreichender Genauigkeit vor (z. B. wenn sie durch graphische Digitalisierung erzeugt wurde), um als Grundlage für Katastervermessungen (Katasternachweis) zu dienen, sodass häufig noch auf analoge Unterlagen (Karten, Risse, Messurkunden) zurückgegriffen werden muss.
Katastervermessungen (Grundstücksvermessungen, Liegenschaftsvermessungen) dienen meist der Überprüfung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) einschließlich der Abmarkung, der Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.
In Bayern wurden früher Feldgeschworene mit der Vermessung betraut. Bis heute sind Angehörige dieser Gruppe in Bayern mit der Abmarkungshandlung in enger Zusammenarbeit mit den Vermessungsämtern beschäftigt. Neben den Katasterverwaltungen sind in allen Ländern mit Ausnahme Bayerns auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit der technischen Vermessung und Dokumentation der Messergebnisse beauftragt.
Über die eigentliche Katastervermessung hinaus haben Vermessungsämter auch Aufgaben in der Grundlagenvermessung zu erfüllen und das Festpunktnetz (Fix- und Einschaltpunkte des Vermessungsnetzes) intakt zu halten. Diese Aufgabe verliert jedoch mit dem fortschreitenden Einsatz der Satellitenmesstechnik (z. B. mittels GPS bzw. SAPOS) zunehmend an Bedeutung.
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder Länder: Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen