Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: LSAVerf) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt als verfassungsgebende Landesversammlung am 16. Juli 1992 beschlossen. Wie alle deutschen Landesverfassungen entspricht auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates“.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Provinz Sachsen-Anhalt (bis Oktober 1946: Provinz Sachsen) aus den beiden preußischen Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, dem Freistaat Anhalt (um Dessau) und einigen weiteren Gebieten. Im Prozess der Auflösung Preußens, die im Februar 1947 durch Verkündung des alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 46 ihren Abschluss fand, verkündete die Provinz Sachsen-Anhalt am 10. Januar 1947 ihre eigene Landesverfassung. Am 21. Juli des Jahres erhielt die Provinz den Namen Land Sachsen-Anhalt, die bis zur Auflösung der Länder am 25. Juli 1952 geltende Verfassung hieß damit Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.[1]
Rund 40 Jahre nach der Auflösung des damaligen Landes Sachsen-Anhalt und der damit einhergehenden Außerkraftsetzung der Verfassung hat sich das 1990 wiederbegründete Land Sachsen-Anhalt eine neue Verfassung gegeben.
Zu einer umfassenden Parlaments- und Verfassungsreform, bei der auch die Staatsziele angepasst wurden, kam es 2020.
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