Sturmfreiheit steht für:
- im Festungsbau ursprünglich die Eigenschaft einer Burg oder Festung, gegen das Eindringen eines Angreifers (den Sturmangriff, das Erstürmen) gesichert zu sein
- in der Umgangssprache das Unbeobachtetsein von Erwachsenen, Vorgesetzten oder sonstigen Respektspersonen („sturmfreie Bude“)
Siehe auch:
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