Die Bewaffnete Macht wurde am 5. März 1867 nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich errichtet. Heer und Kriegsmarine waren nun nicht mehr Institutionen eines Einheitsstaates, sondern der neuen Doppelmonarchie, die aus zwei gleichberechtigten Teilen bestand: dem Kaisertum Österreich (Cisleithanien) und dem diesem nicht mehr untergeordneten, aber in Realunion verbundenen Königreich Ungarn (Transleithanien). Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns wurden gebildet von der Gemeinsamen Armee zusammen mit der k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr). Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Streitkräfte von Österreich-Ungarn. Bis zum Jahr 1889 trugen die Streitkräfte, wie vor 1867, das Prädikat k.k. (kaiserlich-königlich, seit 1867 für eine gemeinsame Institution beider Reichshälften eigentlich irreführend). Erst auf ausdrücklichen Wunsch Ungarns wurde mit dem Gesetz vom 11. April 1889 die Bezeichnung k.u.k. auch für das Heer eingeführt. Die Landstreitkräfte erlebten von 1867 bis 1914 nur einen Ernstfall: den Feldzug in Bosnien und Herzegowina nach der vom Berliner Kongress 1878 bewilligten Okkupation. Der Einsatz ergab sich, weil ein bewaffneter Widerstand zu überwinden war. 1908 wurden Teile der Gemeinsamen Armee zur Niederschlagung des Aufstandes in Bosnien-Herzegowina mobilisiert.
In Hinblick auf den ausbrechenden Ersten Weltkrieg wurde von Kaiser Franz Joseph I. ein Armeeoberkommando unter Erzherzog Friedrich von Österreich-Teschen als Oberkommandant und Franz Conrad von Hötzendorf als Generalstabschef eingerichtet. Die Bewaffnete Macht stellte zusammen mit dem Deutschen Heer die Hauptstreitkräfte der Mittelmächte im Ersten Weltkrieg dar, welche der militärische Kontrahent der Entente waren. Die Streitkräfte von Österreich-Ungarns waren teilweise auf die Unterstützung des Deutschen Heeres angewiesen, insbesondere nach der für sie verheerenden Brussilow-Offensive. Der Kriegseintritt Italiens 1915 stellte die Streitkräfte von Österreich-Ungarn ebenfalls vor schwierige Aufgaben. Als letzte Schlacht des Ersten Weltkriegs wurde vom 24. Oktober 1918 bis zum 3. bzw. 4. November 1918 die Schlacht von Vittorio Veneto oder Dritte Piaveschlacht ausgetragen, die mit der Niederlage Österreich-Ungarns endete. Die Streitkräfte von Österreich-Ungarn bestanden je nach Sichtweise bis zum Zerfall der Doppelmonarchie (Austritt der ungarischen Truppenteile am 31. Oktober 1918) und dem Ende des Ersten Weltkrieges (11. November 1918).
Teilstreitkräfte
Landstreitkräfte
Als Novum in der Militärgeschichte bestand seit dem sogenannten Ausgleich von 1867 das Heer aus drei nebeneinander bestehenden Truppenkörpern mit jeweils eigener Verwaltung.
Übernahm den Oberbefehl 1916 von Erzherzog Friedrich. Ernannte am 3. November 1918 Hermann Kövess auf Wunsch von GeneralArthur Arz zum neuen Oberkommandierenden. Demobilisierte am 6. November die Armee und vergab am 31. Oktober die Kriegsflotte an den südslawischen Staat. Ebenso verlor er am 31. Oktober 1918 (Zerfall der Doppelmonarchie) das Kommando über die ungarischen Streitkräfte.
Übte das Amt 25 Jahre lang aus. War enger Vertrauter von Kaiser Franz Joseph I. Unter seiner Leitung wurde der Generalstab de facto zum Oberkommando der Streitkräfte.
Erklärte, dass das Militär, nach dem Beitritt der USA in die Entente keine Chancen mehr auf Siege hätte. Riet Kaiser Karl zum Waffenstillstand. Empfahl dem Kaiser Hermann Kövess zum neuen Oberkommandierenden zu machen.
Das Armeeoberkommando wurde am 31. Juli 1914 von Kaiser Franz Joseph I., in Hinblick auf den Ersten Weltkrieg errichtet. Es wurde vom Kaiser oder vom Armeeoberkommandant geleitet. Das Armeeoberkommando stellte nach seiner Errichtung 1914 die Befehlszentrale für die gesamte Bewaffnete Macht dar. Es bestand bis zum Zerfall der Doppelmonarchie im Herbst 1918.
Das Kriegsministerialgebäude am Stubenring in Wien, 1913–1918 Sitz des Ministeriums
Das k.u.k. Kriegsministerium war von 1867 bis 1918 oberste Verwaltungsinstanz der Gemeinsamen Armee und der k.u.k. Kriegsmarine.
Das Ministerium wurde im Schematismus unter dem Oberbegriff Zentralleitung und Militärbehörden geführt. An der Spitze stand der k.u.k. Kriegsminister der dem Oberkommandierenden unterstand und vom Monarchen ernannt und enthoben wurde.
k.u. und k.k. Ministerien
Für die „königlich ungarische Landwehr“ war das k.u. Honvédministerium und für die „kaiserlich königliche Landwehr“ das k.k. Ministerium für Landesverteidigung zuständig. Beide Truppenteile unterstanden somit nicht dem k.u.k. Kriegsministerium.
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