Das Recht der Staatsangehörigkeit in der anglophonen Karibik (British West Indies oder allgemeiner Commonwealth Caribbean) steht in der Tradition des Mutterlandes. Die Gesetze der einzelnen unabhängig gewordenen Inseln Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Jamaika, St. Kitts und Nevis, Saint Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und Trinidad & Tobago sind bis heute stark davon geprägt und unterscheiden sich im Kern wenig. Mit behandelt werden auch die verbliebenen britischen Überseegebiete in der Karibik und Bermuda. Zwar richtet sich deren Staatsangehörigkeitsrecht nach dem britischen, sie haben jedoch alle unterschiedliche Vorschriften für lokale Zugehörigkeiten, die volle Bürgerrechte vermitteln. Nicht mit abgehandelt werden hier Britisch-Guayana, unabhängig seit 1966 als Guyana und Britisch-Honduras, unabhängig seit 1981 als Belize.
Wie in der Tradition des Common-Law-Rechtsraums üblich dient die Geburtsurkunde als Nachweis des Staatsangehörigkeitsanspruchs, da alle Länder dem Geburtsortsprinzip (ius soli) ein starkes Gewicht beimessen.
Alle britischen karibischen Besitzungen waren Kolonien,[1] ihre Bewohner somit “British Subjects”, nicht wie die Untertanen in Protektoraten oder den indischen Fürstenstaaten “British Protected Persons”.[2] Zuwanderer mit letzterem Status fanden sich zur Unabhängigkeit vor allem in Trinidad.
Einheitlich für das gesamte Empire definierte der British Nationality and Status of Aliens Act 1914, in Kraft zum Jahresbeginn 1915, den Status eines, theoretisch überall gleichberechtigten, britischen Untertanen (“British subject”).
Die Ratifizierung der drei Haager Verträge zur Staatsangehörigkeit in den 1930er Jahren wurde auf alle Kolonien ausgedehnt.
Der British Nationality Act 1948 schuf die Grundlage, auf der die Dominions eigene Staatsangehörigkeiten einrichteten.[3][4] Er blieb für alle Kolonien und Schutzgebiete maßgebend. Die Änderung des Begriffs “British subject” in “Commonwealth Citizens” (CUKC) war anfangs eine semantische, um den Sensibilitäten der neu unabhängigen Staaten des indischen Subkontinents Rechnung zu tragen. Seit Beginn der 1960er wurde die bisherige Gleichberechtigung immer mehr eingeschränkt.
Durch mehrere Gesetze für das Mutterland 1965–71[5] wurde den CUKCs eines der Grundrechte jeder Staatsangehörigkeit entzogen – das Recht auf Einreise und Aufenthalt im eigenen Land, das heißt Großbritannien und Nord-Irlands. Zunächst zielten die Zuwanderungskontrollen gegen “WOGs” vom indischen Subkontinent. Die freie, massenhafte Zuwanderung wurde auch für Westinder 1971 abgeschafft.
Durch den British Nationality Act 1981[6] wurden die kolonialen Untertanen, auch wenn sie im Mutterland lebten, vom “British Citizen” getrennt.
Einzelne Kolonien hatten lokale Einbürgerungsregeln erlassen. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte man die verschiedenen Inseln gruppiert zu den Kolonien der “British Windward Islands” und “British Leeward Islands” zusammengefasst.[7] Bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert hatte es Pläne gegeben, die “West Indies Colonies” zu einer Föderation unter einem einzigen Gouverneur zusammenzuschließen.[8] Die meisten Inseln waren im geringen Umfang selbstverwaltend, sie hatten einen Rat (“Council”) mit Mitspracherechten in lokalen Fragen.
In den 1950er Jahren plante man in Whitehall staatsrechtliche Experimente, deren Ziel es war, föderale Bundesstaaten in den Kolonien zu erhalten.
Die aus zwölf „Provinzen“ bestehende Westindische Föderation bestand nur 1958 bis Mai 1962[9] als die beiden mit zusammen 78 % der Bewohner bevölkerungsreichsten Glieder, nämlich Jamaika und Trinidads & Tobago als unabhängige Staaten ausschieden.[10] Überbleibsel dieser Zeit sind der East Caribbean Dollar und das West Indies Cricket Team.
Antigua, Dominica, Grenada, Saint Christopher-Nevis-Anguilla, Saint Lucia und Saint Vincent wurden 1967 als „assoziierte Staaten“ dem Vereinigten Königreich verbunden.[11][12] Für deren Einwohner, so sie CUKCs waren, wurde der Status “United Kingdom, Associated States and Colonies” geschaffen. Alle dieser Inseln wurden zu verschiedenen Zeitpunkten unabhängig,[13] behielten jedoch den gemeinsamen obersten Gerichtshof, heute Eastern Caribbean Supreme Court genannt. Als Revisionsgericht entscheidet er auch in Staatsangehörigkeitssachen.[14]
Bis heute erhalten blieb im Recht die Unterscheidung, ob die Staatsbürgerschaft durch Geburt (im Inland), Abstammung (“by descent”[15]) oder Einbürgerung (“by naturalization”) erworben wird. Bestimmungen, die uneheliche Kinder benachteiligen oder noch nicht die volle Gleichberechtigung der Frau brachten finden sich in vielen Gebieten, sie wurden oft erst nach dem Jahr 2000 geändert.
Fast alle Territorien erlauben die vereinfachte Einbürgerung von “Commonwealth Citizens” (CUKC), teilweise einschließlich Iren. In neuerer Zeit spricht man von “Schedule 1”, dem Anhang des Gesetzes, in dem die Länder des Commonwealth aufgeführt sind.
Der übliche Ablauf zur Gewährung der Unabhängigkeit war es, auf einer Konferenz der Kolonialbeamten und Politiker der jeweiligen Insel in London eine (neue) Verfassung vorzubereiten oder zu erarbeiten.[16] Für die seit den 1970ern unabhängig gewordenen Inseln unterscheiden sich die staatsangehörigkeitsrechtlichen Übergangsbestimmungen, die darin eingearbeitet wurden, wenig. Viele Vorschriften der britischen Staatsangehörigkeitsgesetze 1948 und 1981 wurden überall wortgleich übernommen.[17]
Hinsichtlich der Einbürgerungsvorschriften wurden die britischen von 1948 fast immer übernommen. Das bedeutet „guter Charakter“ (d. h. keine oder nur geringe Vorstrafen), und Erfüllung einer Mindestwohnsitzdauer, wobei die letzten zwölf Monate durchgehend im Lande zu verbleiben war. Normalerweise sind die Anträge vor einem Notar oder “justice of the peace” zu beglaubigen. Einzubürgernden verlangt man die Leistung eines Treueeids ab, auf den bei bisher britischen Untertanen manchmal verzichtet wird.
Mit Ausnahme der Bahamas erwirbt man die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (ius soli), auch wenn beide Eltern Ausländer sind. Dazu gehörten u. a. die Regelungen, dass Geburt an Bord oder Flugzeug der im Inland gleichgestellt ist; Beamte, die für die Regierung im Ausland tätig sind, gelten als im Inland lebend. Allgemein gilt der Ausschluss von den ius soli-Bestimmungen von Kindern von Diplomaten oder männlichen Besatzungssoldaten.[18]
Ebenfalls übernommen wurde die Unterscheidung zwischen Einbürgerung und dem erleichterten Antragsverfahren (“by registration”), das oft auf einem Rechtsanspruch beruht. Auch derartige Neubürger der Inselstaaten müssen meist einen Treueeid leisten.
Der „gute Charakter“ als Einbürgerungsvoraussetzung bedeutet normalerweise keine Verurteilung zu mehr als einem Jahr Gefängnis und nicht in Konkurs bei Antragstellung. Von internationaler Praxis weicht ab, dass kaum eines der Länder von Einbürgerungskandidaten den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts verlangt. Bei Betrug oder Falschangaben können Einbürgerungen widerrufen werden. Volljährig ist man mit 18, auf den Bahamas und Barbados mit 21 Jahren.
Alle Länder erlauben die Aufgabe ihrer Staatsbürgerschaft, normalerweise um eine andere annehmen zu können. Der Entzug ist möglich bei Eintritt in eine fremde Wehrmacht, Hochverrat bzw. Illoyalität gegenüber dem Monarchen/der Regierung, oder (ungenehmigtem) Dienst als Beamter einer fremden Regierung.
Bei Findelkindern wird normalerweise Inlandsgeburt und somit ius soli-Erwerb angenommen.
Die wenigsten der Inselstaaten sind den Staatenlosenkonventionen[19] beigetreten. Granada, St. Lucia und Barbados haben die Genfer Flüchtlingskonvention nicht gezeichnet, sind aber der amerikanischen Menschenrechtskonvention beigetreten.[20] Dementsprechend fehlen erleichternde Vorschriften für diesen, zugegebenermaßen im Kontext sehr kleinen, Personenkreis[21][22][23] in den jeweiligen Staatsangehörigkeitsgesetzen.
Die Verfassung[24][25][26] verlieh die neue Staatsangehörigkeit allen denjenigen CUKCs, die vor der Unabhängigkeit auf den Inseln geboren oder eingebürgert gewesen waren. Dazu Kinder und Ehepartner (auch Witwen) der wie vor Qualifizierten. Ebenso Personen mit mindestens einem Großelternteil, die die Bedingungen erfüllt hatten/hätten.
Bei Inlandsgeburt gilt ius soli, bei Auslandsgeburt wird die Staatsbürgerschaft nur in der ersten Generation weitervererbt. Uneheliche, minderjährige Kinder einer ausländischen Mutter werden durch Vaterschaftsanerkennung oder Legitimation automatisch Staatsangehörige. Durch Adoption werden Minderjährige automatisch Staatsbürger, wenn der Adoptivvater diesen Status hat.[27]
Durch Registrierung, als Rechtsanspruch, können Bürger werden:
Anträge reicht man im Passport Office ein.
Staatsbürgern ab Geburt kann diese Eigenschaft nicht aberkannt werden.
Die Verfassung[28] verlieh die neue Staatsangehörigkeit allen denjenigen CUKCs mit “Bahamian status”,[29] die vor der Unabhängigkeit auf den Inseln geboren oder eingebürgert gewesen waren – letzteren jedoch nur dann, wenn sie am 9. Juli 1974 hier wohnten. Außerdem CUKCs, die nicht Bahamian waren, sofern sie sechs Jahre hier gelebt hatten. Im Ausland geborenen Bahamaern nur, wenn ihr Vater den Status hatte.
Bei Geburt im Inland wird man Bahamaer falls mindestens ein Elternteil Staatsangehöriger ist. Bei unehelicher Auslandsgeburt erfolgt dies nicht automatisch, wenn nur die Mutter Staatsangehörige ist.[30] Diese Kinder haben ihren Anspruch vor dem 21. Geburtstag anzumelden. Doppelstaatler ab Geburt müssen ggf. vor ihrem 21. Geburtstag für die bahamaische optieren.
Uneheliche, minderjährige Kinder einer ausländischen Mutter werden durch Vaterschaftsanerkennung oder Legitimation automatisch Staatsangehörige. Durch Adoption werden Minderjährige automatisch Staatsbürger, wenn der Adoptivvater diesen Status hat.
Die bahamaische Staatsbürgerschaft geht bei Annahme einer fremden automatisch verloren; nach dem 21. Geburtstag ist doppelte Staatsbürgerschaft verboten.
Anträge werden innerhalb 3–4 Wochen beschieden.
Gemäß der Verfassung wurden zum 30. November 1966 alle auf der Insel lebenden CUKCs Barbadier.[32]
Im Ausland geborene uneheliche Kinder werden nur dann per Abstammung Barbadier, falls die Mutter auf der Insel geboren wurde.[33] Uneheliche, minderjährige Kinder einer ausländischen Mutter werden durch Vaterschaftsanerkennung oder Legitimation automatisch Staatsangehörige. Durch Adoption werden Minderjährige automatisch Staatsbürger, wenn der Adoptivvater diesen Status hat.
Durch Registrierung können Bürger werden:
Ermessensentscheidungen müssen nicht mit einer Begründung versehen werden, Widerspruch ist nicht zulässig.
Zur Unabhängigkeit wurde jeder auf der Insel geborene oder seit 1948 eingebürgerte CUKC zum Dominicaner. Dies galt auch bei Auslandswohnsitz, sofern ein Elternteil den Status nach vorstehendem erwerben würde. Dazu Kinder und Ehepartner (auch Witwen) der wie vor Qualifizierten. Außerdem andere CUKCs, sofern sie die sieben Jahre vor der Unabhängigkeit hier gewohnt hatten.[34]
Bei Auslandsgeburt wurde die Staatsangehörigkeit anfangs nur über den Vater vererbt.[35] Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist nur in der ersten Generation möglich. Adoptierte Kinder werden nur dann automatisch Staatsbürger, wenn ein Adoptivelternteil Dominicaner ab Geburt ist.
Durch Registrierung, als Ermessensentscheidung, können Dominicaner werden:
Beim Verlust der Staatsbürgerschaft, wegen Annahme einer fremden gilt noch das Prinzip der Familieneinheit, d. h. beim Ausscheiden sind Ehefrau und minderjährige Kinder automatisch mit betroffen.
Staatsangehörigkeitsfragen Grenadas[38] regelt Chapter VII der Verfassung 1973.[39] Die nördlichen Grenadinen[40] wurden 1979 an St. Vincent abgetreten.
Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist nur in der ersten Generation möglich. Durch Adoption werden Minderjährige automatisch Staatsbürger, wenn mindestens ein Adoptivelternteil diesen Status hat.
Zuständig ist das “Department of Home Affairs in the Office of the Prime Minister”. Einen weiten Ermessensspielraum für Erleichterungen hat der Minister bei anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen, sofern diese „guten Charakters“ sind.
Einbürgerungen können rückgängig gemacht werden, falls der Neubürger (auch Investor) innerhalb fünf Jahren zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird. Dies selbst dann wenn Staatenlosigkeit eintreten würde.
Jamaikaner wurde bei Unabhängigkeit 1962[41][42][43] alle am 6. August 1962 auf der Insel Wohnende, der hier auch geboren worden war. Dazu weltweit Kinder in Jamaika geborener Väter. Staatsbürgern ab Geburt kann diese nie entzogen werden.
Durch Adoption werden Minderjährige automatisch Staatsbürger, wenn mindestens ein Adoptivelternteil diesen Status hat.
Als Bearbeitungszeitraum wird 2023 ca. 24 Monate angegeben.
Die Verfassung[44] verlieh die neue Staatsangehörigkeit allen vor dem Unabhängigkeitstag britischen Bürgern, die auf den Inseln geboren oder eingebürgert gewesen waren. Dazu Kinder und Ehepartner der wie vor Qualifizierten. Ebenso Personen mit mindestens einem Großelternteil, die die Bedingungen erfüllt hatten/hätten. Britische Staatsbürgerschaft blieb erhalten, British Dependent Territories citizenship ging verloren, wenn keine Bindung zu den Inseln bestand.
Ein detailliertes Staatsangehörigkeitsgesetz erging 1984.[45] Mehrstaatlichkeit ist erlaubt.
Uneheliche, minderjährige Kinder einer ausländischen Mutter werden durch Vaterschaftsanerkennung oder Legitimation automatisch Staatsangehörige. Durch Adoption werden Minderjährige automatisch Staatsbürger, wenn mindestens ein Adoptivelternteil diesen Status hat.
Mehrfache Staatsangehörigkeit ist uneingeschränkt gestattet.
Lucianer wurde laut Verfassung[46] bei Unabhängigkeit automatisch jeder auf der Insel Geborene, der den Status eines CUKC innehatte. Dies galt auch für ausländische Ehefrauen/Witwen derart Qualifizierter sowie für im Ausland lebende minderjährige Kinder von Personen, die ex lege Lucianer geworden waren.
Es gilt uneingeschränktes ius soli. Die Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist nur in der ersten Generation möglich. Sie konnte von Anfang an über jeden Elternteil erfolgen.
Mehrstaatlichkeit ist erlaubt für CUKCs und “British Protected Persons” bzw. dem jeweiligen Nachfolgestatus sowie Iren.
Es gibt keine Schutzvorschrift zur Verhinderung von Staatenlosigkeit bei Aufgabe oder Entzug der Staatsbürgerschaft.
Anträge werden gewöhnlich innerhalb zwei Monaten beschieden. Zuständig ist die “Citizenship Unit – Ministry of Home Affairs”.
St. Vincent war mit Unterbrechungen seit 1722 britisch,[47] ab 1969 assoziierter Staat.[48] Die Grenadinen gehörten bis 1979 zu Grenada.
Vincenter wurden laut Verfassung[49] bei Unabhängigkeit 1979 alle vor dem Unabhängigkeitstag britischen Untertanen (CUKCs), die auf den Inseln geboren oder eingebürgert gewesen waren. Dazu Kinder und Ehefrauen/Witwen der wie vor Qualifizierten.
Es gilt uneingeschränktes ius soli. Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist nur in der ersten Generation möglich. Mehrfache Staatsangehörigkeit ist unbeschränkt möglich.
Gebürtigen Vicentern kann die Staatsangehörigkeit nie entzogen werden. Die Aufgabe der Staatsangehörigkeit ist nicht möglich, wenn sich St. Vincent im Krieg mit dem Aufnahmeland befindet. Eingebürgerten kann die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden, falls sie fünf Jahre im Ausland leben.
Zuständig ist das “Office of the Prime Minister”.
Für die Definition eines Staatsbürgers griff man in der Verfassung 1976 auf die älteren Regeln zurück.[50] Es galt laut Verfassung 1976 uneingeschränktes ius soli.
Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist nur in der ersten Generation möglich. Ein entsprechendes “certificate of citizenship” muss vor dem 19. Geburtstag beantragt werden. Uneheliche, minderjährige Kinder einer ausländischen Mutter werden durch Vaterschaftsanerkennung oder Legitimation automatisch Staatsangehörige. Im Ausland 1962–77 geborene Kinder trinidadischer Mütter hatten die Staatsangehörigkeit ab Geburt nicht erhalten. Mit Inkrafttreten der neuen Verfassung wurden sie rückwirkend eingebürgert.
Doppelte Staatsbürgerschaft ist seit 1988 für Gebürtige zulässig[51] oder wenn der Staatsbürger durch Heirat automatisch die seines ausländischen Partners erhält. Ansonsten geht die Staatsbürgerschaft bei Annahme einer fremden automatisch verloren.
Die Staatsangehörigkeit geht für Eingebürgerte automatisch verloren wenn eine andere angenommen wird, außer eine solche Verleihung erfolgt wegen Heirat. Auf Antrag kann der Minister die Wiederaufnahme ehemaliger Staatsangehöriger gestatten, sofern der Antragsteller kein Gewohnheitsverbrecher (“habitual criminal”) o. ä. ist.
Zuständig ist das Ministry of National Security.
Die meisten der kleinen Inselstaaten erlauben, dem Vorbild Liechtensteins und Haitis in den 1940ern folgend, den direkten Erwerb der Staatsangehörigkeit als sogenannte “Citizenship by Investment”, beispielhaft St. Kitts und Nevis. Auf Dominica heißt dies “economic citizenship programme”.[52] Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und kostenpflichtig eine von der jeweiligen Regierung konzessionierte Agentur einschalten. Preise und Verpflichtungen sind unterschiedlich, vielfach genügt der Kauf von Wohneigentum. Minderjährige Kinder und Ehepartner sind normalerweise mit erfasst, für sie wird aber eine zusätzliche Gebühr fällig. Einige Länder gestatten auch Eltern oder Großeltern im Rentenalter. Nur Grenada verlangt, dass Antragsteller tatsächlich im Lande leben und eine Daueraufenthaltserlaubnis haben.
Es gelten die jeweiligen britischen Staatsangehörigkeitsgesetze.
Die eingeborenen Bewohner, die nicht “British Citizens”, sondern nach 1948 CUKCs waren, erhielten als meist Nicht-Weiße per Gesetzesänderung 1981[53] zum 1. Jan. 1983 den minderwertigen Status der British Dependent Territories citizenship (BDTC).[54]
Durch den Nationality, Immigration and Asylum Act 2002 wurden fast alle BDTC zu britischen Vollbürgern, bzw. man gab ihnen den Rechtsanspruch sich als solche registrieren zu lassen. Parallel dazu erhielten die Bewohner der Überseegebiete den neuen Status “British Overseas Territories citizen”.[55]
Erst der Nationality and Borders Act 2022 beendete die letzten Reste der Benachteiligung für unehelich geborenen Kinder.[56] Allerdings hatten die meisten Selbstverwaltungsorgane der Überseegebiete solches schon in ihre lokalen Regeln aufgenommen.
Für alle diese Kolonien hat man einen lokalen Zugehörigenstatus (“belonger”) geschaffen. Nur mit diesem darf derjenige, der “sufficiently indigenous to the Territory” ist, die vollen Bürgerrechte ausüben. Gemeinsam ist diesen, dass man “Belonger” durch Geburt wird. Ein späterer Erwerb bedarf regelmäßig deutlich längerer Anwartzeiten als eine Einbürgerung als BOTC. Welche Art Staatsangehörigkeit und somit Reisepässe Bewohner erhalten, richtet sich nach den erwähnten Gesetzen, nicht dem Zugehörigenstatus.
Unterschiedliche Regelungen bestehen 2023 noch hinsichtlich der Anerkennung der Homo-Ehe und damit der ggf. möglichen erleichterten Einbürgerung eines Partners.[57]
Anguilla war bis 1980 Teil von St. Christopher-Nevis-Anguilla[58] jedoch schon seit 1967 weitgehend selbstverwaltend.[59] Man wollte dann nicht mit den anderen beiden Inseln unabhängig werden.[60]
Der “Belonger”-Status wurde 2019 zu Anguillan umbenannt.[61] Um ihn auf Antrag zu erwerben, muss man 15 Jahre auf der Insel wohnen oder seit drei Jahren hier mit einem Einheimischen verheiratet sein. Über die Hälfte der Bevölkerung sind Migranten.
Um den Status eines “Bermudian” erhalten zu können, muss man fünf Jahre im Lande, unbescholten und solvent sein. Für Ehepartner ist die Wartezeit nur zwei Jahre.
Regelungen traf man in der Virgin Islands Constitution Order, 1976.[62]
Im Oktober 2022 wurde angekündigt, die Anwartzeit auf den “Belonger”-Status von zwanzig auf zehn Jahre zu senken. 2019 hatten geschätzt 34 % der knapp 30000 Bewohner diesen Status.
Zuständig ist das Standesamt (“Civil Registry”).
Die Kaimaninseln waren 1863–1958 Jamaika unterstellt.
Einbürgerung als BOTC sind nach fünf Jahren Wohnsitz (Ehepartner nur 3 Jahre) mit mindestens einem Jahr Daueraufenthaltserlaubnis möglich. Man kann den “Belonger”-Status (“Caymanian”) nach fünfzehn Jahren legalem Aufenthalt beantragen (Ehepartner nach 7 Jahren). Sollte es sich beim Partner um einen Eingebürgerten (“naturalisation” oder “registration”) handeln, dann frühestens fünf Jahre nach diesem Verwaltungsakt.
2021 schätzte man, dass 34.000 der 65.000 starken Wohnbevölkerung “Belonger” waren.
BDTC von Montserrat wurde zum 1. Januar 1983 wer hier vor dem Stichtag geboren oder eingebürgert worden war. Außerdem wer, unabhängig vom Geburtsort, als eheliches Kind, einen hier geborenen Vater hatte, der am Geburtstag des Kindes CUKC war. Außerdem Ehefrauen eines wie vor Qualifizierten.
Wer den Status eines Montserratian hat oder erhalten kann, ist in der Verfassung geregelt.[63] Seit 1982 erhielt den Zugehörigenstatus jeder auf der Insel als eheliches Kind Geborene, wenn der Vater den Status hatte oder Daueraufenthaltsrecht.
Die diskriminierenden Bestimmungen bezüglich unehelicher Geburt und Statusvererbung über die Mutter wurden zum 1. Juli 2006 aufgehoben. Benachteiligte können erst seit 2022 nachträglich auf gebührenpflichtigen Antrag (“registration”) den Status erwerben.
Einen Antrag stellen darf man nach einem Jahr im Besitz einer Daueraufenthaltserlaubnis, die nach fünf bis acht Jahren erhältlich ist. Ehepartner dürfen nach drei Jahren Ehe und Wohnsitz Montserratiner werden.
Die Volkszählung 2018 fand 4649 Einwohner, von denen etwa siebzig Prozent hier geboren waren. Schon 2001 wohnten fast 8000 Montserratiner in England.[64]
1799 von den Bahamas mit verwaltet. 1843–73 eigene Kolonie,[65] dann bis 1958 Jamaika unterstellt.
Der “Belonger”-Status wurde 2011 zum “Turks and Caicos Islander Status” umbenannt.[66] Der Kreis derer, dem er wegen „Verdiensten“ wirtschaftlicher oder sozialer Art verliehen werden kann, wurde ausgeweitet.
Ab Geburt Turks and Caicos Islander wird man, wenn man auf den Inseln geboren ist und ein Elternteil diesen Status hat. Bei Auslandsgeburt (oder Adoption) wenn ein Elternteil diesen Status hat und mindestens ein Großelternteil auf den Inseln geboren worden war. Beantragen kann man den Status als „BOTC der Turks and Caicos Islands“ nach mindestens fünf Jahren Wohnsitz mit Daueraufenthaltserlaubnis oder als British Citizen bzw. BOTC nach zehn Jahren Wohnsitz, in beiden Fällen ohne Haftstrafe oder Privatinsolvenz.
Laut Volkszählung 2012 hatten 12.239 der 31.458 Einwohner “Belonger”-Status.[67]
Abgesehen von den Sonderfällen Montserrat, wo die Bevölkerung nach Vulkanausbruch abgesiedelt wurde[64] und St. Kitts, leben 35–40 % der Staatsbürger der kleinen Inselstaaten im Ausland. Bemerkenswert ist, dass 75–80 % der Westinder mit tertiärer Bildung auswandern, wobei die Geschlechterverteilung 2000 bei 100 Frauen zu 82 Männern lag.
In St. Kitts-Nevis lag schon in den 1960er und 1970er Jahren die Auswanderungsquote um 42 % über dem natürlichen Bevölkerungszuwachs.[68][69] Zwischen 2010 und 2015 emigrierten über 80.000 Einwohner von dort, so dass im Jahre 2020 zwei Drittel der Staatsbürger im Ausland lebten. Auch inner-karibisch findet Migration statt,[70] so ist der Ausländeranteil auf den Cayman Islands seit 1990 über 40 % und hatte 2000 mit 46 % seinen Zenit erreicht.
Die etwa eine halbe Million Gastarbeiter der “Windrush Generation”, so genannt nach dem Namen eines der ersten Einwandererschiffe, kam 1948–71 nach Großbritannien. Während dieser Zeit wanderte etwa ein Drittel der Bevölkerung Montserrats ab. Für Granada, Dominica[71] und St. Lucia lagen die Quoten bei 9–15 %. In absoluten Zahlen waren die aus Jamaika, Trinidad und Guyana ins Mutterland Ziehenden größer.
Durch das Staatsbürgerschaftsgesetz 1981 wurden viele dieser ausgebürgert ohne sich dessen bewusst zu sein.[72] Zunächst war dies nur für Auslandsreisende von Bedeutung, wenn sie einen Pass beantragten. Regelungen, die 2012 unter Leitung der ausländerfeindlichen Teresa May erlassen worden waren, sollten illegalen Einwanderern u. a. das Recht auf Behandlung durch den NHS verbieten. Tausende seit Jahrzehnten im Lande wohnende wurden, zunehmend nach dem Brexit-Referendum vom Innenministerium (Home Office) aufgefordert schleunigst nachzuweisen, dass sie bei Ankunft das “right of abode” genannte Daueraufenthaltsrecht erhalten hatten. 2018 wurden diese Schikanen als “Windrush-Skandal” bekannt.
Seit den 1990er Jahren sind jedoch die USA und Kanada bevorzugte Zielländer der Abwanderung. Die meisten Auswanderer zogen in die größten Städte, so dass London, New York und Toronto heute die Metropolen mit der größten Diaspora sind.
Bereits zwischen 1900 und 1924 (verschärftes Einwanderungsgesetz) zogen rund 150.000 Bewohner in die USA. Nach der Einwanderungsgesetzesreform 1965, bei der alle Rassenschranken fielen und zeitgleich die Migration nach England schwieriger wurde, sind die USA Hauptziel der Auswanderer.[73]
Die Ausländerstatistik von Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit wies Ende 2022 630 werktätige Jamaikaner, 602 aus Dominica, 67 Antiguer, 49 aus St. Lucia und 20 aus St. Kitts-Nevis nach.