Das Schutzgebiet entstand am 18. Dezember 1979 durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart mit der Schutzgebietsnummer 1082. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 14. Februar 1980 veröffentlicht und trat danach in Kraft. Der CDDA-Code lautet 82494 [1] und entspricht der WDPA-ID.
Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung die Erhaltung des Hanggeländes in seiner landschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit mit seinen prächtigen Felsbildungen aus Kalktuff und der naturnahen, reichen Waldvegetation sowie die Erhaltung des Gebiets mit Felsen, Höhlen und Kapelle wegen seiner landeskundlichen und kulturellen Bedeutung.