In der Grafschaft Pyrmont (die ab 1807 als Fürstentum Pyrmont bezeichnet wurde) bestanden keine Landstände. Erst nach der Märzrevolution 1848 waren jeweils drei Pyrmonter Abgeordnete im Waldeck-Pyrmonter Landtag vertreten. Der Status des Fürstentums Pyrmont in Waldeck-Pyrmont war umstritten. Während der Fürst eine staatsrechtliche Vereinigung anstrebte, scheuten die Stände die gegenseitige Haftung für die Staatsschulden der beiden Teilfürstentümern. Bei den Beratungen über das Staatsgrundgesetz für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont vom 23. Mai 1849 kristallisierte sich daher der Konsens eines gemeinsamen Staates aber getrennte Staatshaushalte heraus. Zur Kontrolle des Pyrmonter Staatshaushaltes wurde daher der Speziallandtag geschaffen, der über das Budgetrecht für den Pyrmonter Staatshaushalt verfügte. Mit dem Wahlgesetz vom 12. Dezember 1848 wurden die Modalitäten der Wahl dieses Speziallandtags festgelegt.
Dieser bestand aus fünf Abgeordneten, die in fünf ein-Personen-Wahlkreisen gewählt wurden. Diese Wahlkreise waren:
Stadt Pyrmont
Oesdorf, Löwensen und Thal
Holzhausen und Hagen
Barsen, Großenberg und Kleinenberg
Neersen und Eichenborn
Die Abgeordneten erhielten zwei Taler Tagegeld.
Am 21. Juli 1849 billigte der Speziallandtag das Verfassungsgesetz und den Staatshaushalt. Bezüglich des Speziallandtags waren im Verfassungsgesetz folgende Regelungen getroffen worden: Er bestand nun aus acht Abgeordneten. Dies waren die drei Vertreter im gemeinsamen Landtag und fünf weitere Abgeordnete, die in den genannten fünf ein-Personen-Wahlkreisen gewählt wurden. Die Wahl der fünf Abgeordneten erfolgte auf vier Jahre, die Vertreter im Gesamtlandtag waren solange Mitglied im Speziallandtag wie sie auch Mitglied im Gesamtlandtag waren. 1852 verabschiedete Fürst Georg Victor die Verfassungsurkunde für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont. Art. 47 dieser Verfassung regelte den Speziallandtag. Änderungen für den Speziallandtag ergaben sich erst durch die Landtagsordnung vom 27. Juli 1854. Danach wurden die fünf Abgeordneten in drei Wahlkreisen gewählt. Ein Abgeordneter wurde von der Stadt Pyrmont gewählt. Je zwei Abgeordnete wurden in den beiden anderen Wahlkreisen gewählt:
Oesdorf, Löwensen, Thal, Holzhausen und Hagen
Barsen, Großenberg, Kleinenberg, Neersen und Eichenborn
Mit Gesetz vom 30. Januar 1864 wurde ein einheitlicher Staatshaushalt geschaffen und der Speziallandtag damit obsolet. Vom 4. bis 9. Januar 1864 tagte der Speziallandtag auf einer außerordentlichen Sitzung ein letztes Mal.