Der Umfang und die Qualifikation der Besatzung richtet sich nach Vorschriften entsprechend dem Fahrtgebiet und Einsatzbereich. Hier werden einige Rollen explizit definiert, während andere Positionen zwar zur Besatzung gezählt werden, aber in den amtlichen Ausführungen keine Erwähnung finden. So richtet sich die deutscheSchiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) von 2013 in § 1 an alle deutschen Kauffahrteischiffe, die die Bundesflagge führen.[2] Dort werden neben dem Kapitän und den Offizieren – je nach Größe des Schiffes – noch Schiffsmechaniker und wachbefähigte Seeleute erwähnt. Spezielle Berufe wie Funker, Schiffsarzt, Matrose, Maschinisten, Elektriker, Köche und Stewards können an Bord sein, sind aber dort nicht weiter geregelt.
Auch für andere Betriebsformen existieren gesetzliche länderabhängige Besatzungsvorgaben, so beispielhaft für die Schiffsführung gewerblich genutzter Sportboote[3] oder den Betrieb von Traditionsschiffen.[4] Die verschiedenen Besetzungsvorschriften sind oft abhängig von der Schiffslänge, dem Fahrtgebiet und täglicher Fahrenszeit. Grundsätzlich gilt, dass die Besatzung so zusammengesetzt sein muss, dass das Schiff unter allen Bedingungen stets sicher geführt werden kann.
Beispiele für Schiffsbesatzungen
Im Laufe der Jahrhunderte wurden verschiedene Anforderungen an die Schiffsbesatzungen gestellt. So war es im Galeeren- oder Segelzeitalter erheblich personalaufwändiger, ein Schiff sicher zu führen und alle für die Fortbewegung notwendigen Schritte einzuleiten, als es für die heutige weitestgehend automatisierte und maschinisierte Schifffahrt erforderlich ist. Darüber hinaus dauerten die Reisen erheblich länger und konnten sich über Monate oder gar Jahre hinziehen, während heutzutage die gleiche Strecke durch den windunabhängigen Maschinenantrieb innerhalb von Tagen oder Wochen bereist werden kann.
Vor diesem Hintergrund sind Schiffsbesatzungen und Schiffe aus damaliger Zeit auch mit einem anderen personellen Mengengerüst ausgestattet gewesen, die zudem in ihren Funktionen komplexe Aufgaben wahrzunehmen hatten. So besaßen die Einhaltung der Borddisziplin, langfristige Bevorratung der Mannschaften, Reparatur und Erhaltung des Schiffes mit Bordmitteln während der Reise eine andere Rolle, als es heute der Fall ist.
Militärische Schiffsbesatzungen unterschieden sich in die Seeleute für den schiffstechnischen Dienst, geführt von nautischen Offizieren, Marineartilleristen für die Bedienung der Schiffsgeschütze und Seesoldaten für den in früheren Zeiten Nahkampf Schiff zu Schiff und die militärische Ordnung an Bord, diese wurden getrennt von der Schiffsbesatzung untergebracht.
Um einen Überblick über Schiffsbesatzungen unterschiedlicher Epochen und einen Einblick in die einzelnen Funktionen an Bord zu geben, sind nachfolgend einige exemplarische Schiffsbesatzungen aufgeführt.[5][6]
Segelkriegsschiff im Jahr 1690
Die funktionelle Zusammensetzung der Schiffsbesatzung eines hamburgischen Segelkriegsschiffes ("Convoyer") aus dem Jahr 1690 ist wie folgt überliefert:[7]
Die Besatzungsmitglieder müssen über ein entsprechendes Befähigungszeugnis bzw. Zertifikate gemäß STCW-Code verfügen. Die Mindestbesatzung eines Schiffes wird in einem Schiffsbesatzungszeugnis festgelegt.
Rémi Monaque: Trafalgar. Édition „Le grand livre de mois“, Paris 2005, ISBN 2-286-01869-3.
Kurt Grobecker: Hamburgs stolze Fregatten gegen die Korsaren – Konvoischiff(f)ahrt im 17. Jahrhundert. Medien-Verlag Schubert, Hamburg 2007, ISBN 978-3-937843-12-4.
Jörgen Bracker (Hrsg.): Hamburg Portrait 1/76, Wapen von Hamburg (III) …ein schwimmender Barockpalast. Museum für Hamburgische Geschichte. Dingwort Verlag, Hamburg-Altona 1976.
Jörgen Bracker: Gottes Freund – aller Welt Feind / Von Seeraub und Konvoifahrt / Störtebeker und die Folgen. Zertani Druckerei und Verlag, Bremen 2001, ISBN 3-9805772-5-2.
Wolfgang Quinger: „Wappen von Hamburg“ I. Ein Konvoischiff des 17. Jahrhunderts. Delius Klasing, Hamburg 1980, ISBN 3-7688-0329-5.
Literatur zu Arbeitsbedingungen in der Berufsgruppe der Seeleute: Siegfried Ehlbeck und Christa Hempel-Küter: "FATIGUE - Die Übermüdung als Sicherheitsrisiko an Bord - Problemskizze - Rechtsgrundlagen - Kommentar" mit einem Vorwort von Frank Müller, Hrsg.: Deutsche Angestellten-Gewerkschaft Bundesberufsgruppe Schiffahrt, Verkehr und Logistik, Selbstverlag, DAG-BBG SVL, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, 1999.
DGUV Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen : Erläuterungen für Sachverständige (inkl. Hinweis auf Rechtsgrundlagen), 2. Aufl. 2016, als Werk in Deutsche Nationalbibliothek – DNB bibliografischer Nachweis unter: http://d-nb.info/1117230961
↑Sehr häufig sind Schifffahrtsnationen im Laufe ihrer Geschichte in Kriege verwickelt worden oder hatten immer wieder mit Piraterieproblemen zu kämpfen, so dass Schiffe oftmals als militärisches Interventionsmittel genutzt wurden. Dies spiegelte sich dann auch oft in der personellen Besetzung des Schiffes wider, was auch in diesem Artikel Berücksichtigung findet.
↑Um nicht nur die Situation in Deutschland darzustellen, sondern auch einen Einblick in ausländische Schiffsbesatzungen zu geben, wurde hier auch eine französische Schiffsbesatzung dargestellt, deren französische Bezeichnungen eigen sind, die sich in der Funktion oder ihrer Aufgabe aber durchaus mit Schiffsbesatzungen anderer Nationen vergleichen lassen.
↑Damalige Hamburger Bezeichnung für Seeleute bzw. Matrosen
↑Einen Büssenschütte(r) würde man nach heutigem Sprachgebrauch als Büchsenschütze bezeichnen, also einen Scharfschützen, der von der Soldatenplattform eines Segelkriegsschiffes aus den Feind bekämpft
↑Der Constabel bevorratet nach Pierer’s Universal-Lexikon S. 164, (Altenburg 1862) in einer speziellen Kammer an Bord des Schiffes das Ladezeug, Geschütztaljen und dergleichen sowie den "Mundvorrath". Er ist Unteroffizier der Schiffsartillerie.
↑nach Pierer’s Universal-Lexikon, Band 15. (Altenburg 1862), S. 155: "Schiemann, auf Kriegsschiffen (ist) ein auf den Bootsmann folgender Unteroffizier, welcher das Tau u. Segelwerk des Fockmastes unter seiner Aufsicht hat; der Schiemanns Mat, gleichsam sein Gehülfe, hat die Aufsicht über das Takelwerk des Bugspriets; die unter dem unmittelbaren Befehl des Schiemmannsmat stehenden u. mit ihm die Wache verrichtenden Matrosen heißen Schiemannsgasten. Die ersteren heißen auch wohl Kabel- od. Bootsmannsgasten, weil der Bootsmann bes. das Tauwerk unter seiner Aufsicht hat. Die geschicktesten unter diesen Matrosen (Marsgasten) werden zum Dienst in den Mastkörben u. zur Regierung der obern Segel etc. bestimmt. Daher Schiemannen, die Takelage u. das Tauwerk ausbessern."
↑Die tabellarisch erfassten französischen Funktionen/Ränge/Dienstgrade lassen sich im Einzelfall nicht ins Deutsche übersetzen. In diesem Fall wird die Begrifflichkeit durch eine Umschreibung erklärt oder durch einen Funktioner/Rang/Dienstgrad definiert, der einer deutschen Definition nahekommt - oder einfach nicht definiert, wenn die Bedeutung unklar ist. Zudem kann es im Laufe der Jahrhunderte Veränderungen bzw. Verschiebungen in den Dienstgraden, Offiziersgraden, Aufgaben u. ä. gegeben haben, die hier ggf. nicht weiter erläutert bzw. berücksichtigt werden. Die Tabelle soll lediglich eine repräsentative Einsichtnahme in die überlieferte Zusammensetzung einer Schiffsbesatzung aus dem Jahr 1805 ermöglichen
↑Der Grad des officier de santé war ein Ergebnis der Reform des medizinischen Systems während der Frühzeit der Napoléonischen Ära. In einem medizinischen Zwei-Klassen-System durchliefen die officiers de santé eine kürzere und wenig spezialisierte Ausbildung, die sie auf die Standardfälle des medizinischen Alltags auf dem Lande vorbereiten sollte. Im Gegensatz dazu deckte die Ausbildung zum regulären Arzt das ganze Spektrum der zeitgenössischen Medizin ab. (Zit. aus: Marc Föcking: Pathologia literalis)