Die Regierung von Mittelfranken gliedert sich in folgende Bereiche:[1]
Präsidium
Bereich 1 (Sicherheit, Kommunales und Soziales)
Bereich 2 (Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr)
Bereich 3 (Planung und Bau)
Bereich 4 (Schulen)
Bereich 5 (Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Bereich 6 (Ernährung und Landwirtschaft)
Gewerbeaufsichtsamt
Aufgaben
Die Regierung ist die Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z. B. Landratsämter).[2]
Die Regierung
bündelt und koordiniert die fachlichen Interessen der bayerischen Staatsministerien auf der Ebene des Regierungsbezirks,
vergibt staatliche Förderung privater und öffentlicher Vorhaben,
ist die staatliche Aufsicht über eine Vielzahl nachgeordneter Behörden und Gebietskörperschaften; sie ist auch Widerspruchsbehörde.
Sie gibt unter anderem das Mittelfränkische Amtsblatt, den Mittelfränkischen Schulanzeiger und die Entscheidungen der Vergabekammer Nordbayern heraus.[3]
↑Walter Schärl: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918 (= Münchener historische Studien. Abteilung Bayerische Geschichte. Band 1). Lassleben, Kallmünz 1955, DNB454302959
↑Julius Meyer, Adolf Bayer: Brügels Onoldina – Heimatkundliche Abhandlungen für Ansbach und Umgebung, Heft II (Lebensläufe, Bürgermeister, Regierungspräsidenten u. a.), C. Brügel & Sohn, Ansbach 1955. S. 107 bis 126.