Der Präsident der Republik Usbekistan ist das Staatsoberhaupt der Republik Usbekistan.
Artikel 89 der usbekischen Verfassung definiert den Präsidenten als Staatsoberhaupt und soll damit das Funktionieren der Staatsmacht sichern.
Artikel 93 definiert folgende Rechte und Pflichten des Präsidenten:
Nach Artikel 94 erlässt der Präsident Verordnungen, Resolutionen und Anordnungen. Verordnungen müssen jedoch nach Artikel 78 vom Parlament ratifiziert werden. Der Präsident kann nach Artikel 95 zusammen mit dem Verfassungsgericht das Parlament auflösen und es werden dann Neuwahlen ausgerufen. Sollte der Präsident nicht mehr in der Lage sein, sein Amt zu führen, muss gemäß Artikel 96 der Vorsitzende des Senats die Geschäfte des Präsidenten übernehmen. Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt wird man lebenslanges Mitglied des Senats. Nach Artikel 10 wird der Präsident vom Volk gewählt und regiert zusammen mit dem Parlament (Oliy Majlis) die Bevölkerung. Das passive Wahlrecht für das Präsidentenamt erhält man als Bürger Usbekistans nach Artikel 90 mit 35, wobei man zehn Jahre in Usbekistan gelebt haben muss. Man darf nur zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten im Präsidialamt bleiben. Ein Präsident darf kein anderes Amt haben oder wirtschaftlich tätig sein, erhält dafür jedoch Immunität. Nach Artikel 77 ernennt der Präsident 16 Senatoren.
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