Dieser Artikel behandelt den Juristen, ehemaligen hessischen Minister und Richter am Bundesverfassungsgericht. Dieser ist nicht zu verwechseln mit Peter Huber (* 1966), ebenfalls Rechtswissenschaftler und seit 2000 Professor an der Universität Mainz.
Nach dem Abitur am Benediktinergymnasium Ettal leistete er seinen Wehrdienst als Reserveoffizieranwärter beim Gebirgsjägerbataillon 231 in Bad Reichenhall ab. Danach studierte er als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Genf. Im Dezember 1987 legte er in München sein zweites Staatsexamen ab. Im gleichen Jahr wurde er an der Universität München mit einer Arbeit über „Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren als Kompetenzproblem in der Gewaltenteilung und im Bundesstaat“ (Betreuer: Peter Badura) zum Dr. jur. promoviert. Dort erfolgte auch im Februar 1991 seine Habilitation mit einer Schrift über „Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht“; Huber bekam die Lehrbefähigung für Staats- und Verwaltungsrecht verliehen.
Seine Antrittsvorlesung in München stellte Huber unter den Titel „Deutschland in der Föderalismusfalle?“ und analysierte Zustand und Reformbedarf am föderalistischen System Deutschlands. Dieses Thema vertiefte Huber weiter, als er für den 65. Deutschen Juristentag in Bonn 2004 das Gutachten der öffentlich-rechtlichen Abteilung erstattete. Das Gutachten erschien unter dem Titel „Klarere Verantwortungsteilung von Bund, Ländern und Kommunen?“.
Am 11. November 2010 wurde Huber durch den Wahlausschuss des Deutschen Bundestags zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Er gehörte dort dem Zweiten Senat als Nachfolger von Siegfried Broß an.[4] Huber erhielt am 16. November 2010 seine Ernennungsurkunde von BundespräsidentChristian Wulff.[5] Als Verfassungsrichter agierte Huber im Zweiten Senat bisher unter anderem als Berichterstatter im Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Euro-Rettungsfonds ESM[6] und erneut von 2015 bis 2020 beim public sector purchase programme (PSPP). Nach heftiger Kritik der Öffentlichkeit in Deutschland und der Europäischen Union an der Entscheidung zu den PSPP vom Mai 2020 erklärte Huber in einem seltenen Interview in der FAZ die Entscheidung und trat den Kritikern mit den Worten entgegen: „Das Urteil war zwingend“.[7] Im Dezember 2020 legte er im Interview mit der NZZ zudem seine Sicht des Zusammenspiels von Institutionen in der EU dar und konkretisierte seine Aussagen zum PSPP-Urteil vom Mai 2020.[8] Im Januar 2023 schied er aus dem Bundesverfassungsgericht aus. Sein Nachfolger wurde Thomas Offenloch.[9]
Bei konservativen CDU-Funktionären des Xantener Kreis stieß 2014 sein Wirken als Verfassungsrichter auf Kritik. Dem Bundesverfassungsgericht wurde vorgeworfen, es betreibe die Liberalisierung der Gesellschaft, was insbesondere dem CDU-Mitglied Huber negativ ausgelegt wurde. Den Kritikern um Volker Kauder, Wolfgang Bosbach und Johannes Singhammer ging es um die sozialen Gleichheitsrechte für Homosexuelle, aber auch die Aufhebung der 3%-Hürde bei Europawahlen wurde kritisiert.[10]
Huber engagiert sich für mehr (direkte) Demokratie und war bis zum 12. Mai 2012 Mitglied des Kuratoriums des gleichnamigen Vereins Mehr Demokratie.[11][12][13][14]
Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren als Kompetenzproblem in der Gewaltenteilung und im Bundesstaat. VVF, München 1988, ISBN 3-88259-532-9 (Dissertation, Universität München, 1987).
Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht. Schutzanspruch und Rechtsschutz bei Lenkungs- und Verteilungsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung. Mohr, Tübingen 1991, ISBN 3-16-145804-4 (Habilitationsschrift, Universität München, 1990/91).