Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Unterwallis ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Unterwallis trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 47, ab 1863 die Nummer 45, ab 1872 die Nummer 46, ab 1881 die Nummer 47, ab 1890 die Nummer 50 und ab 1902 die Nummer 47.
Dem Unterwallis standen stets 2 Sitze zur Verfügung.
Ausdehnung
Bei den Nationalratswahlen 1848 war das Unterwallis das einzige Mal in zwei Wahlkreise mit je 1 Sitz aufgeteilt, geschaffen von der Walliser Kantonsregierung. Wahlkreis III umfasste die Bezirke Conthey, Entremont und Martigny, Wahlkreis IV die Bezirke Monthey und Saint-Maurice. Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» vom 21. Dezember 1850 wurden beide Wahlkreise zusammengelegt.[1] Der Wahlkreis Unterwallis umfasste:
den Bezirk Conthey
den Bezirk Entremont
den Bezirk Martigny
den Bezirk Monthey
den Bezirk Saint-Maurice
Zu einer Verkleinerung des Gebiets kam es mit dem «Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 23. Juli 1863. Dabei wurden mehrere Gemeinden des Bezirks Conthey an den Wahlkreis Mittelwallis abgetreten.[2] Der Wahlkreis Unterwallis umfasste fortan: