Das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz ist ein Gesetz, das der Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die VO (EU) 2017/745 über Medizinprodukte[1] und die VO (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika dient.[2]
Das MPEUAnpG umfasst 29 Artikel. Art. 1 enthält das neue Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, welches zum 26. Mai 2021 die meisten Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG) ersetzen wird. Eine für Deutschland wesentliche Änderung ist die durch die EU-Verordnung vorgegebene Umgestaltung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, insbesondere bei der Anordnung und Umsetzung von Maßnahmen bei auffälliger Risikobewertung durch eine „zentrale Stelle.“[3]
Die Artikel 2 bis 16a enthalten Änderungen anderer Gesetze. Art. 17 regelt das Inkraft- und Außerkrafttreten.