Margarethe von Hanau (* 1452; † 14. März 1467) war die Tochter des Grafen Graf Reinhard III. von Hanau (1412–1452) und der Pfalzgräfin Margarethe von Pfalz-Mosbach (1432–1457).
Margarethe entstammte einem Haus, dessen Angehörige über zwei Jahrhunderte früh verstarben. Ihr Vater verstarb 1452, ihre Mutter fünf Jahre später, doch nun folgte eine lange Reihe von Minderjährigkeitsvormundschaften, die sich über zwei Jahrhunderte erstreckte. Ihr Bruder Philipp war beim Tod seines Vaters ebenfalls ein kleines Kind.
Um das lokale Herrschaftsgeflecht zu sichern wurde Margarethe ungewöhnlich früh verlobt, und zwar mit Philipp von Eppstein-Königstein. Der Heiratsvertrag datiert vom 14. August 1459, sie war zu dieser Zeit gerade sieben Jahre alt. Als einer der drei Mittelsmänner fungierte neben zwei Niederadligen Graf Johann von Nassau-Wiesbaden.[1] Vertragsgemäß sollte Margarethe eine Mitgift von 12.000 Gulden erhalten, eine ganz beachtliche Summe, etwa das Dreifache des Üblichen.[2] Deren Höhe erklärt sich wohl auch daraus, dass sie die einzige Tochter ihrer Eltern war, ihre Eltern bereits verstorben waren und deshalb für keine weitere Schwester Mitgift aufgebracht werden musste. Die Summe sollte mit 650 Gulden seitens Eppstein „widerlegt“, also „verzinst“ und dieses Geld aus den Einkünften der Stadt Butzbach erbracht werden.[3]
Die Heirat kam allerdings nicht zu Stande: Sie starb noch vor der Vermählung.
Zur Familie vgl. im Übrigen den Hauptartikel: Herren und Grafen von Hanau
Einzelnachweise
- ↑ Karl-Heinz Spieß, S. 90.
- ↑ Karl-Heinz Spieß: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des späten Mittelalters = Beiheft der Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 111. Stuttgart 1993. ISBN 3-515-06418-4, S. 139.
- ↑ Regina Schäfer: Die Herren von Eppstein. Wiesbaden 2000, S. 444, Anm. 480.
Literatur