Er nominiert einen Kandidaten für das Amt des Premierministers, der dann vom Großen Staats-Chural (Parlament) bestätigt werden muss. Bei dieser Aufgabe handelt es sich allerdings weitgehend um eine Formalität, da im Parlament umstrittene Kandidaten ohnehin nicht in Frage kommen.
Er hat ein Vetorecht gegen Parlamentsentscheidungen, das dieses aber mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen kann.
Er bestätigt die Ernennung von Richtern.
Er hat den Vorsitz über den Nationalen Sicherheitsrat.
Der Staatspräsident wird für eine Amtszeit von vier Jahren direkt vom Volk gewählt, mit einer Beschränkung auf zwei Amtszeiten. Die Kandidaten werden von den im Parlament vertretenen Parteien nominiert.
Der Amt des Staatspräsidenten wurde unter diesem Namen erst nach der Demokratisierung geschaffen. Die Funktion als solche existierte aber auch in der Zeit der kommunistischen Mongolischen Volksrepublik. Darum werden heute auch die Staatsoberhäupter dieser Zeit als Staatspräsidenten bezeichnet.
Manchmal wird auch der Bogd Khan als „Präsident“ der Mongolei angesehen. Dabei handelte es sich um das geistige Oberhaupt des Landes vor der kommunistischen Revolution. Im Allgemeinen gilt der Titel nur für die darauf folgenden weltlichen Staatsoberhäupter. Manchmal wird Balingiin Tserendordsch Beise, der 1924 faktisch die Staatsgewalt anführte, ebenfalls als Präsident bezeichnet, aber die offizielle Zählung beginnt erst mit Nawadordschiin Jadambaa, der vom Großen Staats-Chural formell zum Vorsitzenden gewählt wurde.
Schon einen Tag danach wurde die Führungsstruktur reorganisiert, und der Vorsitzende des Kleinen Staats-Chural (des Exekutivorgans des Parlamentes) zum Staatsoberhaupt erhoben. Der Kleine Staats-Chural wurde später wieder aufgelöst, und der Vorsitzende des Präsidiums des Großen Staats-Churals galt als Staatsoberhaupt. Kurze Zeit danach erfolgte eine Umbenennung, wodurch sich auch der Titel des Staatsoberhauptes in Vorsitzender des Großen Volks-Churals änderte. Mit der demokratischen Verfassung von 1990 wurde dann auch formell der Titel des Staatspräsidenten eingeführt.
Mongolische Namen: Bei den in diesem Artikel genannten mongolischen Personennamen steht – wie in der Mongolei üblich – der Vatersname im Genitiv vor dem Eigennamen. Personen werden mit ihrem Eigennamen angesprochen.